Die Probefahrt beim Privatverkauf
1 Beitrag
• Seite 1 von 1
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#1 Die Probefahrt beim Privatverkauf
Zum Kauf eines Fahrzeugs gehört untrennbar die Probefahrt. Verständlich, denn der Käufer will nicht die Katze im Sack kaufen; er will sein zukünftiges Fahrzeug vor dem Kauf testen, erleben, spüren.
Die Probefahrt birgt jedoch eine Vielzahl an Unwägbarkeiten und Risiken, deren sich der Verkäufer erst im Fall eines Falles bewusst wird.
In vielen Fällen möchte auch der potentielle Käufer das Fahrzeug auch alleine, ohne den Verkäufer, Probe fahren.
Das Risiko, dass der potentielle Käufer das Fahrzeug beschädigt ist bei der Probefahrt hoch. Er fährt mit einem Fahrzeug, das er weder hinsichtlich seiner Motorleistung noch seiner Abmessungen, kennt und sich hieran erst gewöhnen muss.
(für URL bitte einloggen)
Die Probefahrt birgt jedoch eine Vielzahl an Unwägbarkeiten und Risiken, deren sich der Verkäufer erst im Fall eines Falles bewusst wird.
In vielen Fällen möchte auch der potentielle Käufer das Fahrzeug auch alleine, ohne den Verkäufer, Probe fahren.
Das Risiko, dass der potentielle Käufer das Fahrzeug beschädigt ist bei der Probefahrt hoch. Er fährt mit einem Fahrzeug, das er weder hinsichtlich seiner Motorleistung noch seiner Abmessungen, kennt und sich hieran erst gewöhnen muss.
(für URL bitte einloggen)
1 Beitrag
• Seite 1 von 1
Zurück zu Gerichtsurteile und Rechtstipps für Motorradfahrer
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast