Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
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- roadrunner70
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#1 Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Hallo,
ich möchte hier meine soeben gemachte leidvolle Erfahrung mit Daelim "Vertragshändlern" und der Fa. Leeb in Bezug auf Garantie-/Gewährleistungsansprüche als Zweitbesitzer eines Otello FI mitteilen.
Ich habe den Otello EZ05/2015 mit 1100 km Laufleistung im August 2015 vom Erstbesitzer gekauft, 220 km von meinem Wohnort entfernt. Dabei war Originalrechnung, ausgefülltes Serviceheft ( mit den ersten drei bestätigten Inspektionen).
Ende April 2017 startete der Roller nicht mehr - ich suchte einen "Vertragshändler" (lt. Webseite von Daelim) auf, er stellte fest ECU ist defekt !
Auf meine Frage zur Gewährleistung ( da ja noch innerhalb von 24 Monaten aufgetreten ) lehnte er ab, er müsse das nicht abwickeln, ich solle mich an den Händler wenden, bei dem der Roller gekauft wurde (230 km von mir entfernt)....
Daraufhin wendete ich mich an den in der Originalrechnung genannten Händler, mit der Bitte, eine entsprechende Garantieabwicklung ( evtl. auf Basis der zuzusenden defekten ECU und der Papiere ) durchzuführen - er lehnte ebenfalls ab, ich solle mich an einen Händler in meiner Umgebung wenden, ich sei nicht der Käufer, mit dem er den Vertrag geschlossen hatte ...
Also weiteren "Vertragshändler" 35 km entfernt von der Webseite Daelim ermittelt und aufgesucht - Antwort, er macht dies nicht, da er wg. des Ersatzteils ( 900 Euro ) in Vorleistung treten müsse und er nicht wisse, ob er dies von Leeb auch ersetzt bekomme...
Dann Fa. Leeb per Mail kontaktiert und als Antwort diese Aussage erhalten "die Vertragshändler sind nicht verpflichtet Garantieleistungen für nicht bei Ihnen erworbene Fahrzeuge durchzuführen, eine Garantieabwicklung über Fa. Leeb ( da Sitz im Süden Österreichs ) ist nicht möglich"
FAZIT:
Kauft keine gebrauchten Fahrzeuge die von der Fa. Leeb vertrieben werden in der Annahme, es bestünde eine Herstellergarantie/Gewährleistung - diese wird anscheinend nur Erstkäufern ( wenn überhaupt ) gewährt !
ich möchte hier meine soeben gemachte leidvolle Erfahrung mit Daelim "Vertragshändlern" und der Fa. Leeb in Bezug auf Garantie-/Gewährleistungsansprüche als Zweitbesitzer eines Otello FI mitteilen.
Ich habe den Otello EZ05/2015 mit 1100 km Laufleistung im August 2015 vom Erstbesitzer gekauft, 220 km von meinem Wohnort entfernt. Dabei war Originalrechnung, ausgefülltes Serviceheft ( mit den ersten drei bestätigten Inspektionen).
Ende April 2017 startete der Roller nicht mehr - ich suchte einen "Vertragshändler" (lt. Webseite von Daelim) auf, er stellte fest ECU ist defekt !
Auf meine Frage zur Gewährleistung ( da ja noch innerhalb von 24 Monaten aufgetreten ) lehnte er ab, er müsse das nicht abwickeln, ich solle mich an den Händler wenden, bei dem der Roller gekauft wurde (230 km von mir entfernt)....
Daraufhin wendete ich mich an den in der Originalrechnung genannten Händler, mit der Bitte, eine entsprechende Garantieabwicklung ( evtl. auf Basis der zuzusenden defekten ECU und der Papiere ) durchzuführen - er lehnte ebenfalls ab, ich solle mich an einen Händler in meiner Umgebung wenden, ich sei nicht der Käufer, mit dem er den Vertrag geschlossen hatte ...
Also weiteren "Vertragshändler" 35 km entfernt von der Webseite Daelim ermittelt und aufgesucht - Antwort, er macht dies nicht, da er wg. des Ersatzteils ( 900 Euro ) in Vorleistung treten müsse und er nicht wisse, ob er dies von Leeb auch ersetzt bekomme...
Dann Fa. Leeb per Mail kontaktiert und als Antwort diese Aussage erhalten "die Vertragshändler sind nicht verpflichtet Garantieleistungen für nicht bei Ihnen erworbene Fahrzeuge durchzuführen, eine Garantieabwicklung über Fa. Leeb ( da Sitz im Süden Österreichs ) ist nicht möglich"
FAZIT:
Kauft keine gebrauchten Fahrzeuge die von der Fa. Leeb vertrieben werden in der Annahme, es bestünde eine Herstellergarantie/Gewährleistung - diese wird anscheinend nur Erstkäufern ( wenn überhaupt ) gewährt !
- Tobi_S3
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#2 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Das wäre dann doch mal der Fall dem ausliefernden Händler einen Brief vom Anwalt zuzusenden.
Denn als Verkäufer muss er die gesetzliche Gewährleistung auch erfüllen. Ob es ihm passt oder nicht.
Eine Garantie könnte zwar ausgeschlossen werden bei Halterwechsel....hat aber nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
Letzte Frist setzen, 14 Tage warten und dann ab zum Anwalt....fertig :P
Klingt etwas anders formuliert dann auch so:
Zitat aus einem anderen Forum: Gesetzliche Gewährleistungsrechte hat man nur gegenüber dem Händler, bei dem man gekauft hat. Als späterer Gebrauchtkäufer bei dem privaten Erstkäufer hat man die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler nur dann, wenn diese vom Erstkäufer an den Gebrauchtkäufer beim Weiterverkauf abgetreten wurden. I.d.R. erfolgt dies schlüssig durch Übergabe des Rechnungsbelegs.
Denn als Verkäufer muss er die gesetzliche Gewährleistung auch erfüllen. Ob es ihm passt oder nicht.
Eine Garantie könnte zwar ausgeschlossen werden bei Halterwechsel....hat aber nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
Letzte Frist setzen, 14 Tage warten und dann ab zum Anwalt....fertig :P
Klingt etwas anders formuliert dann auch so:
Zitat aus einem anderen Forum: Gesetzliche Gewährleistungsrechte hat man nur gegenüber dem Händler, bei dem man gekauft hat. Als späterer Gebrauchtkäufer bei dem privaten Erstkäufer hat man die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler nur dann, wenn diese vom Erstkäufer an den Gebrauchtkäufer beim Weiterverkauf abgetreten wurden. I.d.R. erfolgt dies schlüssig durch Übergabe des Rechnungsbelegs.
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#3 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Das ist aber auch bei vielen deutschen Händlern so das nur der Erstkäufer Gewährleistung erhält.
Bei den meisten steht es auch dabei.
Viele reden sich auch nach einem halben Jahr Gewährleistung raus, weil dann die Beweislastumkehr in Kraft tritt, wo du als Kunde dann beweisen mußt das der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat.
Das zu beweisen ist teuer und führt nicht immer zum Erfolg.
Das mit den 2 Jahren Gewährleistung ist also nur Augenwischerei und sonst nichts.
Ob da ein Anwalt was Ausrichten kann bleibt abzuwarten, denn mit dir hat der Händler ja keinen Vertrag abgeschlossen, da ist es auch für den Anwalt schwer da etwas durchzusetzen.
Sonst könnte man ja auf die Idee kommen und für einen Freund einspringen der keine Rechtsschutzversicherung hat.
Ich kaufe öfters Artikel bei Ebay wo noch eine Restgewährleistung drauf ist, ich achte aber immer das eine Rechnung ohne Käufername dabei ist.
Bei den meisten steht es auch dabei.
Viele reden sich auch nach einem halben Jahr Gewährleistung raus, weil dann die Beweislastumkehr in Kraft tritt, wo du als Kunde dann beweisen mußt das der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat.
Das zu beweisen ist teuer und führt nicht immer zum Erfolg.
Das mit den 2 Jahren Gewährleistung ist also nur Augenwischerei und sonst nichts.
Ob da ein Anwalt was Ausrichten kann bleibt abzuwarten, denn mit dir hat der Händler ja keinen Vertrag abgeschlossen, da ist es auch für den Anwalt schwer da etwas durchzusetzen.
Sonst könnte man ja auf die Idee kommen und für einen Freund einspringen der keine Rechtsschutzversicherung hat.
Ich kaufe öfters Artikel bei Ebay wo noch eine Restgewährleistung drauf ist, ich achte aber immer das eine Rechnung ohne Käufername dabei ist.
- Tobi_S3
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#4 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Jeder Hersteller wirbt heute mit Garantie und allem zip zap. Beim Auto jetzt schon 7 Jahre usw.
Bei DEALIM gibts auf der koreanischen Homepage oder sonst wo in irgendwelchen Prospekten nicht den kleinsten Hinweis auf irgendwelche Garantie oder sonstige Gewährleistung......und dann sagt man immer Servicewüste Deutschland.
Scheinbar können alle Beteiligten hier in Europa nichts bis nach Korea durchreichen. Die Koreanischen Autohersteller hier im Land sind da viel weiter :-o ..... traurig.
Trotzdem würde ich mich noch einmal an den verkaufenden Händler wenden. Der kann die Gewährleistung nicht einseitig nicht geben. Ist ja kein Wunschkonzert. Über die Beweislastumkehr könnte man diskutieren....was aber wenn du jemanden findest der dir das begutachtet ?
Die Sache mit dem Freund vorschicken geht natürlich nicht. Der hat weder einen Kaufvertrag noch sonst was. Im Handbuch ist ja auch extra der Abschnitt drin den man bei Halterwechsel an DEALIM schicken soll. Rückwirkend wird es da schwierig was zu drehen.
Bei DEALIM gibts auf der koreanischen Homepage oder sonst wo in irgendwelchen Prospekten nicht den kleinsten Hinweis auf irgendwelche Garantie oder sonstige Gewährleistung......und dann sagt man immer Servicewüste Deutschland.
Scheinbar können alle Beteiligten hier in Europa nichts bis nach Korea durchreichen. Die Koreanischen Autohersteller hier im Land sind da viel weiter :-o ..... traurig.
Trotzdem würde ich mich noch einmal an den verkaufenden Händler wenden. Der kann die Gewährleistung nicht einseitig nicht geben. Ist ja kein Wunschkonzert. Über die Beweislastumkehr könnte man diskutieren....was aber wenn du jemanden findest der dir das begutachtet ?
Die Sache mit dem Freund vorschicken geht natürlich nicht. Der hat weder einen Kaufvertrag noch sonst was. Im Handbuch ist ja auch extra der Abschnitt drin den man bei Halterwechsel an DEALIM schicken soll. Rückwirkend wird es da schwierig was zu drehen.
- wavelow
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#5 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Eine Garantie könnte zwar ausgeschlossen werden bei Halterwechsel....hat aber nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
Genauso ist das. Aus der Gewährleistung kommt der verkaufende Händler nicht heraus. Auch wenn du nicht der ursprüngliche Käufer warst. Leider helfen hier oft nur juristische Schritte. Ob sich das lohnt ist immer die Frage, denn die Kosten hat man erstmal selber an der Backe.
er stellte fest ECU ist defekt
Wie hat er das denn festgestellt? So schnell gehen die ECUs meist gar nicht kaputt. Vielleicht mal von einem anderen Otello die ECU probieren ob das überhaupt wirklich so ist. Und falls wirklich kaputt ist meist nur ein Centbauteil da drin defekt. Im Netz gibts immer wieder Freaks die sowas kostengünstig wieder hin löten.
Da die Erfahrungen mit den meisten Rollerhändlern meist sehr katastrophal sind, würde ich diese Diagnose also erst auch mal mit Vorsicht geniessen. Vielleicht ist nur eine simple Sicherung durch...
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#6 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Der Händler braucht nur an den Erstkäufer Gewährleistung zu geben, da er nur mit ihm einen Vertrag geschlossen hat.
Nur wenn der Erstkäufer die Gewährleistung schriftlich in einem Kaufvertrag an den Zweitkäufer abgetreten hat muß er sie erfüllen.
Nur welcher Privatverkäufer macht sowas schon, da steht doch eher immer das Gegenteil drin.
Näheres siehe hier. (für URL bitte einloggen)
Da Daelim in Deutschland keine Fahrzeuge anbietet, sondern nur der Importeur braucht Daelim weder Garantie noch sonstiges zu leisten.
Autos aus Korea haben in Deutschland selbst eine Vertretung da sieht das dann schon wieder ganz anders aus, kann man also nicht als Vergleich ansehen.
Nur wenn der Erstkäufer die Gewährleistung schriftlich in einem Kaufvertrag an den Zweitkäufer abgetreten hat muß er sie erfüllen.
Nur welcher Privatverkäufer macht sowas schon, da steht doch eher immer das Gegenteil drin.
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Da Daelim in Deutschland keine Fahrzeuge anbietet, sondern nur der Importeur braucht Daelim weder Garantie noch sonstiges zu leisten.
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- wavelow
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#7 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Ja OK mag doch so sein. Ist aber dem TE nun auch nicht geholfen. Ich versteh ihn schon ein wenig: Da kaufste nen Roller noch recht jung mit wenig KM um genau sowas möglichst zu vermeiden und peng hat es einen doch erwischt.
Wobei ich immer noch glaube (und Glaube ist ja Hoffnung), dass die ECU gar nicht defekt ist. Wird oft und gern als Vorwand genommen, kostet ja auch gutes Geld... Wie auch immer: Ich glaub nicht an die ECU als Schuldigen.
Es ist hier nur folgendes bekannt:
Ende April 2017 startete der Roller nicht mehr - ich suchte einen "Vertragshändler" (lt. Webseite von Daelim) auf, er stellte fest ECU ist defekt !
Wenn man mehr wüsste, wüsste der TE evtl. auch mehr. Was heisst "startete nicht mehr"? Anlasser ging nicht? Rödelt er noch aber springt nicht an? Wurden die üblichen Methoden durchexerziert die man durchzieht wenn ein Moped nicht mehr anspringt? Ist Benzin im Tank? Wir wissen das alles gar nicht.
Wobei ich immer noch glaube (und Glaube ist ja Hoffnung), dass die ECU gar nicht defekt ist. Wird oft und gern als Vorwand genommen, kostet ja auch gutes Geld... Wie auch immer: Ich glaub nicht an die ECU als Schuldigen.
Es ist hier nur folgendes bekannt:
Ende April 2017 startete der Roller nicht mehr - ich suchte einen "Vertragshändler" (lt. Webseite von Daelim) auf, er stellte fest ECU ist defekt !
Wenn man mehr wüsste, wüsste der TE evtl. auch mehr. Was heisst "startete nicht mehr"? Anlasser ging nicht? Rödelt er noch aber springt nicht an? Wurden die üblichen Methoden durchexerziert die man durchzieht wenn ein Moped nicht mehr anspringt? Ist Benzin im Tank? Wir wissen das alles gar nicht.
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#8 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Der wird wohl eher das bekannte Benzinpumpen Relais Defekt Syndrom haben.
Normal müßte er ja eine Fehlermeldung bekommen.
Normal müßte er ja eine Fehlermeldung bekommen.
- roadrunner70
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#9 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Nein, ich war persönlich dabei als der Kollege in der Werkstatt die ECU abgesteckt und eine gebrauchte angesteckt hat - Roller lief sofort und die Diagnoseleuchte war auch wieder da. Also die ECU ist schon defekt - der Mechaniker meinte sowas wie "war er im Winter draussen - kann feucht geworden sein, das kommt öfter vor.."
Nichtsdestotrotz habe ich keine Rechtsschutzversicherung und werde deshalb auch keine rechtlichen Schritte einleiten ( wobei ich sowieso die Beweislast hätte ) - ich kauf mir in der Bucht wohl für 140 -160,- eine gebrauchte ECU, das war's dann.
Nichtsdestotrotz habe ich keine Rechtsschutzversicherung und werde deshalb auch keine rechtlichen Schritte einleiten ( wobei ich sowieso die Beweislast hätte ) - ich kauf mir in der Bucht wohl für 140 -160,- eine gebrauchte ECU, das war's dann.
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#10 Re: Erfahrung mit Garantie/Gewährleistung bei Daelim/Leeb
Was ist das denn für eine blöde Aussage ( war der Roller im Winter draußen ).
Wenn so ein bischen Feuchtigkeit die ECU defekt werden lässt dürfte man mit dem Roller ja nie bei Regen fahren da drückt sich die Feuchtigkeit noch mehr rein.
Am besten kaufst du die ECU gebraucht bei einem Händler, da ist dann wieder eine Gewährleistung von 1 Jahr drauf.
Wenn so ein bischen Feuchtigkeit die ECU defekt werden lässt dürfte man mit dem Roller ja nie bei Regen fahren da drückt sich die Feuchtigkeit noch mehr rein.
Am besten kaufst du die ECU gebraucht bei einem Händler, da ist dann wieder eine Gewährleistung von 1 Jahr drauf.
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