ABE´s
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- Moorhahn49
#3 Re: ABE´s
Chopper Berni hat geschrieben:Schreib mal rein welche ABE's Du suchst, vielleicht kann Dir dann jemand weiter helfen.
Meist hast Du Glück bei den Herstellern, aber auch z.B. Louis und DataParts stellen Unterlagen auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Er sucht für Lenker und Fussrasten. Am besten einfach mal Googlen. Man kann ja auch nicht einfach eine ABE nehmen die dann nicht zu den Fussrasten gehört.
- puma-nrw
#5 Re: ABE´s
Meine Lampen und Blinker haben alle ein E-Prüfzeichen. Für die Vorverlegte Fußrastenanlage habe ich ein Tüvgutachten dabei und muss die natürlich eintragen lassen. Das Gehäuse für die Armaturen ist ein eigenbau, was dem Tüv aber egal ist, solange es richtig befestigt ist und keine scharfen oder spitzen kanten hat. Nur für den Magura Lenker habe ich keine Papiere. Aber das ist kein Problem. Bei meinem Tüv kennen die wohl noch nicht viel von Daelim. Wenn ich dem sage das es mein Modell damals mit 2 verschiedenen Lenkern gab, dann glaubt der mir das. ;D
- Otello 2010
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#6 Re: ABE´s
Hallo erst mal.
In der Regel sind die Herrschaften vom TÜV nämlich nicht blöd und machen sich erst einmal ganz besonders da schlau, wo sie noch keine große Erfahrung haben, bevor sie einfach aus "Unwissenheit" eine Betriebserlaubnis erteilen. Denn 1. ist das immerhin eine im Namen des KBA erteilte Erlaubnis und 2. wollen die sich sicherlich nicht verarschen lassen. Es ist nie besonders schlau, das durch falsche Angaben zu versuchen.
Besser, von vorn herein mit einem (noch) nicht zugelassenen Teil ohne Papiere zum TÜV fahren und eine Einzelabnahme beantragen.
Es bringt ja nichts, wenn man sich mit seinem Mopped um einen Audi wickelt und der Gutachter dann feststellt, dass für das Maschinchen gar keine Betriebserlaubnis vorliegt. Dann ist nicht nur der Versicherungsschutz futsch, sondern man bleibt auch noch auf allen Kosten sitzen. Selbst wenn man an einem Unfall völlig schuldlos ist, bekommt man trotzdem eine nicht unerhebliche Teilschuld.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Teil in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, sollte man besser beim Straßenverkehrsamt oder dem TÜV nachfragen. UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT !
In diesem Sinne
Gruß
Hermann
...oder auch nicht!puma-nrw hat geschrieben:Bei meinem Tüv kennen die wohl noch nicht viel von Daelim. Wenn ich dem sage das es mein Modell damals mit 2 verschiedenen Lenkern gab, dann glaubt der mir das. ;D
In der Regel sind die Herrschaften vom TÜV nämlich nicht blöd und machen sich erst einmal ganz besonders da schlau, wo sie noch keine große Erfahrung haben, bevor sie einfach aus "Unwissenheit" eine Betriebserlaubnis erteilen. Denn 1. ist das immerhin eine im Namen des KBA erteilte Erlaubnis und 2. wollen die sich sicherlich nicht verarschen lassen. Es ist nie besonders schlau, das durch falsche Angaben zu versuchen.
Besser, von vorn herein mit einem (noch) nicht zugelassenen Teil ohne Papiere zum TÜV fahren und eine Einzelabnahme beantragen.
Es bringt ja nichts, wenn man sich mit seinem Mopped um einen Audi wickelt und der Gutachter dann feststellt, dass für das Maschinchen gar keine Betriebserlaubnis vorliegt. Dann ist nicht nur der Versicherungsschutz futsch, sondern man bleibt auch noch auf allen Kosten sitzen. Selbst wenn man an einem Unfall völlig schuldlos ist, bekommt man trotzdem eine nicht unerhebliche Teilschuld.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Teil in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, sollte man besser beim Straßenverkehrsamt oder dem TÜV nachfragen. UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT !
In diesem Sinne
Gruß
Hermann
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