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Kein TÜV wegen Seitenständer

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#1 Kein TÜV wegen Seitenständer

von boxer-power » 17. Mai 2013, 23:10

Hallo,
erstmal ein großes Lob an das Forum. Ich habe hier eine 2000er VL von einem Arbeitskollegen stehen, die eine große Inspektion dringend nötig hatte. Alle nötigen Infos hab ich hier schnell gefunden. Also stand dem Tüv nix im Wege.
Beim Tüv lief erstmal alles gut. Abgaswerte mit sauberem, frisch eingestellen Vergaser Top. Aber dann fing der Prüfer an, dass der Seitenständer nicht automatisch beim Geradestellen der Maschine einklappt! Gab etwas Diskussion, das wäre seit 1979 Pflicht, mit ausgeklapptem Ständer fahren ist lebensgefährlich und ich habe die Plakette nicht bekommen. Ich soll eine stärkere Feder von einem anderen Motorrad einbauen oder einen Unterbrecherschalter an Ständer basteln. Beides ist aber nicht original und da hab ich keinen Bock drauf. Wieso soll ich etwas ändern was seit 13 gut funktioniert hat. Ich kenne zig Mopeds bei denen der Ständer auch nicht automatisch einklappt. Hatte da schonmal vor Jahren Probleme mit einer Honda die EZ 06/2000 war, aber der Prüfer hatte sich dann schlaugelesen und mir gesagt dass es erst gegen 2001 Pflicht wurde (ging damals um feste Fussrasten und den Ständer).

Meiner Meinung nach ist der Ständer in Ordnung, habe daheim alles zerlegt, saubergemacht und frisch gefettet. Der Ständer bewegt sich genauso leicht/schwer wie vorher. Von einem anderen Ständer eine erheblich stärkere Feder eingebaut, der Ständer geht schwere rauf und runter... Mit einer langen Feder vom Seitenständer zur Hauptständerwelle klappt der Ständer sofort zurück aber nicht mehr bis ganz nach oben! Nur mit einem Gepäckgummi an der Seitenverkleidung klappt er ordentlich, selbsttätig ein ;-)

Mein Kollege will Dienstag nochmal hinfahren und Druck machen, ich denke mal dass das nichts bringen wird, wenn ein Prüfer beleidigt ist macht er erst recht dicht.
Jemand ne Idee was man machen könnte? Einfacher Umbau oder gute Argumente für den TÜV?

Vielen Dank im vorraus und ein schönes Pfingstwochenende


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#2 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von History » 18. Mai 2013, 06:21

Das er die Plakette verweigert hat ist korrekt.
Seitenständer muss nach 61StVZO // 93/31 EWG funktionieren.

Es gibt ein VdTÜV-Merkblatt 734 vom Januar 1976 in dem Kraftradständer beschrieben sind. Ich habe dieses Blatt allerdings noch nie gesehen.

Es gibt kein Bestandschutz! auf grund von schweren Unfällen.



RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES
vom 14. Juni 1993
über den Ständer ( ;D ) von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

Seitenständer
3.1.1. Der Seitenständer muß:
3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des
Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf
geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu
leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des
Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und
darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer
gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;
3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des
Punktes 6.2.2 abgestellt wird;
3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten
klappen können,
3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung
gebracht wird oder
3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben
wird;
3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und
gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungs-
1993L0031 — DE — 19.12.2000 — 001.002 — 4▼B
winkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch
einen Dritten leicht angestoßen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden Fahrzeugs erfaßt wird),
3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,
3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äußere Ende des Seitenständers den Boden berühren kann, und
3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.
3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die
so ausgelegt sind, dass sie von ihrem Motor nicht angetrieben werden
können, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.

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#3 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von Krumm » 18. Mai 2013, 08:01

Gibt doch eine ganz einfache Lösung. Du brauchst nur ein kleines stück Blech als Halter, das an der Halterung vom Ständer mit angeschraubt wird. Dann bestellst du dir sowas,



und schliest den an. Schon bekommst du den Tüv drauf. Arbeitsaufwand max 1 Stunde.

lowrider

#4 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von lowrider » 18. Mai 2013, 09:42

Moin moin!

Wenn alles original ist und die Feder nicht defekt geht der Seitenständer bei der VL von selbst hoch, so wie es richtig ist. Also muss evtl. nur eine neue originale Feder her und schon ist der TÜV kein Thema.

Jörg

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#5 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von boxer-power » 18. Mai 2013, 13:11

Also mit einer stärkeren Feder geht das auch nicht besser. Wüsste auch nicht was da defekt sein soll, ist nicht ausgeschlagen oder eingelaufen.

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#6 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von odysseus » 18. Mai 2013, 15:08

Moin y buenas tardes!

Möglicherweise ist die Schraube die um die sich der Seitenständer dreht gekürzt. Hier in Spanien machen wir das oft, ich auch, um dem moped einen sicheren Halt im Stand zu geben. Ist verboten, aber der hiesige TÜV sieht normalerweise nicht danach. Hab' schon mal gesehen wie ein Kind an ein Moped ran ging, das beim Anfassen ein bischen bewegte und es dann umfiehl. Ist dem Jungen zum Glück nichts passiert.

Hier mal Bilder wie das aussieht (im originalzustand):

(für URL bitte einloggen)


(für URL bitte einloggen)

Saludos, bis dann!

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#7 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von boxer-power » 19. Mai 2013, 12:07

Ahhhhhhh
die Schraube schließt bündig mit der Mutter ab und drückt nicht gegen das Blech. Jetzt weiss ich auch wofür das Blech ist :-D. Werd morgen mal ne Neue bestellen.

Wegen meiner anderen Mopeds, reicht es eigentlich wenn der Schalter am Ständer paralle zum Killschwitch geschaltet ist oder muss der noch mit dem Neutralschalter geschaltet werden?

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#8 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von Krumm » 19. Mai 2013, 15:16

Am Killschwitch ist ok. Die Maschine darf ja mit ausgeklappten Seitenständer nicht angehen.

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#9 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von wummy1960 » 12. Dez 2020, 09:27

Hallo , hast du einen Hauptständer? Wenn ja dann bau den Seitenständer einfach ab , fahr zum TÜV und danach baust du ihn wieder dran. Hab ich bei meiner VT auch gemacht und hab den TÜV auch ohne Seitenständer bekommen.


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#10 Re: Kein TÜV wegen Seitenständer

von fermoyracer » 12. Dez 2020, 10:06

Super. Aber hast Du gelesen, auf was für einen alten Beitrag Du da antwortest?


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