Motorrad kippt um - haftung für Fremdschäden?
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#1 Motorrad kippt um - haftung für Fremdschäden?
Kippt ein ordnungsgemäß geparktes Motorrad um und beschädigt dabei ein daneben stehendes Fahrzeug, so ist der Halter des Motorrads nicht ohne weiteres zum Schadensersatz verpflichtet. Er ist nur dann für den Fremdschaden haftbar, wenn ihn ein Verschulden trifft oder wenn das Umkippen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Betriebsgefahr des Motorrads steht.
(LG Nürnberg-Fürth: 2S 3823/96)
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