Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Rotlic
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#1 Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Rotlic
Liegen keine weiteren Feststellungen vor, reicht auch die zufällige Beobachtung eines erfahrenen Polizeibeamten nicht zur Feststellung aus, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß verwirklicht ist (AG Landshut, Urteil v. 24.02.2011, Az. 4286 Js 13706/10 OWi).
Das AG Landshut schließt sich danach der Rechtsansicht des OLG Hamburg (DAR 2005,165) an
Es ist in diesem Fall von einem einfachen Rotlichtverstoß auszugehen.
Das Gericht weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass eine andere Bewertung dann erfolgen kann, wenn durch den erfahrenen Polizeibeamten eine gezielte Rotlichtüberwachung mit Sekundenzählung "21-22-23" vorgenommen worden ist.
Quelle: (für URL bitte einloggen) | Autor: Rechtsanwalt Frederick Pitz
Das AG Landshut schließt sich danach der Rechtsansicht des OLG Hamburg (DAR 2005,165) an
Es ist in diesem Fall von einem einfachen Rotlichtverstoß auszugehen.
Das Gericht weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass eine andere Bewertung dann erfolgen kann, wenn durch den erfahrenen Polizeibeamten eine gezielte Rotlichtüberwachung mit Sekundenzählung "21-22-23" vorgenommen worden ist.
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#2 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
Grüß' Dich, Volker.
Offengestanden verstehe ich nicht wirklich, warum Du einen derartigen Beitrag hier veröffentlichst. Bevor ich möglicherweise abwegige Vermutungen äußere: Erklärst Du's mir?
Gruß Toni
Offengestanden verstehe ich nicht wirklich, warum Du einen derartigen Beitrag hier veröffentlichst. Bevor ich möglicherweise abwegige Vermutungen äußere: Erklärst Du's mir?
Gruß Toni
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#3 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
Was gibt es da zu erklären?
Kommt ja durchaus vor, das man bei "spätgelb" über die Kreuzung fährt!
Oder ist Dir das noch nie passiert?
Kommt ja durchaus vor, das man bei "spätgelb" über die Kreuzung fährt!
Oder ist Dir das noch nie passiert?
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#4 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
Ich meine, was da steht, ist entweder zu viel oder zu wenig. Wenn schon, dann müßte erklärt werden, worin der Unterschied zwischen einem "qualifizierten" und einem einfachen Rotlichtverstoß besteht und dann auch die unterschiedlichen Konsequenzen/Sanktionen aufgezeigt werden. Ob das Sinn dieses Forums ist, halte ich für fraglich.
Jedenfalls ist der Beitrag so, wie er da steht, wenig aussagefähig.
Gruß
Toni
Jedenfalls ist der Beitrag so, wie er da steht, wenig aussagefähig.
Gruß
Toni
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#5 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
Damit Du zufrieden bist, Toni:
Ein Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer bei Durchfahren der Lichtzeichenanlage „Rot“ hatte. Es kommt nicht auf die Haltelinie an, sondern auf das Passieren der Lichtzeichenanlage.
Sodann unterscheidet man zwischen dem
1. Einfachen Rotlichtverstoß
Das Rotlicht hat bis eine Sek. Rot gezeigt.
Folge: Bußgeld 90,00 € und 3 Punkte in Flensburg
2. Qualifizierter Rotlichtverstoß
Rotlicht länger als eine Sek.
Folge: Bußgeld 200,00 €, 4 Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot
3. Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Bis eine Sek. Rot, aber Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Folge: Bußgeld 200,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
4. Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Bis eine Sek. Rot, aber Zusammenstoß mit anderem Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der Rotlichtfahrt
Folge: Bußgeld 240,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
5. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Mehr als eine Sek. Rot, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Folge: Bußgeld 320,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
6. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Länger als eine Sek. Rot, Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Rotlichtfahrt
Folge: Bußgeld 360,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
Quelle: (für URL bitte einloggen)
Ein Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer bei Durchfahren der Lichtzeichenanlage „Rot“ hatte. Es kommt nicht auf die Haltelinie an, sondern auf das Passieren der Lichtzeichenanlage.
Sodann unterscheidet man zwischen dem
1. Einfachen Rotlichtverstoß
Das Rotlicht hat bis eine Sek. Rot gezeigt.
Folge: Bußgeld 90,00 € und 3 Punkte in Flensburg
2. Qualifizierter Rotlichtverstoß
Rotlicht länger als eine Sek.
Folge: Bußgeld 200,00 €, 4 Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot
3. Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Bis eine Sek. Rot, aber Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Folge: Bußgeld 200,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
4. Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Bis eine Sek. Rot, aber Zusammenstoß mit anderem Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der Rotlichtfahrt
Folge: Bußgeld 240,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
5. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Mehr als eine Sek. Rot, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Folge: Bußgeld 320,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
6. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Länger als eine Sek. Rot, Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Rotlichtfahrt
Folge: Bußgeld 360,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
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- Bernd
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#6 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
Hallo Toni,
ich persönlich bin der Meinung, hier im Forum ist alles interessant was mit dem Straßenverkehr zu tun hat, und uns als Biker ebenso PUNKT
Natürlich können Informationen immer so ausführlich sein wie der ergänzende Beitrag von Volker, müssen sie aber nicht PUNKT
Jeder der sich weiter dafür interessiert sollte eigentlich in der Lage sein die Erkenntnisse für sich persönlich umzusetzen um gegebenenfalls weitere Informationen einholen zu können. Voraussetzung ist natürlich das man weiß mit "Suchmaschinen" umzugehen PUNKT
Und Volker, danke für die Informationen. Das Wetter ist ja wirklich nicht für die Praxis(*) ausgelegt, da ist es sinnvoll sich theoretisch damit zu beschäftigen.
Grüße aus dem Dauerregenland Sauerland, aber andere Reginen in D sind leider noch schlimmer betroffen, den Kollegen im Norden gönne ich das schönere Wetter.
Bernd
(* Hier ist das Bewegen im öffentlichen Straßenverkehr mit einem motorbegtriebenem Fahrzeug gemeint. :) )
ich persönlich bin der Meinung, hier im Forum ist alles interessant was mit dem Straßenverkehr zu tun hat, und uns als Biker ebenso PUNKT
Natürlich können Informationen immer so ausführlich sein wie der ergänzende Beitrag von Volker, müssen sie aber nicht PUNKT
Jeder der sich weiter dafür interessiert sollte eigentlich in der Lage sein die Erkenntnisse für sich persönlich umzusetzen um gegebenenfalls weitere Informationen einholen zu können. Voraussetzung ist natürlich das man weiß mit "Suchmaschinen" umzugehen PUNKT
Und Volker, danke für die Informationen. Das Wetter ist ja wirklich nicht für die Praxis(*) ausgelegt, da ist es sinnvoll sich theoretisch damit zu beschäftigen.
Grüße aus dem Dauerregenland Sauerland, aber andere Reginen in D sind leider noch schlimmer betroffen, den Kollegen im Norden gönne ich das schönere Wetter.
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#8 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
Volker, Du duchkämmst offensichtlich das Netz auf der Suche nach juristischen Fallen für die Zweiräder, das finde ich sehr sinnvoll und nützlich. Danke dafür, bitte nicht aufhören!
- Hexe war mal
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#9 Re: Voraussetzungen zur Feststellung eines qualifizierten Ro
[quote="VH1962"]Damit Du zufrieden bist, Toni:
Danke!
-- Fr 31. Mai 2013, 15:51 --
[quote="Bernd"]Hallo Toni,
ich persönlich bin der Meinung... PUNKT
Natürlich können Informationen... PUNKT
Jeder der sich weiter dafür interessiert sollte... PUNKT
Bernd
Hast' absolut recht PUNKT!!!!
Danke!
-- Fr 31. Mai 2013, 15:51 --
[quote="Bernd"]Hallo Toni,
ich persönlich bin der Meinung... PUNKT
Natürlich können Informationen... PUNKT
Jeder der sich weiter dafür interessiert sollte... PUNKT
Bernd
Hast' absolut recht PUNKT!!!!
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