10. Mai 2023, 10:08
Was mich sofort irritiert hat,ist das handschriftliche Geschreibsel im Kfz-Schein von wegen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt durch Verengung im Ansaugstutzen,geänderte Übersetzung durch anderes Ritzel.
Solche amtlichen Eintragungen müssen i.d.R.mit Stempel und Unterschrift des TÜV bestätigt werden.Da das "Geschreibsel" wieder durchgestrichen wurde,müßte auch das bestätigt werden weil sonst die Betriebserlaubnis erlischt genau wie der Versicherungsschutz

Das wäre mit dem Besitzer auf jeden Fall zu klären,denn spätestens bei der Ummeldung gibt's Schwierigkeiten.
Ansonsten sagen die Besichtigung vor Ort und eine Probefahrt mehr wie tausend Worte.
Gruß Volker