Mehrfaches Hin- und Herfahren (Applauskurven)

25. Mai 2013, 14:06

Unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten, wenn dadurch andere belästigt werden, § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO.

Ist die StVO noch für den Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften eindeutig, so fehlt es an einer eindeutigen Regelung für mehrfaches Hin- und Herfahren außerhalb geschlossener Ortschaften.

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