10. Jan 2012, 21:45
Waldläufer hat geschrieben:Die Regelung von dir ist aber nur für Fahrzeuge der Kategorie L, M, und N
Nein, die Regelung ist nicht von mir, sondern von der ECE
Deshalb gelten bei der Einteilung der Fahrzeuge auch nicht die Führerscheinklassen, sondern deren Fahrzeugklassen und die sind wie folgt:
Klasse L Klasse L1e: zweirädrige Kleinkrafträder (Motorfahrräder)
Klasse L2e: dreirädrige Kleinkrafträder
Klasse L3e: Motorräder
Klasse L4e: Motorräder mit Beiwagen
Klasse L5e: Motordreiräder
Klasse L6e: 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
Klasse L7e: 4-rädriges Kraftfahrzeug mit einem maximalen Leergewicht von 400 Kg (550 Kg bei Lastfahrzeugen) mit einer max. Nutzleistung von 15 KW (Bei Elektrofahrzeugen zählen die Batterien nicht zum Leergewicht)
Klasse M Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Klasse NKraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Man sieht also, die genannte ECE-Regelung R39 gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, die sich frei (ohne Schienen) auf den Straßen bewegen können.
Wer es genauer wissen will, sollte die
(für URL bitte einloggen) nachlesen; insbesondere der Anhang II gibt die Fahrzeugklassifizierung an.