Haftung bei Gruppenfahrten
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#1 Haftung bei Gruppenfahrten
Treffen sich mehrere Motorradfahrer zur gemeinsamen Ausfahrt und gehören zu den Absprachen zu diesen Ausfahrten unter anderem auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ist hierin nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg gleichzeitig ein wechselseitiger Haftungsverzicht zu sehen.
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