Verhalten auf ausländischen Straßen; hier Italien:
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#1 Verhalten auf ausländischen Straßen; hier Italien:
Wer auf ausländischen Straßen unterwegs ist, unterliegt grundsätzlich dem dortigen Verkehrsrecht, soweit es sich um Verhaltensbestimmungen (Tempolimits, Vorfahrtsregeln usw.) handelt. Ausländische Sanktionen und Verfahrensvorschriften weichen teilweise erheblich von deutschen Bestimmungen ab.
Verstoßen in Italien Fahrer von Motorrädern oder Kleinkrafträdern gegen die Helmpflicht (z.B. Nichttragen eines Helms oder Benutzung eines Helms, der nicht der ECE-Regelung Nr.22 entspricht), wird neben einer Geldbuße auch eine 60-tägige Beschlagnahme des Krades angeordnet (im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren: 90 Tage). Die gleiche Sanktion droht unter anderem auch bei nicht angemessener Fahrweise (z.B. längeres einhändiges Fahren oder nicht korrektes Sitzen auf dem Fahrer- bzw. Beifahrersitz).
Verstoßen in Italien Fahrer von Motorrädern oder Kleinkrafträdern gegen die Helmpflicht (z.B. Nichttragen eines Helms oder Benutzung eines Helms, der nicht der ECE-Regelung Nr.22 entspricht), wird neben einer Geldbuße auch eine 60-tägige Beschlagnahme des Krades angeordnet (im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren: 90 Tage). Die gleiche Sanktion droht unter anderem auch bei nicht angemessener Fahrweise (z.B. längeres einhändiges Fahren oder nicht korrektes Sitzen auf dem Fahrer- bzw. Beifahrersitz).
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