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Fender / Schutzblech vorne

Schmierfink

#1 Fender / Schutzblech vorne

von Schmierfink » 13. Okt 2016, 06:11

Bevor ich mich auf ein möglicherweise nervenzehrendes oder ignorantes Gespräch mit einem Herrn vom TÜV einlasse (ja, ich weiß, es gibt auch andere), versuche ich es erstmal mit einer Frage an die rechtskundigen im Forum.

Was sagt der Gesetzgeber dazu, auf das vordere Schutzblech zu verzichten? Und wenn es ohne nicht geht, wie groß muss es mindestens sein? (Nennt sich dann wohl "ausreichende Abdeckung des Vorderrades an einem Kraftrad" oder so.)

(Wenn noch jemand einen Link zum Gesetzestext hätte, wäre das super!)

Manche Bastler hier im Forum, fragen nicht erst sondern machen einfach, ich hätt's gerne legal abgesegnet, bevor ich die rechtliche Grundlage als Anhang eines Strafzettels erhalte.


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#2 Re: Fender / Schutzblech vorne

von ferdi » 13. Okt 2016, 07:59

Schmierfink

Im Link --Bestimmungen für Motorräder

Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis
(steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 1999)
beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung.


(für URL bitte einloggen)


Schmierfink

#3 Re: Fender / Schutzblech vorne

von Schmierfink » 13. Okt 2016, 08:21

Super, danke!

Ein absolut genialer Link! Sollte sich jeder, der irgendwas umbauen will, zu seinen Favoriten nehmen!

Ich werde jetzt erstmal zu Säge, Feile und Schleifpapier greifen und die Möglichkeiten ausschöpfen. Ob der TÜV die Bestimmungen auch kennt, erfahre ich dann in 2 Jahren. :)

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