Xenon an FI
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- scooterbc
#1 Xenon an FI
so, ich habe heute an der Roadwin FI Xenon installiert und das funktioniert erstklassig.
Endlich mal Licht um auch im dunkeln zu fahren. Nein, eigentlich fährt man jetzt nicht mehr im dunkeln.
Das Steuergerät sitzt an der mittleren Verkleidungsstrebe hinter dem dreieckigen Gitter und ist mit Kabelbindern und Moosgummi befestigt. Jetzt spar ich sogar noch Energie, da Xenon im Betrieb nur 30 Watt hat. Das ist der Ausgleich zu meinen Heizgriffen.
Rechtlicher Hinweis: Xenon ist nicht zulässig, da die Betriebserlaubnis erlischt.
Trotzdem hat sich für mich der Umbau gelohnt, im schlimmsten Fall kostet es mal 70 € Ordnungswidrigkeit. Aber ich kenn in D noch keinen der es je bezahlt hat. Bei meinen anderen Moppeds hab ich auch Xenon und bin dort auch immer mit durch den TÜV gekommen. Und günstig ist es auch, bei 321meins für ca. 23,--€
Endlich mal Licht um auch im dunkeln zu fahren. Nein, eigentlich fährt man jetzt nicht mehr im dunkeln.
Das Steuergerät sitzt an der mittleren Verkleidungsstrebe hinter dem dreieckigen Gitter und ist mit Kabelbindern und Moosgummi befestigt. Jetzt spar ich sogar noch Energie, da Xenon im Betrieb nur 30 Watt hat. Das ist der Ausgleich zu meinen Heizgriffen.
Rechtlicher Hinweis: Xenon ist nicht zulässig, da die Betriebserlaubnis erlischt.
Trotzdem hat sich für mich der Umbau gelohnt, im schlimmsten Fall kostet es mal 70 € Ordnungswidrigkeit. Aber ich kenn in D noch keinen der es je bezahlt hat. Bei meinen anderen Moppeds hab ich auch Xenon und bin dort auch immer mit durch den TÜV gekommen. Und günstig ist es auch, bei 321meins für ca. 23,--€
- Horny1
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#2 Re: Xenon an FI
Hallo,
Frage: kann man sich diese Lampen nicht vom TÜV Eintragen lassen?
Frage 2: Wie passt der Sockel alte Birne zu Sockel Xenon?
Gruß Horny1
Frage: kann man sich diese Lampen nicht vom TÜV Eintragen lassen?
Frage 2: Wie passt der Sockel alte Birne zu Sockel Xenon?
Gruß Horny1
- Moorhahn49
#3 Re: Xenon an FI
Eingetragen bekommt man sowas nicht, siehe folgenden Text warum.
Sofern eine Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) sowie eine automatische Höhenweitenregulierung installieren, ist eine Eintragung möglich.
Sofern eine Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) sowie eine automatische Höhenweitenregulierung installieren, ist eine Eintragung möglich.
- Horny1
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#4 Re: Xenon an FI
Hallo,
Richtig. Gleiche Bedingungen wie beim PKW. Ist klar.
Gruß Horny1
Richtig. Gleiche Bedingungen wie beim PKW. Ist klar.
Gruß Horny1
- solblo
#5 Re: Xenon an FI
Alles schön und gut.
Ich bin ja nicht der schwarzmaler und ich sehe auch alles relativ locker in Sachen Tüv und Erlaubt oder nicht.... nur hast du hier eine große Gefahr, das im Falle eines verschuldetem Unfall du den Versicherungsschutz entsagt bekommen kannst.
Wobei ich finde mit ner neuen Birne ist auch ausreichend Helligkeit zu erreichen, und das schon bei der alten Rw die ja nur eine Leuchte hat. Entweder nimmt man dort eine gute, aber teure Markenlampe (wie z.B. Osram Night Braker) die mehr als ausreichend Helligkeit verspricht, und wenn man dann die Lampe noch ein Tick "zu hoch" einstellt gute Ergebnisse erzielt, oder man holt sich ebenso nicht Tüv Konforme Birnen mit 100 Watt (wie ich z.B.), stellt die Lampe ebenso ein Tick höher und man hat Leuchtweiten von 75 Meter im Abblendlicht. Ist zwar auch nicht 100% legal, aber für einen Gutachter sicherlich weniger fatal wie das einbauen von Xenon da dieses falsch eingestellt wirklich mehr als blendet. Und die Fi hat ja nun sogar 2 Leuchten, mit nen bissle geschickt ließe sich da sogar die 2. Leuchte an das Abblendlich koppeln.
Und ich hatte auch mal Heizgriffe mit 60 Watt dran, und meine 100 Watt Birne, und da lief auch alles ganz normal.
Ich bin ja nicht der schwarzmaler und ich sehe auch alles relativ locker in Sachen Tüv und Erlaubt oder nicht.... nur hast du hier eine große Gefahr, das im Falle eines verschuldetem Unfall du den Versicherungsschutz entsagt bekommen kannst.
Wobei ich finde mit ner neuen Birne ist auch ausreichend Helligkeit zu erreichen, und das schon bei der alten Rw die ja nur eine Leuchte hat. Entweder nimmt man dort eine gute, aber teure Markenlampe (wie z.B. Osram Night Braker) die mehr als ausreichend Helligkeit verspricht, und wenn man dann die Lampe noch ein Tick "zu hoch" einstellt gute Ergebnisse erzielt, oder man holt sich ebenso nicht Tüv Konforme Birnen mit 100 Watt (wie ich z.B.), stellt die Lampe ebenso ein Tick höher und man hat Leuchtweiten von 75 Meter im Abblendlicht. Ist zwar auch nicht 100% legal, aber für einen Gutachter sicherlich weniger fatal wie das einbauen von Xenon da dieses falsch eingestellt wirklich mehr als blendet. Und die Fi hat ja nun sogar 2 Leuchten, mit nen bissle geschickt ließe sich da sogar die 2. Leuchte an das Abblendlich koppeln.
Und ich hatte auch mal Heizgriffe mit 60 Watt dran, und meine 100 Watt Birne, und da lief auch alles ganz normal.
- Wolfram
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#6 Re: Xenon an FI
Hallo in die Runde, das mit mehr Licht ist auch mein Gedanke. Xenon H4 mit Vorschaltgerät gibt es bereits für 39 € inkl. MWSt. + Porto. Da der Brenner nur 35Watt aufnimmt und dabei das dicke Licht macht bei gleichzeitig weniger Wärme ist ja toll. Was mich aber bewegt sind die verschiedenen Angaben vom Licht 12000 K oder 4300 K. Was ist zB. für unser Moped das richtige ? Weiss da eier darüber bescheit???
Gruß Wolfram
Gruß Wolfram
- Moorhahn49
#7 Re: Xenon an FI
Das K steht für Kelvin und gibt die Lichtfarbe an. Normale Glühlampen und Energiesparlampen werden mit Warmwhite angegeben was ungefähr einer Lichtfarbe von 2700 K entspricht. In Großraumbüros kommen Coolwhite Leuchtstoffröhren zum Einsatz was ungefähr 6400 K sind und auch mit Tageslicht bezeichnet wird. Je höher die K Zahl desto weißer das Licht. Was am besten ist mußt du schon selber rausfinden. Dem einen tut es weh in den Augen dem anderen halt nicht je höher die K Zahl ist.
- Moorhahn49
#8 Re: Xenon an FI
Soviel Energie sparst du auch nicht, da das Vorschaltgerät auch ca. 15 Watt benötigt. Man kann nicht nur die Birne rechnen.scooterbc hat geschrieben:Jetzt spar ich sogar noch Energie, da Xenon im Betrieb nur 30 Watt hat. Das ist der Ausgleich zu meinen Heizgriffen.
- Moorhahn49
#9 Re: Xenon an FI
Hinweise zur Nachrüstung
Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LEDs) ist immer Bestandteil der Zulassung. Daraus folgt:
* Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür zugelassenen Scheinwerfern eingesetzt werden.
* Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
* Aus den oben genannten Gründen ist nur die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht die entscheidende Rolle, die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien sind maßgeblich.
Da behalt ich lieber meine Originalen Birnen.
Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LEDs) ist immer Bestandteil der Zulassung. Daraus folgt:
* Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür zugelassenen Scheinwerfern eingesetzt werden.
* Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
* Aus den oben genannten Gründen ist nur die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht die entscheidende Rolle, die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien sind maßgeblich.
Da behalt ich lieber meine Originalen Birnen.
- Martin Weil
#10 Re: Xenon an FI
Hin und her, erlaubt oder nicht !
Seit ein paar Tagen geistert eine neue Meldung durchs Internet, eine ganz neue Generation: "Neue Superhalogen-Lampe von Bosch"
Plus 90 nennt sich der Renner. Leider hab ich bis jetzt keine genauen Daten dazu gefunden !
Hier (für URL bitte einloggen) könnt ihr mal den Bericht ansehen.
MfG
Seit ein paar Tagen geistert eine neue Meldung durchs Internet, eine ganz neue Generation: "Neue Superhalogen-Lampe von Bosch"
Plus 90 nennt sich der Renner. Leider hab ich bis jetzt keine genauen Daten dazu gefunden !
Hier (für URL bitte einloggen) könnt ihr mal den Bericht ansehen.
MfG

- horst
#11 Re: Xenon an FI
Hi
Ich würde vorsichtig bei der Verwendung dieser Xenonausrüstung sein, wie Moorhahn schon schreibt, dazu kann noch eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung durch die Blendwirkung auf einen zukommen, alle diese im Handel angebotenen Sets haben keine Strassenverkehrszulassung.
Die neuen Birnen von Bosch geben uns wieder etwas Hoffnung mehr Ausleuchtung zu erreichen, wenn sie auch für unsere Sockel angeboten werden.
Gruß Horst
Ich würde vorsichtig bei der Verwendung dieser Xenonausrüstung sein, wie Moorhahn schon schreibt, dazu kann noch eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung durch die Blendwirkung auf einen zukommen, alle diese im Handel angebotenen Sets haben keine Strassenverkehrszulassung.
Die neuen Birnen von Bosch geben uns wieder etwas Hoffnung mehr Ausleuchtung zu erreichen, wenn sie auch für unsere Sockel angeboten werden.
Gruß Horst
- Moorhahn49
#12 Re: Xenon an FI
Hier etwas für diejenigen die etwas mehr über Kelvin (nicht Kevin) erfahren möchten. (für URL bitte einloggen)
- Heinz
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#13 Re: Xenon an FI
Moorhahn49 hat geschrieben:Hier etwas für diejenigen die etwas mehr über Kelvin (nicht Kevin) erfahren möchten. (für URL bitte einloggen)
Alles ganz schön und gut , aber !!!
Solltest Du jetzt denken „DAS muss ich haben“ hier noch der Hinweis,
dass diese Xenonkits zwar einE-Prüfzeichen besitzen,
der Betrieb im Rahmen der StVZO trotzdem nicht erlaubt ist!
- Wolfram
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#14 Re: Xenon an FI
Hallo an alle,
erst mal schönen Dank für Eure Reaktionen. Das mit K=Kelvin war mir schon klar. Ich konnte mir bloß keine Vorstellung machen was die einzelnen Farb-Kelvins ins Sachen Licht tatsächlich dann auf der Straße bringen. Wenn ich der Link von Moorhan 49 folge und der Demo darin glauben kann ist der Wert von 6000 K wohl der beste. Das soll natürlich nicht bedeuten daß ich die StVo in den Wind schlage.
Ich sehe das mal rein technisch als interessant an. Allerdings kommt da gleich noch eine Frage.
Wie ist das geregelt - eine nicht Xenon H4 hat doch 2 Fäden - Abblend- und Fernlicht. Fällt das bei der Xenon einfach weg ? Wird das ganze dann über 2 getrennte Brenner geregelt? Was ja bei einer VT z.B. ohne Zusatz-Lampenkörper nicht ginge. Oder hat dieser Brenner tasächlich 2 Brenner in einem Glaskolben.??
Grüß Euch Wolfram
Kleiner Zusatz: Sollten 2 Brenner in einem Glaskolbeb sein, so müssten auch 2 Hochspannungs-Zuleitungen vorhanden sein - und die hab ich nicht auf den Fotos entdecken können. Diese hochleistungs Bosch Brenner H4 habe ich bereits eingebaut - kann mit Sicherheit von einer deutlichen Verbesserung berichten.
erst mal schönen Dank für Eure Reaktionen. Das mit K=Kelvin war mir schon klar. Ich konnte mir bloß keine Vorstellung machen was die einzelnen Farb-Kelvins ins Sachen Licht tatsächlich dann auf der Straße bringen. Wenn ich der Link von Moorhan 49 folge und der Demo darin glauben kann ist der Wert von 6000 K wohl der beste. Das soll natürlich nicht bedeuten daß ich die StVo in den Wind schlage.
Ich sehe das mal rein technisch als interessant an. Allerdings kommt da gleich noch eine Frage.
Wie ist das geregelt - eine nicht Xenon H4 hat doch 2 Fäden - Abblend- und Fernlicht. Fällt das bei der Xenon einfach weg ? Wird das ganze dann über 2 getrennte Brenner geregelt? Was ja bei einer VT z.B. ohne Zusatz-Lampenkörper nicht ginge. Oder hat dieser Brenner tasächlich 2 Brenner in einem Glaskolben.??
Grüß Euch Wolfram
Kleiner Zusatz: Sollten 2 Brenner in einem Glaskolbeb sein, so müssten auch 2 Hochspannungs-Zuleitungen vorhanden sein - und die hab ich nicht auf den Fotos entdecken können. Diese hochleistungs Bosch Brenner H4 habe ich bereits eingebaut - kann mit Sicherheit von einer deutlichen Verbesserung berichten.
Zuletzt geändert von Wolfram am 16. Nov 2009, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
- Moorhahn49
#15 Re: Xenon an FI
Xenon Birnen haben tatsächlich nur einen Glühfaden und den gibt es auch nur für Abblendlicht zumindestens bisher. Es gibt auch mittlerweile Fernlicht siehe unten. Im Gegensatz zu einer Halogenbirne darf bei der Xenon das Abblendlicht nicht ausgehen wenn man auf Fernlicht umschaltet. Wegen dieses besonderen Umstandes ist es nicht möglich auch noch Fernlicht da rein zu machen, weil es ja sonst auch anbleiben müßte wenn du wieder zurück schaltest. Das Problem ist das eine Xenon Birne bis zu 45 Sekunden braucht um voll zu leuchten, wegen dieses Umstandes gibs das nur als Abblendlicht. Halogenbirnen haben teilweise auch nur einen Glühwendel.
Bi-Xenon®-Scheinwerfer von Hella erzeugen Abblend- und Fernlicht mit nur einem Scheinwerfer: Durch den Einsatz einer beweglichen Blende wird rein mechanisch zwischen den Lichtverteilungen für das Abblend- und Fernlicht umgeschaltet. Das spart Energie, Bauraum sowie Gewicht und hilft den Treibstoffverbrauch zu senken. Kostenpunkt für einen Scheinwerfer 500 Euro.
Bi-Xenon®-Scheinwerfer von Hella erzeugen Abblend- und Fernlicht mit nur einem Scheinwerfer: Durch den Einsatz einer beweglichen Blende wird rein mechanisch zwischen den Lichtverteilungen für das Abblend- und Fernlicht umgeschaltet. Das spart Energie, Bauraum sowie Gewicht und hilft den Treibstoffverbrauch zu senken. Kostenpunkt für einen Scheinwerfer 500 Euro.
Zuletzt geändert von Moorhahn49 am 16. Nov 2009, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolfram
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#16 Re: Xenon an FI
Danke Moorhan49 - macht Sinn was Du da schreibst. Gruß Wolfram
- scooterbc
#17 Re: Xenon an FI
Mann oh Mann!
jetzt habt Ihr 18 Beiträge gebraucht um zu wiederhohlen was ich schon im 1. Beitrag mit angeführt habe, ja es ist unzulässig Xenon so einfach in einen Ablendlichtscheinwerfer einzubauen. Hier regiert ja voller Sachverstand.
Aber: ich schick Euren Frauen dann ne Beileidskarte wenn Ihr von den Dosenfahrern umgefahren wurdet und 2,0 m tiefer liegt nur weil Euch keiner gesehen hat mit dem Funzellicht das serienmäßig verbaut ist.
Übrigens für alle gestrigen und sonstigen Moralapostel: Wenn Ihr Doppelscheinwerfer mit getrennten Fernscheinwerfer habt (z. B. Roadwin R) dann kann man ganz legal in den Fernscheinwerfer Xenon einbauen, weil der Fernscheinwerfer nicht klassifizierte Zusatzausstattung ist. Dann weit genug runterdrehen damit man keinen blendet und halt mit Fernlicht fahren. Wenn die Rennleitung fragt "Herr Wachtmeister, da hab ich wohl vergessen das Fernlicht auszumachen" und sollte dies 20€ kosten, so ist mir dies das deutlich bessere Licht wert.
Wer natürlich nur 3tsd Kilometer im Jahr fährt wenn Muttern es erlaubt und in Zentraleuropa keine Wolke am Himmel ist für den lohnt es sich sicher nicht. Wie schon mehrfach erwähnt hat meine jetzt in 5 Jahren 82000 KM runter und da lohnt es sich sicher.
jetzt habt Ihr 18 Beiträge gebraucht um zu wiederhohlen was ich schon im 1. Beitrag mit angeführt habe, ja es ist unzulässig Xenon so einfach in einen Ablendlichtscheinwerfer einzubauen. Hier regiert ja voller Sachverstand.
Aber: ich schick Euren Frauen dann ne Beileidskarte wenn Ihr von den Dosenfahrern umgefahren wurdet und 2,0 m tiefer liegt nur weil Euch keiner gesehen hat mit dem Funzellicht das serienmäßig verbaut ist.
Übrigens für alle gestrigen und sonstigen Moralapostel: Wenn Ihr Doppelscheinwerfer mit getrennten Fernscheinwerfer habt (z. B. Roadwin R) dann kann man ganz legal in den Fernscheinwerfer Xenon einbauen, weil der Fernscheinwerfer nicht klassifizierte Zusatzausstattung ist. Dann weit genug runterdrehen damit man keinen blendet und halt mit Fernlicht fahren. Wenn die Rennleitung fragt "Herr Wachtmeister, da hab ich wohl vergessen das Fernlicht auszumachen" und sollte dies 20€ kosten, so ist mir dies das deutlich bessere Licht wert.
Wer natürlich nur 3tsd Kilometer im Jahr fährt wenn Muttern es erlaubt und in Zentraleuropa keine Wolke am Himmel ist für den lohnt es sich sicher nicht. Wie schon mehrfach erwähnt hat meine jetzt in 5 Jahren 82000 KM runter und da lohnt es sich sicher.
- Rheuma-Fahrer
- Beiträge: 40
- Registriert: 5. Dez 2009
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 0 mal
- Meine Maschine: Tapo
- Baujahr: 99
- Postleitzahl: 39104
- Land: Deutschland
#18 Re: Xenon an FI
Nun fühl dich doch nicht gleich angegriffen weil andere eine andere Meinung haben und das auch sagen.
Ich bin auch anderer Meinung, und ich kann es auch begründen!
Ich sehe zwar auch gerne wo ich hin fahre (siehe Tapo-Fernlicht-Tread) aber es darf nicht auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer gehen.
So schön eine taghell ausgeleuchtete Straße auch sein mag, es gibt diese Beleuchtungsvorschriften und Grenzwerte nicht ganz ohne Grund.
Ich halte zu Helles oder zu hoch eingestelltes Licht für rücksichtslos!
Wer schon mal Nachts im Auto unterweg war und längere Zeit ein Fahrzeug hinter sich hatte wo der Scheinwerfer höher sitzt (LKW oder Motorrad) weiß wie das schon im Normalfall den Innenraum ausleuchtet und das man draußen kaum was erkennen kann.
Wenn das dann noch so ein Blender ist, der zu hell und/oder zu hoch leuchtet, ist es ganz vorbei.
Das Auto innen taghell ausgeleuchtet das einem warm im Genick wird und es auch ohne Spiegel blendet und rechts und links von einem sind die Bäume und Häuser abseits der Straße im Licht von hinten gut erkennbar.
Nur vor einem auf der Straße ist der eigene Schatten - ein großes schwarzes Loch auf das man im Blindflug nach Instrumenten mit 50, 80 oder 100 zu steuert bis der Blender endlich überholt.
Wer so hinter seinen Mitmenschen her fährt braucht sich nicht wundern wenn die irgendwann entnervt eine Vollbremsung hinlegen und falls der Blender nicht hinten drauf fährt ihm dann mit Aufblendlicht folgen.
(oder die immer weiter verbreitete Laser-Light-LED-Taschenlampe, heller als ein Aufblendlicht, nach hinten richten)
Auch entgegenkommende Blender sind sehr schön, da ist man auch erst mal im Blindflug unterwegs bis die vorbei ist.
Läuft einem während des Blindflug was in die Spur hat man keine Cance mehr.
Sicher werden die Blender dann nicht einfach Fahrerflucht begehen sondern dazu stehen das sie die Verursacher sind, oder?
Sie wussten doch was sie tun und haben bestimmt genug Geld zurück gelegt um auch für die Folgen haften zu können.
Denn mit einer Beileidskarte an die Witwe kommt man dann nicht davon.
gruß Mario
Mario
Ich bin auch anderer Meinung, und ich kann es auch begründen!
Ich sehe zwar auch gerne wo ich hin fahre (siehe Tapo-Fernlicht-Tread) aber es darf nicht auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer gehen.
So schön eine taghell ausgeleuchtete Straße auch sein mag, es gibt diese Beleuchtungsvorschriften und Grenzwerte nicht ganz ohne Grund.
Ich halte zu Helles oder zu hoch eingestelltes Licht für rücksichtslos!
Wer schon mal Nachts im Auto unterweg war und längere Zeit ein Fahrzeug hinter sich hatte wo der Scheinwerfer höher sitzt (LKW oder Motorrad) weiß wie das schon im Normalfall den Innenraum ausleuchtet und das man draußen kaum was erkennen kann.
Wenn das dann noch so ein Blender ist, der zu hell und/oder zu hoch leuchtet, ist es ganz vorbei.
Das Auto innen taghell ausgeleuchtet das einem warm im Genick wird und es auch ohne Spiegel blendet und rechts und links von einem sind die Bäume und Häuser abseits der Straße im Licht von hinten gut erkennbar.
Nur vor einem auf der Straße ist der eigene Schatten - ein großes schwarzes Loch auf das man im Blindflug nach Instrumenten mit 50, 80 oder 100 zu steuert bis der Blender endlich überholt.
Wer so hinter seinen Mitmenschen her fährt braucht sich nicht wundern wenn die irgendwann entnervt eine Vollbremsung hinlegen und falls der Blender nicht hinten drauf fährt ihm dann mit Aufblendlicht folgen.
(oder die immer weiter verbreitete Laser-Light-LED-Taschenlampe, heller als ein Aufblendlicht, nach hinten richten)
Auch entgegenkommende Blender sind sehr schön, da ist man auch erst mal im Blindflug unterwegs bis die vorbei ist.
Läuft einem während des Blindflug was in die Spur hat man keine Cance mehr.
Sicher werden die Blender dann nicht einfach Fahrerflucht begehen sondern dazu stehen das sie die Verursacher sind, oder?
Sie wussten doch was sie tun und haben bestimmt genug Geld zurück gelegt um auch für die Folgen haften zu können.
Denn mit einer Beileidskarte an die Witwe kommt man dann nicht davon.
gruß Mario
Mario
- solblo
#19 Re: Xenon an FI
Das Problem ist nur.... das sich ein "theoretisch" richtig eingestelltes Xenonlicht weniger Blendwirkung hat als normales Abblendlicht. Und weniger Blendwirkung heißt auch, man wird weniger wahrgenommen.
Nachteil an deiner Fernlichtmethode... du hast einen schlechter ausgeleuchteten "Oberen Bereich" der z.B. für Verkehrsschilder zuständig ist. Und wenn dus eh runter drehst, kannst auch das normale Halogen Fernlich runter drehen, hat die gleiche Wirkung. Ich würd einfach mal gute Markenleuchten testen, die bringen auch schon einiges.
Nachteil an deiner Fernlichtmethode... du hast einen schlechter ausgeleuchteten "Oberen Bereich" der z.B. für Verkehrsschilder zuständig ist. Und wenn dus eh runter drehst, kannst auch das normale Halogen Fernlich runter drehen, hat die gleiche Wirkung. Ich würd einfach mal gute Markenleuchten testen, die bringen auch schon einiges.
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