Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
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#1 Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Das Landgericht Aachen (Aktenzeichen: 3 S 162/15) hat am 10.05.2016 ein für einen verunfallten Rollerfahrer sehr erfreuliches Urteil erlassen. Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, dass ein Autofahrer zu 75% haftet, wenn er an der Haltelinie eines Stoppschildes anfährt und diese Aktion beim bevorrechtigten Motorrollerfahrer einen Sturz auslöst.
Konkret stellte das Gericht fest:
Hält ein Wartepflichtiger Pkw an der Haltelinie eines Stoppschildes, lässt er mehrere Fahrzeuge passieren und fährt dann an, was einen bevorrechtigten Motorrollerfahrer zu einem Ausweichmanöver veranlasst, das zu einem Sturz führt, haftet der Wartepflichtige zu 75%, unabhängig davon, ob er an der Sichtlinie nochmals anhalten wollte.
Aus den Urteilsgründen:
Vorliegend hat die beklagte Autofahrerin ihre Rücksichtnahmepflicht verletzt, indem sie angefahren ist, obwohl sich der Kläger auf der bevorrechtigten Straße der Kreuzung näherte. Der Umstand, dass die Beklagte noch an der Sichtlinie und kurz vor dem Einbiegen zum Stehen gekommen ist, steht vorliegend dem Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht nicht entgegen, denn durch das Anfahren hat die Beklagte bereits unmittelbar Einfluss auf das Verhalten des Klägers genommen, der mit einem weiteren Einfahren der Beklagten rechnen musste. Dass die Autofahrerin noch rechtzeitig stoppen werde, war für den Rollerfahrer gerade nicht erkennbar.
Landgericht Aachen vom 10.05.2016
Quelle: ADAC
Konkret stellte das Gericht fest:
Hält ein Wartepflichtiger Pkw an der Haltelinie eines Stoppschildes, lässt er mehrere Fahrzeuge passieren und fährt dann an, was einen bevorrechtigten Motorrollerfahrer zu einem Ausweichmanöver veranlasst, das zu einem Sturz führt, haftet der Wartepflichtige zu 75%, unabhängig davon, ob er an der Sichtlinie nochmals anhalten wollte.
Aus den Urteilsgründen:
Vorliegend hat die beklagte Autofahrerin ihre Rücksichtnahmepflicht verletzt, indem sie angefahren ist, obwohl sich der Kläger auf der bevorrechtigten Straße der Kreuzung näherte. Der Umstand, dass die Beklagte noch an der Sichtlinie und kurz vor dem Einbiegen zum Stehen gekommen ist, steht vorliegend dem Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht nicht entgegen, denn durch das Anfahren hat die Beklagte bereits unmittelbar Einfluss auf das Verhalten des Klägers genommen, der mit einem weiteren Einfahren der Beklagten rechnen musste. Dass die Autofahrerin noch rechtzeitig stoppen werde, war für den Rollerfahrer gerade nicht erkennbar.
Landgericht Aachen vom 10.05.2016
Quelle: ADAC
- ferdi
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#2 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Danke für den Beitrag -suuuper
Gruß Ferdi
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- caddy
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#3 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
So richtig verstehe ich das nicht mit der Sichtlinie. Kann mir gehilft werden?
- ferdi
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#4 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
orcaracing Sie ist nur gedanklich, es ist also keine vorgegebene Linie, sondern Sichtlinie bezeichnet die Stelle, von wo aus du den Verkehr sehen kannst.
Gruß Ferdi
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- caddy
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#5 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Haha siehste, also muss ich nach dem Stopstop doch wieder vorsichtig vor fahren damit ich den fließenden Verkehr einsehen kann. Und wenn dann ein Mopedfahrer das falsch versteht und erschrickt oder sonstwas, dann hab ich auch Schuld? Bin ich nicht einverstanden. So, und nun gebt es mir.
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#6 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
orcaracing hat geschrieben:Haha siehste, also muss ich nach dem Stopstop doch wieder vorsichtig vor fahren damit ich den fließenden Verkehr einsehen kann. Und wenn dann ein Mopedfahrer das falsch versteht und erschrickt oder sonstwas, dann hab ich auch Schuld? Bin ich nicht einverstanden. So, und nun gebt es mir.
Aus der o.g. Urteilsbegründung ist nicht zu erkennen, dass der Beklagte auch wirklich nur zur Sichtlinie wollte. Da steht nur, dass der Beklagte noch an der Sichtlinie, kurz vor dem Einbiegen, zum stehen gekommen ist.
Das liest sich eher wie KFZ des Beklagten beschleunigt normal/macht einen Satz nach vorn und kommt gerade noch zum stehen vor der Straße.
Und DAS entspricht ja nicht dem von dir genannten "vorsichtig vorfahren" an die Sichtlinie.
- caddy
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#7 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Also hab ich es dann doch richtig interpretiert, hab manchmal Probleme damit. Hatte vor einiger Zeit über Verkehrsregeln was mitbekommen was für mich auch verwirrend ist. Kreuzung, Dreispurig, rechte Spur mit Abbiegepfeil und die anderen Spuren nichts. Man soll auch von der rechten Spur geradeaus fahren können denn es ist nur ein Hinweis weil die anderen Spuren für die Fahrtrichtung nicht markiert sind. Wenn dann aus der mittleren Spur dann einer rechts abbiegt und von der rechten Spur einer geradeaus fährt, kommt es eigentlich zu einer Kollision. Würde dann der Fahrer aus der mittleren Spur als Verursacher gelten? Das soll keine Rechtsauskunft werden darum auch nicht verbindlich. Da gibts so einen Spruch ,, auf hoher See und vor Gericht.....".
Was haltet ihr von solchen Sachen?
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- Mumpfel
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#8 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Hallo Orca,
das stimmt nicht, da für die rechte Spur durch den Pfeil die Fahrtrichtung vorgeben wird. Diese Pfeile sind verbindliche Fahrtrichtungsgebote! Kannst du leicht im Internet nachlesen.
Gruß Michael
das stimmt nicht, da für die rechte Spur durch den Pfeil die Fahrtrichtung vorgeben wird. Diese Pfeile sind verbindliche Fahrtrichtungsgebote! Kannst du leicht im Internet nachlesen.
Gruß Michael
- ferdi
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#9 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Mumpfel Das ist richtig-
zu vergleichen mit gesetzten Blinker Fahrtrichtung muß , wie bei Pfeilhinweise eingehalten werden
Bikergruß Ferdi
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- chopper15
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#10 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Wenn man bei vorgegebener Fahrtrichtung durch Pfeile auf der Strasse gerade aus fahren dürfte gäbe es öfter Unfälle wenn Der Strassenverlauf nach einer Kreuzung nur auf die rechte Spur geht. Ist mir schon oft passiert das ich an solchen Punkten stark bremsen musste weil einer gerade aus weitergefahren ist.
- caddy
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#11 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Das war ja der Knackpunkt bei den Verkehrsrechlern. Wenn alle Fahrspuren gekennzeichnet sind mit Pfeilen zur Fahrtrichtung, dann sind diese auch bindend. Wenn aber nur eine Fahrspur gekennzeichnet wurde ist dies nur ein Hinweis und nicht bindend. Für mich ist das normal entsprechende Fahrspuren zu gebrauchen und darum wollte ich es genau wissen falls mal was schief geht und der Gegner sich einen besseren Anwalt leisten kann als meine Rechtsschutz.
- chopper15
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#12 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Die Pfeile auf der Fahrbahn sind immer bindend, egal ob alle oder nur eine Fahrspur gekennzeichnet ist.
- caddy
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#13 Re: Hohe Mithaftung bei "Erschrecken" des Vo
Für mich doch auch aber diese Aussage im TV hat mich echt verwirrt.
Ich hatte noch mehr geschrieben aber das bringt uns nichts. Wir fahren weiter so wie wir es gelernt haben und wie es uns der gesunde Menschenverstand gebietet.
-- 19. Feb 2017, 18:46 --
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So, hab mal einen Experten gebeten mir meine Unwissenheit zu beflügeln. Im ersten Link ist ein ähnlicher Fall geschildert der vom Amtsgericht ,, Richtungspfeile sind Hinweise" geurteilt wurde. Erst beim BGH wurde das Urteil aufgehoben und anders geurteilt. Warum kann sowas sein wenn die Rechtslage auch für mich eindeutig ist, siehe zweiten Link. Danke an den Freund und Helfer. Wie mir immer gesagt wird ,, auf hoher See und vor Gericht".
Und nun sind wir alle wieder lieb miteinander :roll:
-- 19. Feb 2017, 18:50 --
Und dann wundern wenn die Leute ,,Lügenpresse" rufen. :P
Ich hatte noch mehr geschrieben aber das bringt uns nichts. Wir fahren weiter so wie wir es gelernt haben und wie es uns der gesunde Menschenverstand gebietet.
-- 19. Feb 2017, 18:46 --
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So, hab mal einen Experten gebeten mir meine Unwissenheit zu beflügeln. Im ersten Link ist ein ähnlicher Fall geschildert der vom Amtsgericht ,, Richtungspfeile sind Hinweise" geurteilt wurde. Erst beim BGH wurde das Urteil aufgehoben und anders geurteilt. Warum kann sowas sein wenn die Rechtslage auch für mich eindeutig ist, siehe zweiten Link. Danke an den Freund und Helfer. Wie mir immer gesagt wird ,, auf hoher See und vor Gericht".
Und nun sind wir alle wieder lieb miteinander :roll:
-- 19. Feb 2017, 18:50 --
Und dann wundern wenn die Leute ,,Lügenpresse" rufen. :P
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