16. Feb 2022, 11:52
Das stimmt @Robert, die Gewährleistung ist im rechtlichen Sinne mehr Wert. Denn das ist Gesetz! Die Garantie ist eine freiwillige Leistung! Wie das bei Tageszulassungen (falls es eine sein sollte) aussieht, da bin ich mir mit der Gewährleistung dann nicht mehr so sicher. Wenn der Roller schon länger beim Händler stand, als Tageszulassung (evtl. 1 Jahr) und dann vom Käufer danach zugelassen wird, könnte doch die Gewährleistung erloschen sein? Ich bin nun nicht der Rechts-Experte, daher war mein Rat, das beim Händler zu klären. Tageszulassungen gelten als fabrikneu, wenn und solange diese Fahrzeuge unverändert weitergebaut werden. Das weiß ich daher, weil ich mir mein letztes Auto auch als Tageszulassung gekauft habe. Nun ist ja der XQ1 hier bei uns in D nicht mehr in dieser Bauweise zu bekommen. Er wird also nicht unverändert weitergebaut für D.

Es ist alles nicht so einfach, wie es manchmal aussieht. Aber ich will da auf keinen Fall Panik machen und den Frank verschrecken! Eine Klärung beim Händler würde ich auf jeden Fall vornehmen und es mir auch schriftlich geben lassen! Sicher ist sicher.

LG, Nobbi.