11. Jan 2009, 00:54
11. Jan 2009, 01:11
11. Jan 2009, 01:20
11. Jan 2009, 09:21
11. Jan 2009, 11:29
Heinz hat geschrieben:Hallo Bernd , du denkst aber auch gleich wieder so pessimistisch .
Also doch lieber eine Fahnenstange und ein Wimpel drauf ?
Oder alles in Watte einpacken . Wenn's blöd läuft und du schlechte Karten hast ,
dann haste halt Pech gehabt und was willste dann auch machen . Beim Fahren ist
immer auch ein Risiko dabei .
Gruß Heinz
11. Jan 2009, 15:24
11. Jan 2009, 17:46
11. Jan 2009, 22:15
Frankreich
Seit 1. Juli 2008 muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden.
Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Unfall das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Weste anzulegen. "Von der Warnwestenpflicht sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads ausgenommen.
Das Nichtanlegen der erforderlichen Warnweste wird in Frankreich mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 90 € geahndet.
Die Westen (in den Farben gelb, orange, oder rot) müssen mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen sein.
Italien
Seit April 2004 müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Wer in Italien künftig die Weste im Bedarfsfall nicht trägt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 36 rechnen.
Sinn und Zweck der Warnwesten-Vorschrift ist - so der italienische Gesetzgeber - der Schutz und die Sicherung derjenigen Person, die das Warndreieck aufstellt. Der Gesetzeswortlaut sieht im Hinblick auf die Warnweste ausdrücklich nur eine Tragepflicht für den Fahrer des betreffenden Fahrzeugs ("conducente") vor. Dieser muss, wenn er das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlässt und ein Warndreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Nimmt sich dagegen ein Beifahrer dieser Aufgabe an, so trifft nach dem Schutzzweck des Gesetzes natürlich auch diesen die Tragepflicht - auch wenn das Gesetz (vielleicht etwas zu sehr einschränkend) nur vom "Fahrer" spricht. Da sich im Normalfall aber ohnehin nur eine Person zu diesem Zweck auf der Fahrbahn aufhält, genügt es regelmäßig, nur eine Warnweste mitzuführen.
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Luxemburg
Seit 1. April 2008 besteht in Luxemburg eine Warnwestenpflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Autofahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Es können hierfür die in Deutschland erhältlichen und der europäischen Standardnorm EN 471 entsprechenden gelben, roten oder orangefarbenen Schutzwesten verwendet werden.
Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. Obwohl gesetzlich nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Darüber hinaus müssen Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, generell nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber, eine Warnweste tragen. Dies gilt aber nur dann, wenn für Fußgänger keine Möglichkeit besteht, auf Rad- oder Fußgängerwegen zu gehen.
Österreich
In Österreich müssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Bedarfsfall getragen werden:
Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.
Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Verstöße werden mit einer Geldbuße ab 14,-- € geahndet.
11. Jan 2009, 23:18

11. Jan 2009, 23:33
12. Jan 2009, 10:32
12. Jan 2009, 10:54
13. Jan 2009, 12:32
28. Jan 2009, 17:44
28. Jan 2009, 19:21
29. Jan 2009, 01:03
29. Jan 2009, 20:34
Moorhahn49 hat geschrieben:Du hast ihn doch gesehen als er dir entgegen gekommen ist. Hast du ihn früher als sonst andere Wahrgenommen. Es konnte aber trotzdem Fahrschule gewesen sein, denn bei einer Prüfung muß das Fahrschulfahrzeug neutral aussehen.
30. Jan 2009, 07:28
9. Feb 2009, 15:44
9. Feb 2009, 17:33