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Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

Daystar 125, VL 125 Daystar, VL 125 Daystar Classic
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#1 Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von claudia » 13. Jul 2020, 15:27

Hallo zusammen,


was ist der Unterschied zwischen der Daelim VL 125 Daystar und Daelim Daystar 125 FI?
Ich dachte, ich hätte die FI, in dem Schein steht aber die andere. Sie hat bereits Scheibenbremsen hinten, KAT und ABS. Bj 2018

Danke

Claudia


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#2 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 13. Jul 2020, 16:12

Hi,

mit Baujahr 2018 ist es ganz bestimmt eine FI (Einspritzer), was man auch an der Hinterradschwinge sieht. Die Vergasermodelle haben eine Zentralschwinge.

Für diesen Beitrag danken
claudia

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#3 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 13. Jul 2020, 19:56

Wenn im Schein eine F steht, haben die an der Zulassungsstelle die F aus dem Computer geholt anstatt auf die ABE zu schauen und die FI zu nehmen.
Du fährst also mit falschen Papieren durch die Gegend.
Hast Du die ABE noch (kann auch entwertet sein)? Wenn ja, würde ich an Deiner Stelle damit schleunigst zur Zulassungsstelle dackeln und das reklamieren.
Tust Du es nicht und jemand von der Rennleitung stellt fest, dass Du mit falschen Papieren unterwegs bist, kannst Du u.U. Dein Mopped stehenlassen.

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#4 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von claudia » 14. Jul 2020, 11:07

Hallo el42b,
auf meiner Übereinstimmungsbescheinigung steht Farhzeugtyp BA1 , Handelsbezeichung VL 125F Daystar drauf. Genauso wurde es im Fahrzeugschein übernommen. Im Scheckheft steht ebenfalls bei dem Reiter VL 125F Daystar der Stempel für die Übergabeinspektion drin. Fehler vom Händler? Den gibt es leider nicht mehr, ist plötzlich verstorben, der Geschäft wurde aufgelöst.
Ausgestellt wurde die Übereinstimmungsbescheinigung am 20.11.2018. Hab sie vor ca. 6 Wochen gekauft. War die letzte.
Hab aber Scheibnbremsen und EUR4. Laut Händler eine elektroische Einspritzung (bedeutet ja das FI, oder?)

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#5 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 14. Jul 2020, 11:44

Ja, elektronische Einspritzung bedeutet FI.
Handelsbezeichnungen sind technisch nicht relevant.
Einzig relevant ist die Bezeichnung der ABE in Eintrag 22

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#6 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von claudia » 14. Jul 2020, 15:16

Nur in der Übereinstimmungsbescheinigung steht bei 22 Fernzündung drin.

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#7 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 14. Jul 2020, 15:41

claudia hat geschrieben:Nur in der Übereinstimmungsbescheinigung steht bei 22 Fernzündung drin.

Das heißt nur, dass es kein Diesel ist.
Steht da nirgends eine ABE-Nr. oder die einer EG-Konformitätsbescheinigung (COC)? Hast Du eine COC dazubekommen?

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#8 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von claudia » 14. Jul 2020, 16:03

Nein. Nur das Serviceheft, die Übereinstimmungsbescheinigung und einen Schrieb von der Fa. Leeb, dass die Überreinstimmungsbescheinigung echt ist. Dieses Übereinstimmungsbescheinigung gilt als Konformitätsbescheinigung (COC).

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#9 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 14. Jul 2020, 19:15

Ist die Nummer der Übereinstimmungsbescheinigung irgendwo im Schein eingetragen?
Wenn nicht, musst Du letztere mitführen.

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#10 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von claudia » 15. Jul 2020, 07:58

Nein, und auf der Bescheinigung heißt es auch, dass du diese mitführen mußt. Hab eine Kopie erstellt und in die Kopie des Fahrzeugscheins gelegt. Orginale nehm ich nie mit. Dann dürfte es so passen, hoffe ich.

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#11 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 15. Jul 2020, 09:27

Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) muss man im Original mitführen. Für den COC-Ersatz reicht m.E. eine Kopie, ich bin mir aber nicht ganz sicher. Immerhin kannst Du bei einer Kontrolle damit argumentieren, dass das einfache Papier sich bald auflösen würde und Ersatz kaum zu bekommen ist.

"Wer auf Anweisung der Polizei seinen Fahrzeugschein nicht zeigen kann und beim Fahren ohne Fahrzeugschein erwischt wird, muss ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht nicht aus, Sie müssen das Orginal vorweisen!"
Quelle: [url]https://www.bussgeldkatalog.org/polizei/#:~:text=Fahrzeugschein nicht mitgeführt%3A Welche Strafe,Sie müssen das Orginal vorweisen![/url]

Vielleicht kann Dir die örtliche Polizeidienststelle die Kopie des COC-Ersatzes beglaubigen. Fragen kostet nichts.

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#12 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von el42b » 17. Jul 2020, 09:31

So, ich habe mich noch einmal schlauer gemacht, denn ich konnte mich erinnern, dass es in einem Polizeiforum einmal einen Thread zu diesem Thema gab: "Die COC, auch Übereinstimmungserklärung genannt, ist mitzuführen. Im Original, also in der vom Hersteller ausgestellten Form."
Quelle: (für URL bitte einloggen)

Für diesen Beitrag danken
claudia

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#13 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von claudia » 17. Jul 2020, 11:49

Danke für die Recherche. Mit ist es aber zu riskant, dieses Papier mitzunehmen. Du bekommst es nicht nochmal. ich werde mal ne Kopie mitnehmen, und mich dann dumm stellen, bei Frauen funktioniert dies ja manchmal....


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#14 Re: Unterschied zu der Daelim VL 125 Daystar und der FI

von fermoyracer » 17. Jul 2020, 11:53

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