30. Mai 2013, 16:39
Damit Du zufrieden bist, Toni:
Ein Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer bei Durchfahren der Lichtzeichenanlage „Rot“ hatte. Es kommt nicht auf die Haltelinie an, sondern auf das Passieren der Lichtzeichenanlage.
Sodann unterscheidet man zwischen dem
1. Einfachen Rotlichtverstoß
Das Rotlicht hat bis eine Sek. Rot gezeigt.
Folge: Bußgeld 90,00 € und 3 Punkte in Flensburg
2. Qualifizierter Rotlichtverstoß
Rotlicht länger als eine Sek.
Folge: Bußgeld 200,00 €, 4 Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot
3. Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Bis eine Sek. Rot, aber Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Folge: Bußgeld 200,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
4. Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Bis eine Sek. Rot, aber Zusammenstoß mit anderem Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der Rotlichtfahrt
Folge: Bußgeld 240,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
5. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Mehr als eine Sek. Rot, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Folge: Bußgeld 320,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
6. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Länger als eine Sek. Rot, Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Rotlichtfahrt
Folge: Bußgeld 360,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg
Quelle:
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