Drosselung - Eintrag in Papiere ?
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- Tschaster
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#1 Drosselung - Eintrag in Papiere ?
Hallo Fans,
Habe gestern zufällig den Vor-Vor-Besitzer meines Otello's (Bj 99, 11000km) getroffen und eine interessantes Gespräch geführt.
Ich hatte mich bisher damit abgefunden, daß bei meinem Otello bei 90 km/h (laut Tacho) aufgrund des Alters Schluss wäre.
Verengungen im Auspuff oder irgendwelche Begrenzungen in der Variomatik gibt es nicht und irgendwelche Einträge in der Betriebserlaubnis bzw. Zulassungsbescheinigung sind auch nicht vorhanden. Nun erzählte mir der Ex-Besitzer aber, daß der Roller gedrosselt sein musste, da er nur über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügte.
Nun zu meiner Verständnisfrage:
Wenn ein Roller gedrosselt wird um ihn ohne den entsprechenden Führerschein fahren zu dürfen müsste dies doch irgendwo in den Papieren eingetragen werden. Wie sonst sollte denn bei irgendeiner Verkehrskontrolle festgestellt werden, daß kein Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt ?
Heißt das im Gegenschluss, daß ohne Eintrag eigentlich auch keine Drossel verbaut sein sollte ?
Oder macht es Sinn, daß ich nochmal nach einer eventuell vorhandenen Drossell suche ? Evtl. im Vergaser. Bei Einblick von oben ist unterhalb der üblichen Drosselklappe ein quer liegender metallischer Zylinder erkennbar, dessen Funktion sich mir bisher nicht erschlossen hat.
Habe gestern zufällig den Vor-Vor-Besitzer meines Otello's (Bj 99, 11000km) getroffen und eine interessantes Gespräch geführt.
Ich hatte mich bisher damit abgefunden, daß bei meinem Otello bei 90 km/h (laut Tacho) aufgrund des Alters Schluss wäre.
Verengungen im Auspuff oder irgendwelche Begrenzungen in der Variomatik gibt es nicht und irgendwelche Einträge in der Betriebserlaubnis bzw. Zulassungsbescheinigung sind auch nicht vorhanden. Nun erzählte mir der Ex-Besitzer aber, daß der Roller gedrosselt sein musste, da er nur über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügte.
Nun zu meiner Verständnisfrage:
Wenn ein Roller gedrosselt wird um ihn ohne den entsprechenden Führerschein fahren zu dürfen müsste dies doch irgendwo in den Papieren eingetragen werden. Wie sonst sollte denn bei irgendeiner Verkehrskontrolle festgestellt werden, daß kein Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt ?
Heißt das im Gegenschluss, daß ohne Eintrag eigentlich auch keine Drossel verbaut sein sollte ?
Oder macht es Sinn, daß ich nochmal nach einer eventuell vorhandenen Drossell suche ? Evtl. im Vergaser. Bei Einblick von oben ist unterhalb der üblichen Drosselklappe ein quer liegender metallischer Zylinder erkennbar, dessen Funktion sich mir bisher nicht erschlossen hat.
- Waldläufer
#2 Re: Drosselung - Eintrag in Papiere ?
Die einfachste möglichkeit ist den Vergaser abzubauen. Normalerweise wenn eine Drosselung ausgebaut wird, werden auch die Papiere geändert. Mach doch einfach mal ein Bild wie es aussieht wenn du von oben in den Vergaser schaust. Bei Dataparts kannst du ein Dokument für den Otello runterladen wo drin steht was gedrosselt wird.
- Jabbaleia2015
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#3 Re: Drosselung - Eintrag in Papiere ?
Huhu,
Als ich damals mit meiner Motorrad angefangen habe. Musste ich das Motorrad drosseln lassen.
Das wurde in dem FZS mit der Kennund Krad m. LB eingetragen. (Leistungbeschränkung)
Als ich es entdrosseln durfte wurde es im FZS dann geändert in Krad o.LB
Meine Otello BJ 2003. Schafft die 110km/h laut Tacho.
LG Jabba
Als ich damals mit meiner Motorrad angefangen habe. Musste ich das Motorrad drosseln lassen.
Das wurde in dem FZS mit der Kennund Krad m. LB eingetragen. (Leistungbeschränkung)
Als ich es entdrosseln durfte wurde es im FZS dann geändert in Krad o.LB
Meine Otello BJ 2003. Schafft die 110km/h laut Tacho.
LG Jabba
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