Windschild
14 Beiträge
• Seite 1 von 1
- Sarazzo
- Beiträge: 56
- Registriert: 19. Nov 2017
- Wohnort: Leipzig
- Hat gedankt: 97 mal
- Wurde gedankt: 16 mal
- Meine Maschine: VS 125 F
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 04178
- Land: Deutschland
#1 Windschild
Hallo Leute,
hab mich jetzt endlich überredet und meinem Mopped ein Windschild gegönnt. Geiz war natürlich wieder mal geil: 59 Teuro. Habe nun festgestellt, dass das keine ABE hat. Gleich bei der Firma gemeckert: Bitten um Entschuldigung; zurückschicken, Geld zurück, wir nehmen die Scheiben aus dem Angebot. Im gleichen Atemzug aber mir die selben Scheiben mit ABE für ab 110 Teuro angeboten! Habe mal beim DEKRAner meines Vertrauens gefragt; er sagte vorm TÜV abschrauben danach mir egal. Auf die Frage wg. Polizeikontrolle (eher unwahrscheinlich) meinte er: Die ausdruckbare ABE zum Lesen geben, da ist erstmal Beschäftigung und dann meist gut. Wie würdet Ihr handeln? Zurückschicken oder No risk no fun?
hab mich jetzt endlich überredet und meinem Mopped ein Windschild gegönnt. Geiz war natürlich wieder mal geil: 59 Teuro. Habe nun festgestellt, dass das keine ABE hat. Gleich bei der Firma gemeckert: Bitten um Entschuldigung; zurückschicken, Geld zurück, wir nehmen die Scheiben aus dem Angebot. Im gleichen Atemzug aber mir die selben Scheiben mit ABE für ab 110 Teuro angeboten! Habe mal beim DEKRAner meines Vertrauens gefragt; er sagte vorm TÜV abschrauben danach mir egal. Auf die Frage wg. Polizeikontrolle (eher unwahrscheinlich) meinte er: Die ausdruckbare ABE zum Lesen geben, da ist erstmal Beschäftigung und dann meist gut. Wie würdet Ihr handeln? Zurückschicken oder No risk no fun?
- caddy
- Beiträge: 1331
- Bilder: 17
- Registriert: 1. Nov 2014
- Hat gedankt: 406 mal
- Wurde gedankt: 490 mal
- Meine Maschine: 2Rad
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 12689
- Land: Deutschland
#2 Re: Windschild
Ein gewisses Prozent von den Wächtern schauen auch wirklich nach ob die angegebene Nummer auch auf dem Teil zu finden ist. Dann kann es eng werden. Ich persönlich würde erstmal das ohne ABE fahren und testen. Wenn es dann in 4 Jahren vielleicht verschlissen ist oder gerissen, kannste immer noch aufwerten.
- Für diesen Beitrag danken
- dolfan
- Beiträge: 302
- Bilder: 12
- Registriert: 12. Apr 2011
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 44 mal
- Meine Maschine: Daelim VL
- Baujahr: 2001
- Postleitzahl: 25421
- Land: Deutschland
#3 Re: Windschild
vll. mal im Netz nach der ABE suchen und ausdrucken.
- Für diesen Beitrag danken
- Sarazzo
- Beiträge: 56
- Registriert: 19. Nov 2017
- Wohnort: Leipzig
- Hat gedankt: 97 mal
- Wurde gedankt: 16 mal
- Meine Maschine: VS 125 F
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 04178
- Land: Deutschland
#4 Re: Windschild
dolfan hat geschrieben:vll. mal im Netz nach der ABE suchen und ausdrucken.
Ja, die ABE habe ich ausgedruckt (32 Seiten), aber einen Bepper für die Scheibe find ich nicht. Hat da wer nen Tipp?
- chopper15
- Beiträge: 2331
- Bilder: 37
- Registriert: 23. Mai 2015
- Wohnort: Landau
- Hat gedankt: 408 mal
- Wurde gedankt: 712 mal
- Meine Maschine: Honda Shadow, 2x Harley
- Baujahr: 2009/2018/2010
- Postleitzahl: 76829
- Land: Deutschland
#5 Re: Windschild
Wenn auf der Scheibe nichts vermerkt ist nutzt eine ABE nichts, es sollte zumindest eine KBA-Nummer Vorhanden sein. Entweder eingeprägt oder als Aufkleber. Wenns die Polizei nicht merkt hast du Glück. Habe das Problem mit einer, laut Händler, Originalscheibe von Honda welche keine KBA -Nummer hat. Wurde vom Händler zum TÜV abgebaut, da Laut Prüfer nicht zuordenbar. Fahre jedoch mit dieser Scheibe weiterhin. Habe auch noch keine ABE mit den Masen der Scheibe gefunden.
- Für diesen Beitrag danken
- Sarazzo
- Beiträge: 56
- Registriert: 19. Nov 2017
- Wohnort: Leipzig
- Hat gedankt: 97 mal
- Wurde gedankt: 16 mal
- Meine Maschine: VS 125 F
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 04178
- Land: Deutschland
#6 Re: Windschild
chopper15 hat geschrieben:Wenn auf der Scheibe nichts vermerkt ist nutzt eine ABE nichts, es sollte zumindest eine KBA-Nummer Vorhanden sein. Entweder eingeprägt oder als Aufkleber. Wenns die Polizei nicht merkt hast du Glück. Habe das Problem mit einer, laut Händler, Originalscheibe von Honda welche keine KBA -Nummer hat. Wurde vom Händler zum TÜV abgebaut, da Laut Prüfer nicht zuordenbar. Fahre jedoch mit dieser Scheibe weiterhin. Habe auch noch keine ABE mit den Masen der Scheibe gefunden.
Danke, werde ich auch so machen. Wer nichts wagt kann nichts sparen. Oder so ähnlich.
-- Automatische Zusammenführung - 21. Mär 2018, 21:51 --
Sarazzo hat geschrieben:chopper15 hat geschrieben:Wenn auf der Scheibe nichts vermerkt ist nutzt eine ABE nichts, es sollte zumindest eine KBA-Nummer Vorhanden sein. Entweder eingeprägt oder als Aufkleber. Wenns die Polizei nicht merkt hast du Glück. Habe das Problem mit einer, laut Händler, Originalscheibe von Honda welche keine KBA -Nummer hat. Wurde vom Händler zum TÜV abgebaut, da Laut Prüfer nicht zuordenbar. Fahre jedoch mit dieser Scheibe weiterhin. Habe auch noch keine ABE mit den Masen der Scheibe gefunden.
Danke, werde ich auch so machen. Wer nichts wagt kann nichts sparen. Oder so ähnlich.
Wenn mich mal die Rennleitung anhält, bekommt der, der lesen kann, die 32 Seiten ABE ausgehändigt. Dann schaun mer mal.
- Mumpfel
- Beiträge: 495
- Bilder: 27
- Registriert: 23. Aug 2015
- Wohnort: Fürth/Bayern
- Hat gedankt: 24 mal
- Wurde gedankt: 159 mal
- Meine Maschine: VC 125 F
- Baujahr: 1996
- Postleitzahl: 90766
- Land: Deutschland
#7 Re: Windschild
Hallo Sarrazo,
wenn du an den richtigen "Blaukittel" kommst, wird er erstmal nach der KBA-Nummer oder den Aufkleber auf der Scheibe schauen und dann ist schon mal in deinem Fall Feierabend. Der liest nicht mal die erste Seite von deinen Papieren. Rechnest du die Strafe dann noch mit ein, hättest du gleich die teurere Scheibe mit Zulassung nehmen können. Abgesehen davon, das bei einem "Worst case" sich deine Versicherung freut.
Zitat:
"Nach § 22a StVZO unterliegen bestimmte Fahrzeugteile der Bauartgenehmigungspflicht und dürfen in Deutschland nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschrieben und zugeteilten amtlichen Prüfzeichen nach § 7 FzTV gekennzeichnet sind. Mit einem Prüfzeichen wird ein Fahrzeugteil versehen, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht (§ 22 a V StVZO). Ohne einem solchen Prüfzeichen dürfen die in § 22a I StVZO genannten Fahrzeugteile nicht in den Verkehr gebracht werden."
Dein Händler hat schlicht und ergreifend auch gegen das "Vertriebsverbot" verstoßen, daher die Entschuldigung und das sofortige Einlenken. Selbst wenn er in der Artikelbeschreibung darauf hinweist, das das Bauteil nicht für den Geltungsbereich der STVZo zugelassen ist, dürfte er das Teil nicht in den Verkehr bringen (KBA, Entscheidung Nr. 07-02). Aber selbst bei solchen Firmen wie "Tante Louise" findet man Spiegel, die nicht zugelassen sind.
In diesem Sinne noch viel Spaß mit deiner Scheibe.
Gruß Michael
wenn du an den richtigen "Blaukittel" kommst, wird er erstmal nach der KBA-Nummer oder den Aufkleber auf der Scheibe schauen und dann ist schon mal in deinem Fall Feierabend. Der liest nicht mal die erste Seite von deinen Papieren. Rechnest du die Strafe dann noch mit ein, hättest du gleich die teurere Scheibe mit Zulassung nehmen können. Abgesehen davon, das bei einem "Worst case" sich deine Versicherung freut.
Zitat:
"Nach § 22a StVZO unterliegen bestimmte Fahrzeugteile der Bauartgenehmigungspflicht und dürfen in Deutschland nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschrieben und zugeteilten amtlichen Prüfzeichen nach § 7 FzTV gekennzeichnet sind. Mit einem Prüfzeichen wird ein Fahrzeugteil versehen, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht (§ 22 a V StVZO). Ohne einem solchen Prüfzeichen dürfen die in § 22a I StVZO genannten Fahrzeugteile nicht in den Verkehr gebracht werden."
Dein Händler hat schlicht und ergreifend auch gegen das "Vertriebsverbot" verstoßen, daher die Entschuldigung und das sofortige Einlenken. Selbst wenn er in der Artikelbeschreibung darauf hinweist, das das Bauteil nicht für den Geltungsbereich der STVZo zugelassen ist, dürfte er das Teil nicht in den Verkehr bringen (KBA, Entscheidung Nr. 07-02). Aber selbst bei solchen Firmen wie "Tante Louise" findet man Spiegel, die nicht zugelassen sind.
In diesem Sinne noch viel Spaß mit deiner Scheibe.
Gruß Michael
- Für diesen Beitrag danken
- Sarazzo
- Beiträge: 56
- Registriert: 19. Nov 2017
- Wohnort: Leipzig
- Hat gedankt: 97 mal
- Wurde gedankt: 16 mal
- Meine Maschine: VS 125 F
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 04178
- Land: Deutschland
#8 Re: Windschild
Danke für den Lehrstoff, aber ich riskiers dennoch. Wir haben hier in Sachsen derzeit sehr wenig Blaue, welche Zeit für solche Kontrollen haben. Die haben mit anderen "Sachen" voll zu tun (Importe anderer Art). Und wenn es doch klappt kostet es 10 Teuro. Andere Teile, die nicht richtig sind, wie falscher Auspuff, kommen teurer.
- Bastler
- Beiträge: 1455
- Registriert: 3. Okt 2013
- Hat gedankt: 11 mal
- Wurde gedankt: 477 mal
- Meine Maschine: Daelim Otello
- Baujahr: 2006
- Postleitzahl: 42651
- Land: Deutschland
#9 Re: Windschild
Ich habe in 10 Jahren nicht eine einzige Kontrolle von den Blauen gehabt, die interessieren sich mehr für Fuffi Roller.
Beim TÜV hatte ich bisher nur einen Prüfer der die ABE sehen wollte.
@ Mumpfel Dein Händler hat schlicht und ergreifend auch gegen das "Vertriebsverbot" verstoßen
Das ist vollkommener Quatsch was du da erzählst.
Ersatzteile die keine Zulassung haben dürfen verkauft werden, nur nicht im öffentlichen Strassenverkehr benutzt werden, aber jeder Zeit auf einem eigenen Privat Gelände.
Selbst auf speziellem öffentlichen Geländen sind solche Ersatzteil erlaubt, sonst dürfte es ja keine Auto- und Motorrad Rennen mehr geben.
Beim TÜV hatte ich bisher nur einen Prüfer der die ABE sehen wollte.
@ Mumpfel Dein Händler hat schlicht und ergreifend auch gegen das "Vertriebsverbot" verstoßen
Das ist vollkommener Quatsch was du da erzählst.
Ersatzteile die keine Zulassung haben dürfen verkauft werden, nur nicht im öffentlichen Strassenverkehr benutzt werden, aber jeder Zeit auf einem eigenen Privat Gelände.
Selbst auf speziellem öffentlichen Geländen sind solche Ersatzteil erlaubt, sonst dürfte es ja keine Auto- und Motorrad Rennen mehr geben.
- Für diesen Beitrag danken
- Mumpfel
- Beiträge: 495
- Bilder: 27
- Registriert: 23. Aug 2015
- Wohnort: Fürth/Bayern
- Hat gedankt: 24 mal
- Wurde gedankt: 159 mal
- Meine Maschine: VC 125 F
- Baujahr: 1996
- Postleitzahl: 90766
- Land: Deutschland
#10 Re: Windschild
Hallo Bastler,
wenn du meinst, ist mir auch recht! Du kannst ja hier mal nachlesen:
(für URL bitte einloggen)
Das was du meinst, ist auf der 2. Seite aufgeführt:
"Welche Fahrzeugteile benötigen keine Bauartgenehmigung?
Dazu gehören insbesondere:
1. Fahrzeugteile, die objektiv nach ihrer Bauart ausschließlich für nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind: Achtung: Es kommt hierbei nicht auf die subjektive Verwendungsbestimmung, sondern auf die objektive Verwendungsmöglichkeit an (vgl. OLG Hamm VerkMitt. 1968 Nr. 31).
2. Fahrzeugteile, die zur Erprobung im Straßenverkehr verwendet werden; Erforderlich ist jedoch in dem Fall, dass der Fahrzeugführer eine entsprechende amtliche Bescheinigung mit sich führt (§22a Abs.3 Nr.1 StVZO).
Das ein Rennwagen nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, ist ja klar. Ein Rallyfahrzeug z. B., welches eine Straßenzulassung hat, wird auch Bauteile mit Genehmigung verbaut haben. Wobei hier die großen Firmen teilweise auf den Punkt 2 zurückgreifen, erst recht bei "Erlkönige". Die testen halt für ein neues Modell.
Gesetze sind nicht immer der Logik geschuldet.
Gruß Michael
wenn du meinst, ist mir auch recht! Du kannst ja hier mal nachlesen:
(für URL bitte einloggen)
Das was du meinst, ist auf der 2. Seite aufgeführt:
"Welche Fahrzeugteile benötigen keine Bauartgenehmigung?
Dazu gehören insbesondere:
1. Fahrzeugteile, die objektiv nach ihrer Bauart ausschließlich für nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind: Achtung: Es kommt hierbei nicht auf die subjektive Verwendungsbestimmung, sondern auf die objektive Verwendungsmöglichkeit an (vgl. OLG Hamm VerkMitt. 1968 Nr. 31).
2. Fahrzeugteile, die zur Erprobung im Straßenverkehr verwendet werden; Erforderlich ist jedoch in dem Fall, dass der Fahrzeugführer eine entsprechende amtliche Bescheinigung mit sich führt (§22a Abs.3 Nr.1 StVZO).
Das ein Rennwagen nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, ist ja klar. Ein Rallyfahrzeug z. B., welches eine Straßenzulassung hat, wird auch Bauteile mit Genehmigung verbaut haben. Wobei hier die großen Firmen teilweise auf den Punkt 2 zurückgreifen, erst recht bei "Erlkönige". Die testen halt für ein neues Modell.
Gesetze sind nicht immer der Logik geschuldet.
Gruß Michael
- Für diesen Beitrag danken
- caddy
- Beiträge: 1331
- Bilder: 17
- Registriert: 1. Nov 2014
- Hat gedankt: 406 mal
- Wurde gedankt: 490 mal
- Meine Maschine: 2Rad
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 12689
- Land: Deutschland
#11 Re: Windschild
Mumpfel hat geschrieben:Hallo Sarrazo,
wenn du an den richtigen "Blaukittel" kommst, wird er erstmal nach der KBA-Nummer oder den Aufkleber auf der Scheibe schauen
Sarazzo, hast du keinen Drucker? ;) Gabs da nicht mal solche Glasstrahler die dein Kennzeichen auf deine Autoglasscheiben gravieren? Würde doch auf Plastik auch gehen :? Und zur Info, das alles ist VERBOTEN wegen Urkundenfälschung und so. :lol:
- Für diesen Beitrag danken
- Bastler
- Beiträge: 1455
- Registriert: 3. Okt 2013
- Hat gedankt: 11 mal
- Wurde gedankt: 477 mal
- Meine Maschine: Daelim Otello
- Baujahr: 2006
- Postleitzahl: 42651
- Land: Deutschland
#12 Re: Windschild
Unter dieses Verbot fallen weder Spiegel noch Windschilder. Spiegel müssen allerdings eine vorgeschriebene Größe haben und dürfen nicht Spitz zulaufen.
- Für diesen Beitrag danken
- Mumpfel
- Beiträge: 495
- Bilder: 27
- Registriert: 23. Aug 2015
- Wohnort: Fürth/Bayern
- Hat gedankt: 24 mal
- Wurde gedankt: 159 mal
- Meine Maschine: VC 125 F
- Baujahr: 1996
- Postleitzahl: 90766
- Land: Deutschland
#13 Re: Windschild
Hallo Bastler,
da gebe ich dir recht, sie reden nur von Scheiben aus Sicherheitsglas. Ob da die Verkleidungsscheiben darunterfallen weiß wahrscheinlich nur der, der den § geschrieben hat. Bei den Spiegeln z. B. haben sich die Bürokraten aber was einfallen lassen. Hier wird unterschieden ob das Fahrzeug nach EU-Recht geprüft ist oder nicht. Bei EU-geprüften Fahrzeugen muss der Spiegel ein "E"-Prüfzeichen haben, bei älteren Fahrzeugen muss er lediglich eine Spiegelfläche von 60cm² haben. Spitz ist klar, man könnte sich ja "pieksen".
Hier noch was zum "E"-Prüfzeichen (Zitat):
"Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist."
Und zur ABE (Zitat):
"Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der TÜV-Hauptuntersuchung auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muß nicht in die Papiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine TÜV-Abnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug müßte der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden."
Das mit den Typenkürzel in der ABE hat mir mal fast bei einer HU das Genick gebrochen. Die hatten in der ABE die Verkaufsbezeichnung aufgeführt und der eifrige Prüfer hatte a.) erkannt das es sich um eine Nachbau-Auspuffanlage von SITO handelte und b.) die Verkaufsbezeichnung in den Papieren stand. Netterweise hat er dann nach einer kurzen Diskussion Gnade vor Recht walten lassen.
Gruß Michael
da gebe ich dir recht, sie reden nur von Scheiben aus Sicherheitsglas. Ob da die Verkleidungsscheiben darunterfallen weiß wahrscheinlich nur der, der den § geschrieben hat. Bei den Spiegeln z. B. haben sich die Bürokraten aber was einfallen lassen. Hier wird unterschieden ob das Fahrzeug nach EU-Recht geprüft ist oder nicht. Bei EU-geprüften Fahrzeugen muss der Spiegel ein "E"-Prüfzeichen haben, bei älteren Fahrzeugen muss er lediglich eine Spiegelfläche von 60cm² haben. Spitz ist klar, man könnte sich ja "pieksen".
Hier noch was zum "E"-Prüfzeichen (Zitat):
"Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist."
Und zur ABE (Zitat):
"Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der TÜV-Hauptuntersuchung auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muß nicht in die Papiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine TÜV-Abnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug müßte der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden."
Das mit den Typenkürzel in der ABE hat mir mal fast bei einer HU das Genick gebrochen. Die hatten in der ABE die Verkaufsbezeichnung aufgeführt und der eifrige Prüfer hatte a.) erkannt das es sich um eine Nachbau-Auspuffanlage von SITO handelte und b.) die Verkaufsbezeichnung in den Papieren stand. Netterweise hat er dann nach einer kurzen Diskussion Gnade vor Recht walten lassen.
Gruß Michael
- Für diesen Beitrag danken
- Sarazzo
- Beiträge: 56
- Registriert: 19. Nov 2017
- Wohnort: Leipzig
- Hat gedankt: 97 mal
- Wurde gedankt: 16 mal
- Meine Maschine: VS 125 F
- Baujahr: 1999
- Postleitzahl: 04178
- Land: Deutschland
#14 Re: Windschild
caddy hat geschrieben:Mumpfel hat geschrieben:Hallo Sarrazo,
wenn du an den richtigen "Blaukittel" kommst, wird er erstmal nach der KBA-Nummer oder den Aufkleber auf der Scheibe schauen
Sarazzo, hast du keinen Drucker? ;) Gabs da nicht mal solche Glasstrahler die dein Kennzeichen auf deine Autoglasscheiben gravieren? Würde doch auf Plastik auch gehen :? Und zur Info, das alles ist VERBOTEN wegen Urkundenfälschung und so. :lol:
Anke, werd mal rumsuchen wg. gravieren o.ä. Nur Verbotenes macht Spaß. Hab mir schon mit meiner kriminellen Energie überlegt, einen Aufkleber auf selbstklebende Transparentfolie zu drucken. Weis nur noch nicht, wie er aussehen muss.
14 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste