17. Nov 2013, 20:07
Die Polizei ist verpflichtet, eine Ölspur in einer gefährlichen Kurve mit Granulat abzustreuen, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor der gefährlichen Stelle zu warnen. Ein Biker, der im Dunkeln an einer ungesicherten Stelle aufgrund der Ölspur stürzte, muss trotzdem zwei Drittel seines Schadens selbst tragen. Die Richter des OLG Hamm meinten, dass der Motorradfahrer mit seiner Geschwindigkeit von 25-30 km/h die Gefahr rechtzeitig im Scheinwerferlicht hätte sehen und entsprechend reagieren müssen. Urteil(OLG Hamm, NZV 93,192)