Garantiezeit gekaufter Roller in 2009
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- siwakoeln
#1 Garantiezeit gekaufter Roller in 2009
Ich habe mir im Juni 2009 einen neuen Roller gekauft. Diesen mußte ich Anfang der Woche in die Werkstatt (zum dem Laden wo ich ihn auch gekauft habe) bringen, da etwas mit dem Auspuff nicht stimmte. Inzwischen hat der Besitzer des Ladens gewechselt, so daß die Garantie wohl nicht mehr gilt und ich die Reparatur bezahlen mußte. Ist (war) das korrekt?
- Moorhahn49
#2 Re: Garantiezeit gekaufter Roller in 2009
Wenn es kein Daelim Vertragshändler ist war das korrekt. Immer vorher fragen was Sache ist und dann erst Reparaturauftrag geben. Dann kannst du Notfalls zu einem anderen Daelim Händler gehen und kostenlos reparieren lassen. Am besten sogar noch eine 2. Person mitnehmen Sollte es sich aber um einen Daelim Vertagshändler handeln muß auch er Kostenlos reparieren, aber nur wenn der Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist. Du kannst deinen Roller in ganz Deutschland zur Reparatur geben, sofern es sich um einen Vertragshändler handelt, bist also nicht an einen Laden gebunden, sondern höchstens an den Besitzer.
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