Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
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#1 Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Darf man sich im Stau als Biker so einfach durchschlängeln?
Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.
Von vielen Polizisten wird das Durchschlängeln mit einem Lächeln abgetan und (glücklicherweise) geduldet.
In anderen Ländern wird es, um den Stau möglichst gering zu halten, von Zweiradfahrer sogar erwartet, dass diese an roten Ampeln oder im Stau nach vorne fahren.
Auch der SPD Vize und ehemalige Verkehrsminister Franz Müntefering sprach sich in der Vergangenheit gegenüber einer bekannten Motorradzeitschrift dafür aus, dass unter bestimmten Umständen das „Durchschlängeln“ von Bikern erlaubt werden sollte.
Streitfrage ist, ob es sich bei dem Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt.
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Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.
Von vielen Polizisten wird das Durchschlängeln mit einem Lächeln abgetan und (glücklicherweise) geduldet.
In anderen Ländern wird es, um den Stau möglichst gering zu halten, von Zweiradfahrer sogar erwartet, dass diese an roten Ampeln oder im Stau nach vorne fahren.
Auch der SPD Vize und ehemalige Verkehrsminister Franz Müntefering sprach sich in der Vergangenheit gegenüber einer bekannten Motorradzeitschrift dafür aus, dass unter bestimmten Umständen das „Durchschlängeln“ von Bikern erlaubt werden sollte.
Streitfrage ist, ob es sich bei dem Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt.
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- PeterA
#2 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
VH1962 hat geschrieben:Darf man sich im Stau als Biker so einfach durchschlängeln?
Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.
Von vielen Polizisten wird das Durchschlängeln mit einem Lächeln abgetan und (glücklicherweise) geduldet.
In anderen Ländern wird es, um den Stau möglichst gering zu halten, von Zweiradfahrer sogar erwartet, dass diese an roten Ampeln oder im Stau nach vorne fahren.
Auch der SPD Vize und ehemalige Verkehrsminister Franz Müntefering sprach sich in der Vergangenheit gegenüber einer bekannten Motorradzeitschrift dafür aus, dass unter bestimmten Umständen das „Durchschlängeln“ von Bikern erlaubt werden sollte.
Streitfrage ist, ob es sich bei dem Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt.
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Also bei uns ist das Vorfahren an der Kreuzung erlaubt, allerdings muss beim Vorfahren genug Platz (1,40m) zwischen Auto und Motorrad sein.
So gesehen ist dies praktisch nirgends möglich :lol:
Auch darf man keine Sperrlinie überfahren und auch nicht auf der Haltelinie zum stehen kommen.
Was in der Praxis meistens aber nicht eingehalten wird.
Als Motorradfahrer darf man zum Vorfahren nicht den Radfahrstreifen benutzen.
Das das Vorfahren bei uns erwartet wird ist mir aber neu!
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#3 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
PeterA hat geschrieben:Das das Vorfahren bei uns erwartet wird ist mir aber neu!
Da steht doch auch nur " in anderen Ländern ", Peter.
Von Austria les ich da nichts :)
- Bratbrot
#4 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
hier mal ne eindeutige aussage zu Überholen.
Zumindestens in Deutschland.
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und bei langeweile gibt es dies noch, als zweites.
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#5 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Ihr kennt doch sicher den Spruch
Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand
und
vor Gericht bekommt man kein Recht, nur ein Urteil
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- Bratbrot
#6 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Wie wahr, wie wahr :?
- PeterA
#7 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Bei uns gibt es bei manchen geregelten Kreuzungen jetzt sogar zwei Haltelinien wo sich Radfahrer vorne vor den Autos aufstellen können...
Das sind Fahrradboxen aber:
Allerdings darf der Raum zwischen den zwei Linien nicht als Radweg gekennzeichnet sein!
Falls doch ist das eine maximale Behinderung des nachfolgenden motorisierten Verkehrs...........
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Das sind Fahrradboxen aber:
Status: online Einordnen : StVO § 12 (5) Müssen Fahrzeuge vor
Kreuzungen,
Straßenengen,
schienengleichen Eisenbahnübergängen und
dergleichen
angehalten werden, so dürfen Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. (Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen)
Sind an einer Kreuzung auf der Fahrbahn zwei parallele Haltelinien angebracht, so darf mit einspurigen Fahrzeugen bis zu der dem Kreuzungsmittelpunkt näher liegenden Haltelinie herangefahren werden.
Allerdings darf der Raum zwischen den zwei Linien nicht als Radweg gekennzeichnet sein!
Falls doch ist das eine maximale Behinderung des nachfolgenden motorisierten Verkehrs...........
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#8 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Das habe ich noch NIE gemacht,weil es mir zu gefährlich ist.
Hansi
Hansi
- PeterA
#9 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Hansi hat geschrieben:Das habe ich noch NIE gemacht,weil es mir zu gefährlich ist.
Hansi
ECHT?
Aber links schon, oder?
Wenn du dich wie ein Auto in der Kolonne einreihst, dann brauchst ja keinen Roller...
Das ist ja u.A. ein wesentlicher Vorteil eines Rollers, daß man sich nicht hinter einem PKW anstellen muss!
Sonst fahr ich gleich mit dem Auto :?
Übrigens:
Habe starke Tendenzen mir bald den CityStar 200i zu kaufen!
Der geht angeblich sehr gut und ist leicht und wendig wie ein 125er...
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#10 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Da würde ich mir aber eher den DAELIM S3 300 mit 250ccm kaufen......
- PeterA
#11 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
VH1962 hat geschrieben:Da würde ich mir aber eher den DAELIM S3 300 mit 250ccm kaufen......
Hi Volker!
Ja, der steht auch ganz oben auf meiner Liste!
Der Peugeot hat halt 10000km Serviceintervalle und 36 Monate Gewährleistung...
Ich fahre relativ viel...............................
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#12 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Ich habe in einem Jahr mit meiner S3 4800KM gebügelt, das ist relativ viel.
Da past der 4000er-Abstand aber gut.
Aber wir kommen jetzt vom Thema ab,Peter!
Da past der 4000er-Abstand aber gut.
Aber wir kommen jetzt vom Thema ab,Peter!
- Hansi
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#13 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Hallo Peter auch links fast nie ich habe Zeit, und in einem PKW.
bin schon 2jahre nicht mehr gesessen.Überigens der CS.ist ein
Super Roller.
Hansi
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Hansi
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- PeterA
#15 Re: Durchschlängeln im Stau-verbotenes Rechtsüberhohlen? (!)
Bei uns fahren meistens die mit den Fuffis so!
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