Reifen eintragen lassen?
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- ManuelGoe
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#1
Reifen eintragen lassen?
Grüßt euch,
seit ca 2 Jahren gibt es wohl ein wenig mehr Auswahl am Reifenhimmel für die Roadwin R FI.
Der Teilehändler wo ich meine Ersatzteile bestellte konnte es erst nicht glauben bis er selber gesehen hat, dass Bridgestone BATTLAX BT46 140/70 eine Reifenfreigabe hat.
Wenn ich die Pellen habe bekomme ich das Papierzeugs dazu und ich frage mich ob ich das bei der Dekra dann angebe , damit es auch den Weg in die Fahrzeugpapiere bestenfalls findet, damit man nichts mit sich herum schleppen muss und dem unerfahrensten Cop das ersichtlich ist.
seit ca 2 Jahren gibt es wohl ein wenig mehr Auswahl am Reifenhimmel für die Roadwin R FI.
Der Teilehändler wo ich meine Ersatzteile bestellte konnte es erst nicht glauben bis er selber gesehen hat, dass Bridgestone BATTLAX BT46 140/70 eine Reifenfreigabe hat.
Wenn ich die Pellen habe bekomme ich das Papierzeugs dazu und ich frage mich ob ich das bei der Dekra dann angebe , damit es auch den Weg in die Fahrzeugpapiere bestenfalls findet, damit man nichts mit sich herum schleppen muss und dem unerfahrensten Cop das ersichtlich ist.
- Amdralf
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#2 Re: Reifen eintragen lassen?
Hallo,
Eintragungen sind ja manchmal nicht wirklich preiswert und Voraussetzung ist, man hat eine Freigabe/ABE/Zulassung zur Hand, die das bestätigt.
Wenn man die aber hat, wozu noch eintragen?
Als ich meine VJF zugelassen habe, brauchte ich noch Daten über die Maschine, da unter anderem kein Fahrzeugschein da war.
Bei der Zulassungsstelle hat man mit das Datenblatt ausgedruckt, und da stand auch der Zusatz, das die 140/70er Reifen alternativ hinten Zugelassen sind.
Mir reicht das, denn:
Zu Mofazeiten lebte man immer in Sorge, das die Rennleitung einem etwas kann ^^ .
Als ich dann mal ein Auto mit ziemlichen Mängeln gekauft habe, wollte ich aufgrund nicht vorhandener Papiere/Dokumente eine Wandlung erzwingen.
Ich habe ZWEI unabhängige Gutachten von Decra und Tüv vorliegen gehabt, die beide aussagten " Bei Änderungen sollten (!) die Fahrzeugpapiere korrigiert werden .
Sollten, die Betriebserlaubnis war nie erloschen, da die entsprechenden Teile beim KBA hinterlegt waren, so wie die Reifengröße jetzt.
Wenn du also die Freigabe der Reifengröße grad nicht schriftlich zur Hand hast, kostet es dich maximal 20 Euronen wegen nicht vollständig vorhandener Papiere.
Dafür reiß ich mir kein Bein mehr aus 8-) , denn alles ist gut.
Gruß Ralf
Eintragungen sind ja manchmal nicht wirklich preiswert und Voraussetzung ist, man hat eine Freigabe/ABE/Zulassung zur Hand, die das bestätigt.
Wenn man die aber hat, wozu noch eintragen?
Als ich meine VJF zugelassen habe, brauchte ich noch Daten über die Maschine, da unter anderem kein Fahrzeugschein da war.
Bei der Zulassungsstelle hat man mit das Datenblatt ausgedruckt, und da stand auch der Zusatz, das die 140/70er Reifen alternativ hinten Zugelassen sind.
Mir reicht das, denn:
Zu Mofazeiten lebte man immer in Sorge, das die Rennleitung einem etwas kann ^^ .
Als ich dann mal ein Auto mit ziemlichen Mängeln gekauft habe, wollte ich aufgrund nicht vorhandener Papiere/Dokumente eine Wandlung erzwingen.
Ich habe ZWEI unabhängige Gutachten von Decra und Tüv vorliegen gehabt, die beide aussagten " Bei Änderungen sollten (!) die Fahrzeugpapiere korrigiert werden .
Sollten, die Betriebserlaubnis war nie erloschen, da die entsprechenden Teile beim KBA hinterlegt waren, so wie die Reifengröße jetzt.
Wenn du also die Freigabe der Reifengröße grad nicht schriftlich zur Hand hast, kostet es dich maximal 20 Euronen wegen nicht vollständig vorhandener Papiere.
Dafür reiß ich mir kein Bein mehr aus 8-) , denn alles ist gut.
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- ManuelGoe
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#3 Re: Reifen eintragen lassen?
Ich würde es einfach mmit in die Papiere nehmen. Macht es die Dekra? Ich habe keinen Bock mehr mit irgendeinem "Kevin" am Straßenrand zu diskutieren oder gar noch die Staatskasse mit Geld aufzubessern, was ich hier ggf kostenlos noch hinbekomme, da ich bei dem neu gekauften Fahrzeug nach dem TÜV eh neue Papiere bekomme.
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#4 Re: Reifen eintragen lassen?
Wenn Du andere als die eingetragenen Reifen fährst, musst Du die in jedem Fall eintragen lassen, wenn sie neu sind (2020). Tut man das nicht, erlischt die ABE. Guckst Du: (für URL bitte einloggen).
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- fermoyracer
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#5 Re: Reifen eintragen lassen?
...exakt.
Soweit ich es verstehe, läßt man sich jetzt dann am besten direkt nur noch die Reifengröße ohne Reifenbeschränkung eintragen. Dann hat man kpnftig Ruhe. Bei älteren Reifen gelten noch diese Freigaben der Reifenhersteller...
fr
Soweit ich es verstehe, läßt man sich jetzt dann am besten direkt nur noch die Reifengröße ohne Reifenbeschränkung eintragen. Dann hat man kpnftig Ruhe. Bei älteren Reifen gelten noch diese Freigaben der Reifenhersteller...
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- ManuelGoe
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#6 Re: Reifen eintragen lassen?
Prima, vielen Dank für eure Hilfe. Der Link war auch sehr informativ.
- Amdralf
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#7 Re: Reifen eintragen lassen?
Hallo nochmal,
jetzt steh ich gerade auf dem Schlauch :
Was hat eine Reifenfreigabe (Reifengröße) mit Reifenherstellern zu tun?
Bei einem Fahrzeug legt der Hersteller desselbigen fest, welche Reifengröße gefahren werden darf, oder nicht!
Wer hat einen Fahrzeugschein, in dem ein Reifenhersteller steht? Hab ich bei Orginalfelgen noch nie gehört und halte das auch für sinnfrei.
In meinem Fall ist das Datenblatt des Motorrades direkt von der Zulassungsstelle ausgestellt, mit der Anmerkung, das die 140/70 hinten auch zugelassen ist.
Wäre in meinen Augen dasselbe, als wenn es im Brief ( wo ja heut kaum was drinsteht) oder im Schein steht.
Die Aussage von Reifenhersteller XY, das Reifen XY auf Fahrzeug XY gefahren werden darf, ist nichts wert.
Und ohne Bescheinigung ist eine Reifengrößeneintragung immer eine Sonderabnahme.
Selbst die wird von keinem Prüfer in Deutschland aus dem Bauch raus gemacht.
Ich hab derart viele Eintragungen und Sonderabnahmen hinter mir, das ich das mitbekommen hab.
Wenn die Rennleitung etwas finden will, wird sie eh pingellig, davon ab.
Gruß Ralf
jetzt steh ich gerade auf dem Schlauch :
Was hat eine Reifenfreigabe (Reifengröße) mit Reifenherstellern zu tun?
Bei einem Fahrzeug legt der Hersteller desselbigen fest, welche Reifengröße gefahren werden darf, oder nicht!
Wer hat einen Fahrzeugschein, in dem ein Reifenhersteller steht? Hab ich bei Orginalfelgen noch nie gehört und halte das auch für sinnfrei.
In meinem Fall ist das Datenblatt des Motorrades direkt von der Zulassungsstelle ausgestellt, mit der Anmerkung, das die 140/70 hinten auch zugelassen ist.
Wäre in meinen Augen dasselbe, als wenn es im Brief ( wo ja heut kaum was drinsteht) oder im Schein steht.
Die Aussage von Reifenhersteller XY, das Reifen XY auf Fahrzeug XY gefahren werden darf, ist nichts wert.
Und ohne Bescheinigung ist eine Reifengrößeneintragung immer eine Sonderabnahme.
Selbst die wird von keinem Prüfer in Deutschland aus dem Bauch raus gemacht.
Ich hab derart viele Eintragungen und Sonderabnahmen hinter mir, das ich das mitbekommen hab.
Wenn die Rennleitung etwas finden will, wird sie eh pingellig, davon ab.
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#8 Re: Reifen eintragen lassen?
Mit dem Hersteller hat das ja auch nichts zu tun. Der Hersteller hat bei sich nur die Reifenfreigabe drin stehen.
Nur das dahinter dann auch "oder 140/70" dann steht. Ist zumindest bei meinem Käfer so, dass es da so aufgelistet ist.
Nur das dahinter dann auch "oder 140/70" dann steht. Ist zumindest bei meinem Käfer so, dass es da so aufgelistet ist.
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- Amdralf
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#9 Re: Reifen eintragen lassen?
das ist ja auch so richtig.
Es gibt ja Kataloge mit Rad/Reifenkombinationen, die für einen PKW zugelassen sind.
Bei PKW gibts dann unterschiedliche Karossen, unterschiedliche Motoren und unterschiedliche Fahrgestelle.
Oft sind ja sogar 2 Größen eingetragen, deswegen sind Zwillingsreifen auch nicht erlaubt :? .
Wenn man dann was anderes fahren möchten, muß es eine Abnahme geben.
Wenn die dann erfolgt ist, bekommt man meist eine Bescheinigung vom Prüfer, das diese/jene Reifengröße/Kombination an diesem Fahrzeug erlaubt ist.
Und man solle diese Änderung bei Gelegenheit ( wurde mir mehrfach so gesagt) in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Soo, wenn das erfolgt ist, steht dann unten im Schein und Brief :
Auch genehmigt, Größe x .
Und dieses Datenblatt habe ich von der Zulassungsstelle
Gruß Ralf
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- fermoyracer
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#10 Re: Reifen eintragen lassen?
Eigentlich simpel.
Schon seit Jahren ist dieses Thema immer wieder eines, welches uns Motorradfahrer nervt. Es gibt wohl in der Mehrzahl bei (richtigen) Motorrädern (mit viel PS und hohen Endgeschwindigkeiten) Beschränkungen auf Reifenmarken seitens der Hersteller. Das hatten die gemacht, weil dieselbe Maschine mit anderen Reifen ggf. gerade im hohen Geschwindigkeitsbereich instabil werden kann. Es hat also einen technischen Grund, warum ein Hersteller dies so gemacht hatte.
Als verwirrend wurde später dann von vielen Motorradbeseitzern empfunden, daß nicht alle Motorräder diese Reifenbindung in den Papieren hatten. Dies kam daher, weil die EU diese Reifenbindung irgendwann einmal als unrechtmäßig eingestuft hat. Die Festlegung auf einen Hersteller in den Papieren verstoße gegen das Wettbewerbsgebot. Mit einer Beschränkung ist man auf eine Marke festgelegt, was aus Wettbewerbsaspekten betrachtet nicht in Ordnung ist.
Daneben gab es immer schon Grauimporte und sogenannte EU-Fahrzeuge. Die hatten i.d.R. auch keine Reifenbindung. Ausserhalb Deutschlands darf kaum irgendwo unbeschränkt (in Bezug auf die Geschwindigkeit) auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Dieselbe Maschine konnte also einerseits mit Reifenbindung, andererseits ohne Reifenbindung in den Papieren gefunden werden. Da aber gerade im Hochgeschwindigkeitsbereich, wenn ich z.B. jenseits der 200 km/h oder immer öfter der 250 km/h oder teils sogar der 300 km/h unterwegs bin, die Reifen lebensentscheidend sein können, dies aber in der Praxis nur in Deutschland relevant ist (wegen unserer Autobahnen), wundert es nicht, wenn es in der EU anderweitig eher kein Thema sein muss.
125er:
Hier sollte uns das Thema eher weniger berühren, weil sie eher "lahm" sind. Normale Viertakt 125er wie die Daelims fahren bis zu 125 echte (km/h). Dennoch finden sich bei 125ern auch welche mit Reifenbindung. Hat man eine ohne eine solche in den Papieren, ist m.E. alles bestens. Dann braucht man halt keine Papierchen mehr mit sich zu führen. Also eigentlich wie bisher.
Reifengutachten:
...waren also nur für solche Maschinen nötig, wo in den Papieren andere Marken eingetragen waren, als wie die Marke, die man fuhr. Die Reifenhersteller, welche verkaufen wollen, haben also solche Freigaben zusammen mit den Reifen auf den Markt gebracht. Neu ist halt, daß diese Freigaben nicht mehr ausreichen. Man muss sich in der Konsequenz wohl die Markenbindung, wo sie in den Papieren steht, austragen lassen.
Grenzfälle:
...gibt es auch. Die Reifenhersteller haben z.B. heute modernere Formate entwickelt als wie z.B. vor 20-30 Jahren. Auf einer meiner 1000er war damals hinten ein 190/50er Format Serie und auch Stand der Technik. Heute fahren wir dort lieber 190/55, weil das Motorrad damit handlicher wird. Hier gelten bei Reifen aus 2020 oder (demnächst) jünger, daß man dieses neue Format dann in die Papiere eintragen lassen muss. Entsprechende Reifenfreigaben der Hersteller gelten dann (leider) nicht mehr. Aber das positive ist, daß ich jetzt gute Chancen habe, meine Fahrzeuge von ihren (bescheuerten) Reifenbindungen befreien zu können. Leider werde ich das bezahlen müssen...
Fazit:
Soweit ich es verstehe, ist bei fehlender Reifenmarkenbindung in den Papieren nichts zu tun, solange Ihr das Format fahrt, welches in den Papieren steht. Steht aber eine Reifenbindung drin und Ihr wollt eine andere Marke fahren, sollte man die Markenbindung am besten austragen lassen....
fr
Schon seit Jahren ist dieses Thema immer wieder eines, welches uns Motorradfahrer nervt. Es gibt wohl in der Mehrzahl bei (richtigen) Motorrädern (mit viel PS und hohen Endgeschwindigkeiten) Beschränkungen auf Reifenmarken seitens der Hersteller. Das hatten die gemacht, weil dieselbe Maschine mit anderen Reifen ggf. gerade im hohen Geschwindigkeitsbereich instabil werden kann. Es hat also einen technischen Grund, warum ein Hersteller dies so gemacht hatte.
Als verwirrend wurde später dann von vielen Motorradbeseitzern empfunden, daß nicht alle Motorräder diese Reifenbindung in den Papieren hatten. Dies kam daher, weil die EU diese Reifenbindung irgendwann einmal als unrechtmäßig eingestuft hat. Die Festlegung auf einen Hersteller in den Papieren verstoße gegen das Wettbewerbsgebot. Mit einer Beschränkung ist man auf eine Marke festgelegt, was aus Wettbewerbsaspekten betrachtet nicht in Ordnung ist.
Daneben gab es immer schon Grauimporte und sogenannte EU-Fahrzeuge. Die hatten i.d.R. auch keine Reifenbindung. Ausserhalb Deutschlands darf kaum irgendwo unbeschränkt (in Bezug auf die Geschwindigkeit) auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Dieselbe Maschine konnte also einerseits mit Reifenbindung, andererseits ohne Reifenbindung in den Papieren gefunden werden. Da aber gerade im Hochgeschwindigkeitsbereich, wenn ich z.B. jenseits der 200 km/h oder immer öfter der 250 km/h oder teils sogar der 300 km/h unterwegs bin, die Reifen lebensentscheidend sein können, dies aber in der Praxis nur in Deutschland relevant ist (wegen unserer Autobahnen), wundert es nicht, wenn es in der EU anderweitig eher kein Thema sein muss.
125er:
Hier sollte uns das Thema eher weniger berühren, weil sie eher "lahm" sind. Normale Viertakt 125er wie die Daelims fahren bis zu 125 echte (km/h). Dennoch finden sich bei 125ern auch welche mit Reifenbindung. Hat man eine ohne eine solche in den Papieren, ist m.E. alles bestens. Dann braucht man halt keine Papierchen mehr mit sich zu führen. Also eigentlich wie bisher.
Reifengutachten:
...waren also nur für solche Maschinen nötig, wo in den Papieren andere Marken eingetragen waren, als wie die Marke, die man fuhr. Die Reifenhersteller, welche verkaufen wollen, haben also solche Freigaben zusammen mit den Reifen auf den Markt gebracht. Neu ist halt, daß diese Freigaben nicht mehr ausreichen. Man muss sich in der Konsequenz wohl die Markenbindung, wo sie in den Papieren steht, austragen lassen.
Grenzfälle:
...gibt es auch. Die Reifenhersteller haben z.B. heute modernere Formate entwickelt als wie z.B. vor 20-30 Jahren. Auf einer meiner 1000er war damals hinten ein 190/50er Format Serie und auch Stand der Technik. Heute fahren wir dort lieber 190/55, weil das Motorrad damit handlicher wird. Hier gelten bei Reifen aus 2020 oder (demnächst) jünger, daß man dieses neue Format dann in die Papiere eintragen lassen muss. Entsprechende Reifenfreigaben der Hersteller gelten dann (leider) nicht mehr. Aber das positive ist, daß ich jetzt gute Chancen habe, meine Fahrzeuge von ihren (bescheuerten) Reifenbindungen befreien zu können. Leider werde ich das bezahlen müssen...
Fazit:
Soweit ich es verstehe, ist bei fehlender Reifenmarkenbindung in den Papieren nichts zu tun, solange Ihr das Format fahrt, welches in den Papieren steht. Steht aber eine Reifenbindung drin und Ihr wollt eine andere Marke fahren, sollte man die Markenbindung am besten austragen lassen....
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#11 Re: Reifen eintragen lassen?
Hallo nochmal,
danke für die Info :-) .
Um auf den ursprünglichen Tread zurückzukommen:
Die Info von Bridgestone ist nett aber uninteressant, denn, die Reifendimension ist vom Fahrzeughersteller freigegeben!
Eine Eintragung aufgrund dieser Reifenherstellerinfo wäre eine Sondereintragung und recht sinnfrei!
Wenn man die Fahrzeugherstellerfreigabe (wie in dem Datanblatt) dazu hernimmt, wäre es eine normale Eintragung, aber wozu noch?
Sollte man dieses Papierchen bei einer Kontrolle nicht dabeihaben (und diese Dimension fahren) , reden wir über Unvollständigkeit der Fahrzeugpapiere.
Der Tüv kann und wird das nachhalten, da die auf diese Infos Zugriff haben. Den Stempel wird es daher immer geben.
Gruß Ralf
danke für die Info :-) .
Um auf den ursprünglichen Tread zurückzukommen:
Die Info von Bridgestone ist nett aber uninteressant, denn, die Reifendimension ist vom Fahrzeughersteller freigegeben!
Eine Eintragung aufgrund dieser Reifenherstellerinfo wäre eine Sondereintragung und recht sinnfrei!
Wenn man die Fahrzeugherstellerfreigabe (wie in dem Datanblatt) dazu hernimmt, wäre es eine normale Eintragung, aber wozu noch?
Sollte man dieses Papierchen bei einer Kontrolle nicht dabeihaben (und diese Dimension fahren) , reden wir über Unvollständigkeit der Fahrzeugpapiere.
Der Tüv kann und wird das nachhalten, da die auf diese Infos Zugriff haben. Den Stempel wird es daher immer geben.
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#12 Re: Reifen eintragen lassen?
Stell mal ne Kopie der ZLB I ein. Reifenbeschränkungen würden unten stehen. Bei Deiner soll da ja nichts stehen, richtig?
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#13 Re: Reifen eintragen lassen?
Hallo fr,
zwar habe ich das nie gesagt, aber gern doch.
Bei allen Fahrzeugen, die ich bisher gefahren habe, stand da werkseitig maximal etwas von M+S Beschränkung oder Schneekettenbeschränkung in Verbindung mit bestimmter Reifengröße.
Alles andere , und das war eigendlich bei jedem Auto so 8-) , kam immer nach meinen Eintragungen.
Einzig bei meinem Anhänger stehen 4 Rad-Reifen-Kombinationen im Brief, von denen ich nicht weiß, ob Herstellerseitig oder vom Vorbesitzer.
Die Zulassungsstelle hat nur 2 Größen übernommen, und Überraschung, die montierte war nicht dabei :-( .
Beim Tüv fragte der Prüfer natürlich, und ich erklärte es.
Selbstverständlich hätte er sofort in seinen Daten nachsehen können, was er aber aus Vertrauen und eventuell Zeitmangel, nicht getan hat.
Demnach wäre eine Verweigerung der Plakette, weil die Papiere nicht vollständig sind (vorausgesetzt, alles IST zugelassen), eine fragwürdige Handlung die meinerseits sicher eine Beschwerde nach sich ziehen würde.
Das die Einsicht in diese Daten zusätzliches Geld kostet, ist ne andere Sache. Darüber darf man sich halt nicht aufregen .
Aber, das war auch nicht die Frage des von Manuel.
Gruß Ralf
zwar habe ich das nie gesagt, aber gern doch.
Bei allen Fahrzeugen, die ich bisher gefahren habe, stand da werkseitig maximal etwas von M+S Beschränkung oder Schneekettenbeschränkung in Verbindung mit bestimmter Reifengröße.
Alles andere , und das war eigendlich bei jedem Auto so 8-) , kam immer nach meinen Eintragungen.
Einzig bei meinem Anhänger stehen 4 Rad-Reifen-Kombinationen im Brief, von denen ich nicht weiß, ob Herstellerseitig oder vom Vorbesitzer.
Die Zulassungsstelle hat nur 2 Größen übernommen, und Überraschung, die montierte war nicht dabei :-( .
Beim Tüv fragte der Prüfer natürlich, und ich erklärte es.
Selbstverständlich hätte er sofort in seinen Daten nachsehen können, was er aber aus Vertrauen und eventuell Zeitmangel, nicht getan hat.
Demnach wäre eine Verweigerung der Plakette, weil die Papiere nicht vollständig sind (vorausgesetzt, alles IST zugelassen), eine fragwürdige Handlung die meinerseits sicher eine Beschwerde nach sich ziehen würde.
Das die Einsicht in diese Daten zusätzliches Geld kostet, ist ne andere Sache. Darüber darf man sich halt nicht aufregen .
Aber, das war auch nicht die Frage des von Manuel.
Gruß Ralf
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#14 Re: Reifen eintragen lassen?
Ups, Dich meinte ich gar nicht...
Aber auch gut:
So wie bei Dir ist perfekt. Bei meinen Maschinen stehen da Reifenbindungen drin. Wenn das nicht der Fall ist und man bei derselben Größe bleibt, ist m.E. alles perfekt!
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Aber auch gut:
So wie bei Dir ist perfekt. Bei meinen Maschinen stehen da Reifenbindungen drin. Wenn das nicht der Fall ist und man bei derselben Größe bleibt, ist m.E. alles perfekt!
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