Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
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- HaPa125
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#1 Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Moin, moin Leute!!
Ich habe heute von unserem Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid für den S3 125 cm³ erhalten und mir sind dann schon mal einfach 9,-€ abgezogen worden.
Frage: Wem ist das denn auch schon passiert????
Ich habe einen Widerspruch verfasst und dem Finanzamt erklärt, dass es sich bei dem S3 mit 125 cm³ um einen Leichtkraftroller handelt der steuerbefreit ist. Das steht nämlich in der Fahrzeug- Zulassungsverordnung. Nun werde ich mal abwarten was das Finanzamt denn so antwortet.
Ich habe heute von unserem Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid für den S3 125 cm³ erhalten und mir sind dann schon mal einfach 9,-€ abgezogen worden.
Frage: Wem ist das denn auch schon passiert????
Ich habe einen Widerspruch verfasst und dem Finanzamt erklärt, dass es sich bei dem S3 mit 125 cm³ um einen Leichtkraftroller handelt der steuerbefreit ist. Das steht nämlich in der Fahrzeug- Zulassungsverordnung. Nun werde ich mal abwarten was das Finanzamt denn so antwortet.
- VH1962
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#2 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Ursprünglich sollten mit der Steuerneuregelung selbstfahrende Baumaschinen besteuert und mit den Einnahmen die Länderkassen gefüllt werden. Für je 25 cm³ Hubraum wurden 1,83 Euro erhoben, was bei Leichtkrafträdern maximal 9,15 Euro jährlich ausmacht.
Wiederholte Proteste des Industrieverbandes Motorrad Deutschland (IVM) beim Bundesfinanzministerium gegen diese Abgabe für 125er Leichtkrafträder blieben nicht ungehört. Dr. Hubert Koch, Hauptgeschäftsführer des IVM: ,,Die Politiker mussten schliesslich einsehen, dass diese Steuer gerade verkehrspolitisch förderungswürdige Fahrzeuge und überwiegend Halter aus den unteren Einkommensschichten traf. Auch steuerpolitisch machte sie keinen Sinn, weil der Verwaltungsaufwand die Steuereinnahmen übersteigt."
Bundestag und Bundesrat lieferten sich ein monatelanges Tauziehen, bei dem der Bundestag mit Rücksicht auf die Bauindustrie die völlige Rücknahme des Gesetzes forderte, der Bundesrat aber nur die Leichtkrafträder aus dem Geltungsbereich nehmen wollte. Ärgerlich für viele Bürger: Während manche Bundesländer auf die Erhebung der sogenannten Kleinbeträge verzichteten, musste in anderen die Steuerschuld beglichen werden.
Nachdem der Bundestag bereits dem eingesetzten Vermittlungsausschuss folgte, hat nun der auch der Bundesrat zugestimmt. Rückwirkend zum 25. April 1997 sind nun alle Leichtkrafträder und -roller wieder von der Steuerpflicht befreit.
,,Ein Sieg der Vernunft - wenngleich auch ein sehr später und zudem teurer", so Dr. Hubert Koch. Schliesslich müsse nun allen, Kfz-Steuer entrichtet haben, der Betrag wieder erstattet werden.
Quelle : IVM Meldung vom 10.7.98
Wiederholte Proteste des Industrieverbandes Motorrad Deutschland (IVM) beim Bundesfinanzministerium gegen diese Abgabe für 125er Leichtkrafträder blieben nicht ungehört. Dr. Hubert Koch, Hauptgeschäftsführer des IVM: ,,Die Politiker mussten schliesslich einsehen, dass diese Steuer gerade verkehrspolitisch förderungswürdige Fahrzeuge und überwiegend Halter aus den unteren Einkommensschichten traf. Auch steuerpolitisch machte sie keinen Sinn, weil der Verwaltungsaufwand die Steuereinnahmen übersteigt."
Bundestag und Bundesrat lieferten sich ein monatelanges Tauziehen, bei dem der Bundestag mit Rücksicht auf die Bauindustrie die völlige Rücknahme des Gesetzes forderte, der Bundesrat aber nur die Leichtkrafträder aus dem Geltungsbereich nehmen wollte. Ärgerlich für viele Bürger: Während manche Bundesländer auf die Erhebung der sogenannten Kleinbeträge verzichteten, musste in anderen die Steuerschuld beglichen werden.
Nachdem der Bundestag bereits dem eingesetzten Vermittlungsausschuss folgte, hat nun der auch der Bundesrat zugestimmt. Rückwirkend zum 25. April 1997 sind nun alle Leichtkrafträder und -roller wieder von der Steuerpflicht befreit.
,,Ein Sieg der Vernunft - wenngleich auch ein sehr später und zudem teurer", so Dr. Hubert Koch. Schliesslich müsse nun allen, Kfz-Steuer entrichtet haben, der Betrag wieder erstattet werden.
Quelle : IVM Meldung vom 10.7.98
- Waldläufer
#3 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Hier mal eine Ausnahme dazu. (für URL bitte einloggen)
- HaPa125
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#4 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Es ist ja alles richtig was ihr schreibt.
Aber der S3 hat nur 124 cm³ und 10 Kw Leistung.
Ergo?????
Steuerfrei!!!!!
Nun heisst es abwarten wie sich unser Finanzamt verhält.
Ausschlaggebend ist der Punkt, dass in meiner Betriebserlaubnis nicht Leichtkraftrad steht.
Ich bin kein Korinthenkacker, aber ich bin auch nicht bereit so ein Verhalten widerspruchslos hinzunehmen, nur weil ein Sachbearbeiter nicht in der Lage richtig zu lesen oder sich in der Gesetzeslage nicht auskennt.
Meine Frage allerdings ist die, ob andere S3 (125 cm³) Fahrer ebenfalls einen Steuerbescheid bekommen haben und wie sie sich verhalten haben.
Aber der S3 hat nur 124 cm³ und 10 Kw Leistung.
Ergo?????
Steuerfrei!!!!!
Nun heisst es abwarten wie sich unser Finanzamt verhält.
Ausschlaggebend ist der Punkt, dass in meiner Betriebserlaubnis nicht Leichtkraftrad steht.
Ich bin kein Korinthenkacker, aber ich bin auch nicht bereit so ein Verhalten widerspruchslos hinzunehmen, nur weil ein Sachbearbeiter nicht in der Lage richtig zu lesen oder sich in der Gesetzeslage nicht auskennt.
Meine Frage allerdings ist die, ob andere S3 (125 cm³) Fahrer ebenfalls einen Steuerbescheid bekommen haben und wie sie sich verhalten haben.
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#5 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
In meiner Betriebserlaubnis steht auch nicht " Leichtkraftrad ".
Und ich habe auch keinen Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhalten.
Übrigens ist der Fehler bei der Zulassungsstelle passiert! Die leiten die Daten an die zuständige Kraftfahrzeugsteuerstelle weiter und von dort bekommst Du dann den Bescheid.
Du mußt also nicht beim Finanzamt reklamieren - die haben die Fahrzeugpapiere nie gesehen - sondern bei der Zulassungsstelle des zuständigen Lamdratsamts, Kreis - oder Stadtverwaltung.
Und ich habe auch keinen Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhalten.
Übrigens ist der Fehler bei der Zulassungsstelle passiert! Die leiten die Daten an die zuständige Kraftfahrzeugsteuerstelle weiter und von dort bekommst Du dann den Bescheid.
Du mußt also nicht beim Finanzamt reklamieren - die haben die Fahrzeugpapiere nie gesehen - sondern bei der Zulassungsstelle des zuständigen Lamdratsamts, Kreis - oder Stadtverwaltung.
- Waldläufer
#6 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Bei mir steht unter Fahrzeugart LKRAD Roller drin und das in der Betriebserlaubnis wie auch im Fahrzeugschein. Im jetzigen KFZ Schein steht unter Nr.3 Kraftrad, Leichtkraftrad.
- noel59
#7 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Hallo ich habe damals,nach der Zulassung auch einen Steuerbescheid bekommen!Was ich zahlen sollte ,habe ich vergessen!
Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert ,habe auf die Steuerbefreiung hingewiesen,kurz darauf bekam ich einen schriftlichen Bescheid (aber ob ich den noch habe :?: )
Seither hatte ich keine Forderungen mehr dies Bezüglich :!:
Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert ,habe auf die Steuerbefreiung hingewiesen,kurz darauf bekam ich einen schriftlichen Bescheid (aber ob ich den noch habe :?: )
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- HaPa125
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#8 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
So, das Finanzamt hat sich heute auf meinen Widerspruch gemeldet. Ich habe einen neuen Steuerbescheid bekommen und zu zahlen sind jetzt 0,00€.
- UweGTS
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#9 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Freue dich nicht zu früh.
Die 9 Euro holen die sich beim nächsten "Blitzen" wieder. Plus 20 Euro Strafgebühr, weil du es gewagt hast nachzuhaken :?
Die 9 Euro holen die sich beim nächsten "Blitzen" wieder. Plus 20 Euro Strafgebühr, weil du es gewagt hast nachzuhaken :?
- Waldläufer
#10 Re: Kfz-Steuer für den S3 125 cm³
Geblitzt werden nützt denen doch nur etwas wenn Sie dich direkt anhalten, vorne ist schließlich kein Kennzeichen. Es gibt allerdings auch Blitzer die Speziell für Zweiradfahrer auf jeder Seite einen Knipser haben.
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