Kollision ohne Schutzkleidung
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#1 Kollision ohne Schutzkleidung
Kommt es zu einer Kollision zwischen Auto und Kleinkraftrad, kommt es besonders bei der Frage von Personenschäden oft zum Streit darüber, ob den Zweiradfahrer ein Mitverschulden trifft, wenn er keine geeignete Schutzkleidung trägt. So auch in dem hier entschiedenen Fall. Ein Autofahrer kollidierte innerorts bei dem Versuch, links in eine Vorfahrtsstraße einzubiegen, mit einem Motorroller. Der Fahrer des Rollers wurde erheblich verletzt, insbesondere erlitt er mehrere Knochenbrüche. Das Verschulden des Autofahrers war klar, weil er seine Wartepflicht nicht beachtete hatte. Er wandte jedoch ein, dass den Rollerfahrer ein erhebliches Mitverschulden zumindest an den Verletzungen treffe, weil er nicht mit geeigneter Schutzkleidung fuhr. Hätte er entsprechende Protektionskleidung getragen, wären seiner Ansicht nach die Verletzungen erheblich geringer ausgefallen. Das habe er in Kauf genommen und das müsse ihm als Mitverschulden angerechnet werden. Der Geschädigte verwies darauf, dass es nur eine Helmpflicht gebe und dieser sei er nachgekommen. Darüber hinaus habe er keine Pflichtverletzung begangen, so dass eine Mithaftung ausscheidet. Die Sache ging vor Gericht (LG Heidelberg, Urt. v. 13.03.2014, Az.: 2 O 203/13). Dieses gab dem Zweiradfahrer recht. Der Autofahrer hafte alleine, weil es keine Vorschrift in Deutschland gebe, die eine Protektionskleidung vorschreibe. Bewegt sich der Zweiradfahrer innerorts, sei es nicht pflichtwidrig, dies ohne Schutzkleidung zu tun. Auch wenn es bei hochvolumigen Motorrädern der Verkehrssitte entspreche, adäquate Kleidung zu tragen, könne dies auf kleinmotorisierte Zweiräder nicht übertragen werden. Die Versicherung des Autofahrers musste voll zahlen. Hinweis: In der Praxis ist diese Rechtsprechung nicht einheitlich, so hat das OLG Brandenburg argumentiert, dass der der Fahrer des Zweirades für seine eigene Sicherheit Verantwortung trägt, sodass das Fehlen von Schutzkleidung zu einer erheblichen Risikoerhöhung führe, die anzurechnen ist.
LG Heidelberg vom 13.03.2014
Quelle: ADAC
LG Heidelberg vom 13.03.2014
Quelle: ADAC
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#2 Re: Kollision ohne Schutzkleidung
Volker, es bedankt sich ja immer keiner, dass Du hier so ne Art Nachschlagewerk zu möglichen Rechtsstreitgkeiten entwickelt - danke schön!
- Für diesen Beitrag danken
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#3 Re: Kollision ohne Schutzkleidung
Gerne, Wolfgang!
So eine " Urteildatenbank " kann ja bei der Entscheidung helfen, ob man überhaupt rechtliche Schritte unternehmen soll, oder nicht.
Daher finde ich diese Sammlung sehr nützlich, und viele Andere sicher auch.!
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