20. Mai 2013, 19:50
Das Amtsgericht Biberach hatte über einen Fall einer Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät zu entscheiden, bei welcher Vorgaben einer polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg nicht eingehalten worden sein sollen. Den von der Bedienungsanleitung vorgegebene Test der Visiereinrichtung soll der Messbeamte entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg auf einen Leitpfosten vorgenommen haben.
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