diverse Fragen zum XQ1
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- Tobi_S3
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#21 Re: diverse Fragen zum XQ1
Ich frage mich manchmal was denn bei einem Roller eine "gute Ausstattung" ist.
Beim Auto ist das klar, aber beim Roller ?
Eingebautes Navi bzw. ein multifunktionales Display, Griff- und Sitzheizung eine automatisch verstellbare Scheibe, Traktionskontrolle, unterschiedliche Fahrprogramme oder mindestens verstellbare Bremsgriffe usw. wären für mich Hinweise auf eine bessere Ausstatung.
Keyless ist jetzt so das einzige "nicht normale" was Daelim zu bieten hat.
Beim Auto ist das klar, aber beim Roller ?
Eingebautes Navi bzw. ein multifunktionales Display, Griff- und Sitzheizung eine automatisch verstellbare Scheibe, Traktionskontrolle, unterschiedliche Fahrprogramme oder mindestens verstellbare Bremsgriffe usw. wären für mich Hinweise auf eine bessere Ausstatung.
Keyless ist jetzt so das einzige "nicht normale" was Daelim zu bieten hat.
- S3-Nobbi
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#22 Re: diverse Fragen zum XQ1
Änderungen, die nicht zu mehr Leistung führen (KW/PS) brauchen eben nicht eingetragen werden und sind auch legal! Eine andere Vario oder Kupplung ( von anderem Hersteller) kann man verbauen, solange keine Mehrleistung erzielt wird. Oder fährst du immer die gleiche Reifenmarke beim Auto/Roller? Solange die Größe, Traglast und Geschwindigkeits Index passen ist alles gut! Aber safe geht natürlich vor! Bleib gesund, Nobbi. ;)
- Daylimo
#23 Re: diverse Fragen zum XQ1
Nein Nobbi, da muss ich dir widersprechen. Eine Variomatik ändert das Geräusch und Abgasverhalten. Das ist ohne Eintragung definitiv nicht erlaubt.
Es ist nicht mal legal einfach die Grammzahl der Variogewichte zu ändern. Eintragen lässt sich alles, aber bei einer Variomatik wird es etwas schwierig, wenn kein Teilegutachten vorliegt. ist übrigens wie beim Motorrad, da darf man auch nicht einfach das Ritzel kleiner oder größer machen, ohne dies in die Papiere einzutragen.
Es ist nicht mal legal einfach die Grammzahl der Variogewichte zu ändern. Eintragen lässt sich alles, aber bei einer Variomatik wird es etwas schwierig, wenn kein Teilegutachten vorliegt. ist übrigens wie beim Motorrad, da darf man auch nicht einfach das Ritzel kleiner oder größer machen, ohne dies in die Papiere einzutragen.
- Shock
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#24 Re: diverse Fragen zum XQ1
Also jetzt muss ich leider widersprechen .....
Beim Motorrad darf man das Ritzel ändern, um so beispielsweise die Beschleunigung zu verbessern, oder die Drehzahl zu reduzieren, außer bei Fahrzeugen, wo dies zu einer Veränderung der Höchstgeschwindigkeit führen würde.
Ebenso darf man beim Auto die Differential-, oder Getriebe-Übersetzung ändern.
Die Geräuschmessungen werden nicht bei Endgeschwindigkeit gemessen, sondern bei 50km/h in der zweiten Fahrstufe, sofern es zwei gibt. Sofern dieser Wert nicht überschritten wird, steht einer Drehzahländerung nichts im Weg.
Somit darf man beim Roller also auch die Variomatik ändern, sofern sich dadurch keine negativen Auswirkungen ergeben.
Wie gesagt: wir reden hier nicht von 50ccm Rollern, bei denen sich durch Änderung der Variomatik die Höchstgeschwindigkeit erhöht. Dies wäre natürlich NICHT erlaubt.
Und noch ein Wort zur Ausstattung des XQ1: es liegt natürlich immer im Auge des Betrachters, was er als "gute Ausstattung" ansieht, oder nicht.
Ich halte das Fahrwerk beim XQ1 für überdurchschnittlich gut, da ich keine andere 125er kenne, welche solch ein enorm gutes Platzangebot bietet, kombiniert mit einer richtig guten Straßentauglichkeit und einer echt gutem Federung. Bis hin zur 400ccm Klasse bietet kein anderer Roller solch ein Platzangebot.
Zudem gehören ABS und Smart-Key auch sonst nicht überall zur Standardausstattung.
Natürlich gebe ich hier nur meine persönliche Meinung wieder, daher bitte subjektiv urteilen ;D
Beim Motorrad darf man das Ritzel ändern, um so beispielsweise die Beschleunigung zu verbessern, oder die Drehzahl zu reduzieren, außer bei Fahrzeugen, wo dies zu einer Veränderung der Höchstgeschwindigkeit führen würde.
Ebenso darf man beim Auto die Differential-, oder Getriebe-Übersetzung ändern.
Die Geräuschmessungen werden nicht bei Endgeschwindigkeit gemessen, sondern bei 50km/h in der zweiten Fahrstufe, sofern es zwei gibt. Sofern dieser Wert nicht überschritten wird, steht einer Drehzahländerung nichts im Weg.
Somit darf man beim Roller also auch die Variomatik ändern, sofern sich dadurch keine negativen Auswirkungen ergeben.
Wie gesagt: wir reden hier nicht von 50ccm Rollern, bei denen sich durch Änderung der Variomatik die Höchstgeschwindigkeit erhöht. Dies wäre natürlich NICHT erlaubt.
Und noch ein Wort zur Ausstattung des XQ1: es liegt natürlich immer im Auge des Betrachters, was er als "gute Ausstattung" ansieht, oder nicht.
Ich halte das Fahrwerk beim XQ1 für überdurchschnittlich gut, da ich keine andere 125er kenne, welche solch ein enorm gutes Platzangebot bietet, kombiniert mit einer richtig guten Straßentauglichkeit und einer echt gutem Federung. Bis hin zur 400ccm Klasse bietet kein anderer Roller solch ein Platzangebot.
Zudem gehören ABS und Smart-Key auch sonst nicht überall zur Standardausstattung.
Natürlich gebe ich hier nur meine persönliche Meinung wieder, daher bitte subjektiv urteilen ;D
- fermoyracer
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#25 Re: diverse Fragen zum XQ1
Motorrad und Ritzel ändern:
Eine Veränderung der Übersetzung führt immer zu einer Änderung der Höchstgeschwindigkeit. Du meinst ggf. den Begriff der Erhöhung derselben.
Nach meiner Kenntnis it das grds. nicht erlaubt. Ich glaube dies so verstanden zu haben, weil die Übersetzung Teil der Betriebserlaubnis ist. Wenn man dazu relevante Komponenten verändert, ist nach meiner Kenntnis dann auch die BE erloschen. Bei manchen Maschinen ist sogar die Zähnezahl von Motorritzel und Kettenrad in den Papieren vermerkt.
Früher schien es eine Regel gegeben zu haben, nach welcher Änderungen von bis zu 8% des Übersetzungsverhältnis vorgenommen werden durften. Wichtig war aber, dass dies dann vom Tüv abgenommen wurde. Heute scheint dies nicht mehr so zu gelten.
Wirkliches Wissen ist all dies nicht, nur Hörensagen. Zum Wissen müsste man die Gesetze, die zugehörige Rechtsprechung und die Kommentierungen der Fachliteratur dazu kennen. Ich tue dies nicht.
Mein Fazit:
Änderungen an der Variomatik sind m.E. grds. nicht erlaubt. Gerade auch die "Rückgängigmachung der Euro 4-Kastration beim Daelim S3 dürfte das Abgasverhalten verändern und zwar Richtung Euro 3. Das sollte nicht legal sein.
Dennoch:
...würde auch ich das tun, weil nicht jede Regel Sinn macht. Manche Kastration führt gar zu mehr Verbrauch und mehr Abgas. Es erscheint mir z.B. pervers, wenn ein 4 Liter Automotor 10 Liter Verbrauch hat und "umweltfreundlich" sein soll, weil er z.B. Euro 6 einhält und ne grüne Umweltplakette hat. Ein älterer Kleinwagen mit 1 Liter Motor und 5 Liter Verbrauch dagegen, der nur Euro 1 einhält und nur ne rote Umweltplakette hat, soll eine "Umweltsau" sein.
fr
Eine Veränderung der Übersetzung führt immer zu einer Änderung der Höchstgeschwindigkeit. Du meinst ggf. den Begriff der Erhöhung derselben.
Nach meiner Kenntnis it das grds. nicht erlaubt. Ich glaube dies so verstanden zu haben, weil die Übersetzung Teil der Betriebserlaubnis ist. Wenn man dazu relevante Komponenten verändert, ist nach meiner Kenntnis dann auch die BE erloschen. Bei manchen Maschinen ist sogar die Zähnezahl von Motorritzel und Kettenrad in den Papieren vermerkt.
Früher schien es eine Regel gegeben zu haben, nach welcher Änderungen von bis zu 8% des Übersetzungsverhältnis vorgenommen werden durften. Wichtig war aber, dass dies dann vom Tüv abgenommen wurde. Heute scheint dies nicht mehr so zu gelten.
Wirkliches Wissen ist all dies nicht, nur Hörensagen. Zum Wissen müsste man die Gesetze, die zugehörige Rechtsprechung und die Kommentierungen der Fachliteratur dazu kennen. Ich tue dies nicht.
Mein Fazit:
Änderungen an der Variomatik sind m.E. grds. nicht erlaubt. Gerade auch die "Rückgängigmachung der Euro 4-Kastration beim Daelim S3 dürfte das Abgasverhalten verändern und zwar Richtung Euro 3. Das sollte nicht legal sein.
Dennoch:
...würde auch ich das tun, weil nicht jede Regel Sinn macht. Manche Kastration führt gar zu mehr Verbrauch und mehr Abgas. Es erscheint mir z.B. pervers, wenn ein 4 Liter Automotor 10 Liter Verbrauch hat und "umweltfreundlich" sein soll, weil er z.B. Euro 6 einhält und ne grüne Umweltplakette hat. Ein älterer Kleinwagen mit 1 Liter Motor und 5 Liter Verbrauch dagegen, der nur Euro 1 einhält und nur ne rote Umweltplakette hat, soll eine "Umweltsau" sein.
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#26 Re: diverse Fragen zum XQ1
Ja ja, der Deutsche Amtsschimmel! ;D :lol: Also ich bin für meinen Teil da mal ganz tiefen entspannt, was den Umbau anbetrifft. Zum einen läuft meine S 3 jetzt deutlich ruhiger und mit weniger Vibrationen als mit der serienmäßigen Klapper-Vario und zum anderen senkt sich die Drehzahl auch noch mit der anderen Vario! Ich sehe das auch nicht als ein Rückbau auf Euro 3 an. Nur weil die J.Costa die Kraft eben besser ans Hinterrad weitergibt, hat sich damit noch nicht alles zum schlechteren hin verändert! :? Wer das natürlich anders sieht, der sollte da auch nichts verändern. Aber nichts ist so beständig, wie die Veränderung! :roll: Bleibt alle schön gesund, Nobbi. ;)
- fermoyracer
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#27 Re: diverse Fragen zum XQ1
..Drehzahl gesenkt...
Genau:
Und hier wird das alles pervers. Dein Umbau führt letztlich zu weniger Emissionen, davon bin ich überzeugt. Ich für meinen Teil würde den sofort machen. Ich wäre mir halt nur darüber im Klaren, dass dies durchaus diskussionwürdig sein könnte. Bei Jugendlichen, denen eher eine Manipulation am Fahrzeug als eher genetische Grundeigenschaft von der Polizei unterstellt wird, ist das tendenziell kritischer. Bei reiferen Jahrgängen bin ich ebenfalls besonders tiefenentspannt...
Bleib gesund!
fr
Genau:
Und hier wird das alles pervers. Dein Umbau führt letztlich zu weniger Emissionen, davon bin ich überzeugt. Ich für meinen Teil würde den sofort machen. Ich wäre mir halt nur darüber im Klaren, dass dies durchaus diskussionwürdig sein könnte. Bei Jugendlichen, denen eher eine Manipulation am Fahrzeug als eher genetische Grundeigenschaft von der Polizei unterstellt wird, ist das tendenziell kritischer. Bei reiferen Jahrgängen bin ich ebenfalls besonders tiefenentspannt...
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#28 Re: diverse Fragen zum XQ1
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#29 Re: diverse Fragen zum XQ1
Nobbi:
Sind das reelle Messwerte? Die sind ja richtig krass. Wenn man das so sieht, hätte Daelim direkt so was wie die J. Costa verbauen sollen.
fr
Sind das reelle Messwerte? Die sind ja richtig krass. Wenn man das so sieht, hätte Daelim direkt so was wie die J. Costa verbauen sollen.
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#30 Re: diverse Fragen zum XQ1
Hallo Robert, ja das sind reelle Meßwerte. Die Tabelle stammt zwar von Joksi, einem Mitglied aus Österreich, aber die Daten kann ich so bestätigen. Und Rollerandy hat ja auch schon die Erfahrung mit der Drehzahl Absenkung gemacht. Andi555 mit dem XQ1 ebenfalls. Ich habe die Tabelle mal ausgedruckt auf einer Ausfahrt mitgeführt und dann die Werte verglichen. Sie sind korrekt! Meine J. Costa ist zwar eine neuere Variante, aber das Wirkungsprinzip ist ja gleich geblieben. Also ich persönlich kann diese Vario nur wärmstens empfehlen, obwohl ich keine Tandiemen bekomme! :cry: :cry: Herzliche Grüße und bleib gesund, Nobbi. ;)
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#31 Re: diverse Fragen zum XQ1
Das Übersetzungsverhältnis wird in der Regel vom Hersteller optimal gewählt, sei es bei Auto, Motorrad oder Roller, somit macht es in den meisten Fällen keinen Sinn, daran etwas zu ändern.
Es gibt aber auch Ausnahmen, dazu ein paar Beispiele:
Früher hatte ich mal eine 650er Honda; dafür gab es werksmäßig zwei unterschiedliche Übersetzungen, welche durch Wechseln des hinteren Kettenrades nach Belieben verändert werden konnte/durfte, ohne eine Veränderung der Höchstgeschwindigkeit.
Die Größe von Ritzel und Kettenrad sind beim Motorrad auch nicht in den Fahrzeugpapieren angegeben, anders als bei den kleineren 50ccm Bikes.
Auch hatte ich mir in den 80ern mal einen neuen Ford Capri gekauft. Dieser hatte ein 5-Gang-Getriebe und der fünfte Gang war ab Werk als Schongang/Overdrive ausgelegt. Vom Ford-Händler habe ich mir dann im Zuge der ersten Inspektion ein anderes Hinterachs-Differential mit einer kürzeren Übersetzung einbauen lassen wodurch alle Gänge dann kürzer übersetzt waren und der fünfte Gang dann kein Schongang mehr war. Hierbei wurde auch die Tacho-Übersetzung im Getriebe angepasst, damit auch der Tacho richtig funktionierte. Die erreichbare Höchstgeschwindigkeit hat sich dadurch nicht verändert.
Später hatte ich auch mal diverse Trikes, anfangs auf VW-Käfer-Basis. Bei diesen Fahrzeugen musste vom Fahrzeughersteller der 1. Gang gesperrt werden, man musste damit also immer im 2. Gang anfahren, was kein Problem war, weil diese Fahrzeuge im Verhältnis zu einem Auto viel leichter sind. Der Grund für die Sperrung des 1. Ganges war nicht, um Kavalierstarts zu verhindern, sondern um der gesetzlichen Geräuschmessung genüge zu tun, weil diese in der zweiten Fahrstufe gemessen wird und wenn der erste Gang gesperrt ist, ist dann der 3. Gang die zweite Fahrstufe und durch die damit verbundene deutlich geringere Drehzahl des Motors war dann auch die Geräuschentwicklung bei 50 km/h deutlich leiser.
Es gibt also doch schon so einige Sachen, die man ganz legal verändern darf, wenn man sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben hält, man muss halt nur die Schlupflöcher kennen ;)
Auch heutzutage gibt es Fahrzeuge, welche in den letzten Fahrstufen verhältnismäßig lang übersetzt sind, auch aus ökologischen Gründen. Eine Veränderung der Übersetzung würde aber die maximal erreichbare Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhen können, sondern schlechtesten Falls sogar verringern, weil der Motor bei einer zu lang gewählten Übersetzung einfach nicht mehr genug Kraft hat, um weiter ausdrehen zu können.
Meine Ausführungen bitte nicht in den falschen Hals bekommen - ich versuche nur hilfreich zu sein :oops:
Es gibt aber auch Ausnahmen, dazu ein paar Beispiele:
Früher hatte ich mal eine 650er Honda; dafür gab es werksmäßig zwei unterschiedliche Übersetzungen, welche durch Wechseln des hinteren Kettenrades nach Belieben verändert werden konnte/durfte, ohne eine Veränderung der Höchstgeschwindigkeit.
Die Größe von Ritzel und Kettenrad sind beim Motorrad auch nicht in den Fahrzeugpapieren angegeben, anders als bei den kleineren 50ccm Bikes.
Auch hatte ich mir in den 80ern mal einen neuen Ford Capri gekauft. Dieser hatte ein 5-Gang-Getriebe und der fünfte Gang war ab Werk als Schongang/Overdrive ausgelegt. Vom Ford-Händler habe ich mir dann im Zuge der ersten Inspektion ein anderes Hinterachs-Differential mit einer kürzeren Übersetzung einbauen lassen wodurch alle Gänge dann kürzer übersetzt waren und der fünfte Gang dann kein Schongang mehr war. Hierbei wurde auch die Tacho-Übersetzung im Getriebe angepasst, damit auch der Tacho richtig funktionierte. Die erreichbare Höchstgeschwindigkeit hat sich dadurch nicht verändert.
Später hatte ich auch mal diverse Trikes, anfangs auf VW-Käfer-Basis. Bei diesen Fahrzeugen musste vom Fahrzeughersteller der 1. Gang gesperrt werden, man musste damit also immer im 2. Gang anfahren, was kein Problem war, weil diese Fahrzeuge im Verhältnis zu einem Auto viel leichter sind. Der Grund für die Sperrung des 1. Ganges war nicht, um Kavalierstarts zu verhindern, sondern um der gesetzlichen Geräuschmessung genüge zu tun, weil diese in der zweiten Fahrstufe gemessen wird und wenn der erste Gang gesperrt ist, ist dann der 3. Gang die zweite Fahrstufe und durch die damit verbundene deutlich geringere Drehzahl des Motors war dann auch die Geräuschentwicklung bei 50 km/h deutlich leiser.
Es gibt also doch schon so einige Sachen, die man ganz legal verändern darf, wenn man sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben hält, man muss halt nur die Schlupflöcher kennen ;)
Auch heutzutage gibt es Fahrzeuge, welche in den letzten Fahrstufen verhältnismäßig lang übersetzt sind, auch aus ökologischen Gründen. Eine Veränderung der Übersetzung würde aber die maximal erreichbare Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhen können, sondern schlechtesten Falls sogar verringern, weil der Motor bei einer zu lang gewählten Übersetzung einfach nicht mehr genug Kraft hat, um weiter ausdrehen zu können.
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