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Euronorm

Daystar 125, VL 125 Daystar, VL 125 Daystar Classic
Peter Strenzke

#1 Euronorm

von Peter Strenzke » 17. Apr 2017, 14:45

Hallo, ich möchte mir eine gebrauchte Daystar kaufen. Das Angebot ist groß. Ich bin verunsichert bezüglich der neuen EU Norm. Welche hat die Maschine? EU3 oder EU4? Wo lässt sich das nachlesen. Habe ich evtl. Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu befürchten? Ist die KW Zahl entscheiden? Danke für Info. LG Peter


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#2 Re: Euronorm

von ferdi » 17. Apr 2017, 15:53

Hallo Peter

Wenn die Maschine schon einmal zugelassen war kannst Du das Moped ,ohne Probleme ,zulassen.

Die 11 K.W. grenze gilt seit 2013 nicht mehr

Daystar -vergaser haben Euro1. 2. und 3 Einspritzer --weis ich nicht

viel erfolg und Glück beim Kauf der Daystar Gruß Ferdi

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#3 Re: Euronorm

von 4stroke Heizer » 17. Apr 2017, 19:58

Ferdi bei 125ccm Maschinen gilt weiterhin ein Limit von 15Ps ausser man hat einen 125ccm 2takter der im Offenen zustand doppelte an leistung hat nur dann reicht 125er Führerschein nicht mehr aus einzig was bei 125ern weggefallen ist, ist die Begrenzung auf 80km/h für 16 Jährigen

Für diesen Beitrag danken
ferdi, wavelow

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#4 Re: Euronorm

von ferdi » 17. Apr 2017, 20:03

4stroke Heizer

Danke für die Info--

Gruß ferdi

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#5 Re: Euronorm

von wavelow » 12. Mai 2017, 02:28

Welche hat die Maschine? EU3 oder EU4? Wo lässt sich das nachlesen.

Euro 4 hat die Daystar erst ab Baujahr 2017. Werden aber auch noch neue Euro3 Restmaschinen verkauft. Äusserlich schwer bis nicht zu erkennen, wenn man dran steht kann man es am CBS Bremssystem erkennen. Also rechter Handbremshebel bremst auch Hinterrad mit. Und natürlich steht es in den Papieren bzw. dem COC. Es kann auch sein, dass das CBS schleichend schon in die letzten Euro3 eingeflossen ist. Daher sind die Papiere ausschlaggebend.
Es würde auch über die EG Typnummer gehen die auf dem Typenschild steht. Die Nummern weiss ich aber jetzt nicht auswändig. Euro 3 und Euro 4 Maschinen müssen natürlich unterschiedliche Typnummern aufweisen.

Bei den Euro 3 Maschinen würde ich - nur falls sie nagelneu ist - unbedingt bestätigen lassen, dass man sie noch zugelassen bekommt!!! Dazu muss Daelim selber bzw der Importeur einen Antrag beim KBA gestellt haben (Sonderregelung für Euro 3 Restmaschinen irgendwas). Notfalls ein Kaufvertragsrücktrittrecht einräumen lassen falls die Euro 3 Daystar nicht zugelassen wird. Oder der Händler soll eine Tageszulassung vor Kauf machen. Dann bist du fein raus falls es nämlich nicht mehr geht ;D
War die Euro 3, 2 oder 1 Daystar bis zum 31.12.2016 schon einmal zugelassen gibts auf jeden Fall kein Problem wie Ferdi schon erwähnte.

Euro 3 und Euro 4 Daystars haben ein Einspritzsystem. Meist EZ ab 2007/2008. Immer zu erkennen z.B. an der F.I. Kontrolleuchte im Drehzahlmesser (mittlere Leuchte). Diese Leuchte hatten die Vergasermodelle davor natürlich nicht. Euro 1 und Euro 2 Daystars haben Vergaser. Wenn man den Auspuff so ungefähr in der Mitte anschaut sieht man bei den Euro 3 und 4 auch die eingeschraubte Lambdasonde die den Vergasermodellen ebenfalls fehlt.

Vor ca. zwei Jahren wurde die Daystar grundlegend verändert: Die Starrahmen Optik mit innenliegendem Zentralstoßdämpfer musste einer einfachen Kastenschwinge mit 2 einfachen aussen angebrachten Stoßdämpfern weichen. Grund war u.a. die Euro 4 Problematik da dann auch hinten eine Scheibenbremse rein musste (wegen dem CBS Bremssystem). Ich persönlich finde, dass das optisch den "Starrahmen" und "Classic" Charme der Maschine genommen hat. Aber Geschmäcker sind verschieden.
Seit der Zeit - wann genau weiss ich auch nicht - wird die Daystar nicht mehr in Korea sondern in China gefertigt. Zumindest steht dies auf allen neueren Daystars vorn am Rahmen auf einem aufgenietenen Schild.

Ich persönlich würde wenn noch möglich eine Euro 3 (oder auch davor wenn Vergaser nicht stört) nehmen. Die Abgasvorschriften bei Euro 4 sind über 50% strenger als bei Euro 3. Das kann alle 2 Jahre beim TÜV für evtl. unnötigen Stress sorgen falls die Gute mal etwas drüber ist.
Dann darf die Euro 3 auch noch etwas lauter sein ohne dass es illegal wäre... Wirkliche Vorteile für den Käufer bieten die Euro 4 Versionen jedenfalls nicht m.M. nach.

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#6 Re: Euronorm

von Tobi_S3 » 12. Mai 2017, 14:52

Mit der Umweltzone hast du so oder so nichts zu tun :D

Zitat:
Generell von der Feinstaubverordnung ausgenommen sind Motorräder. Quads und Trikes, die als Motorräder oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschlüsselt sind, brauchen ebenfalls keine Plakette

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#7 Re: Euronorm

von wavelow » 12. Mai 2017, 22:23

Mit der Umweltzone hast du so oder so nichts zu tun
???

Um Umweltzonen gehts hier doch nicht oder wie kommst da drauf?

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#8 Re: Euronorm

von Tobi_S3 » 13. Mai 2017, 00:19

Die Umweltzone ist das einzige was mich im Zusammenhang mit der Fahrzeugeinstufung interessiert.
Wozu ist die sonst gut ? Grünes Gewissen ?

War halt nur ein zusätzlicher Hinweis. Worauf der Themstarter sonst noch so raus will, außer auf die Anmeldung, habe ich halt einfach so rein interpretiert, sorry.

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#9 Re: Euronorm

von wavelow » 13. Mai 2017, 12:15

Wozu ist die sonst gut ?

Aktuell z.B. um zu verhindern, dass man eine nicht mehr zulassungsfähige Euro 3 Kiste verkauft bekommt und dann dumm da steht mit einem Haufen Eisen.

Auch um zu wissen welche technische Änderungen (z.B. Auspuff mit bisschen mehr dB) noch erlaubt sind und welche nicht mehr. Gibt schon einige Punkte die man als Käufer in Zukunft berücksichtigen sollte wenn man sich zwischen alten Euro Normen und Euro 4 entscheidet. Wobei bei Neumaschinen die Entscheidung bald nicht mehr möglich sein wird. Solang ich wählen kann würde ich die ältere Norm wählen... Wobei da wieder das ABS bzw. CBS fehlen könnte.


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#10 Re: Euronorm

von Mumpfel » 13. Mai 2017, 18:35

Wenn das Fahrzeug schon zum Verkehr zugelasssen war, gibt es keine Probleme mit der Wieder-Zulassung.

Gruß Michael

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