Haftung bei Gruppenfahrten

25. Mai 2013, 13:55

Treffen sich mehrere Motorradfahrer zur gemeinsamen Ausfahrt und gehören zu den Absprachen zu diesen Ausfahrten unter anderem auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ist hierin nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg gleichzeitig ein wechselseitiger Haftungsverzicht zu sehen.

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