S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
19 Beiträge
• Seite 1 von 1
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#1 S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Eigentlich wollte ich ja nen 300er. Habe aber mal europaweit herumgesucht und könnte neue S3 relativ günstig bekommen. Allerdings nur als 125er und sie haben den 125 FI Schriftzug auf der Karosse. Die aktuellen Modelle dagegen das Daelim Emblem. Weiß jemand welche Baujahre es sind die noch den Schriftzug drauf haben? Ich nehme an, daß die schon eine Zeitland herumstehen. Dann geht es sowieso nur über den Preis falls ich so einen kaufen sollte...
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#2 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Das Modell mit dem 125er Schriftzug ist die erste Serie, welche bis 2011 verkauft wurde.Beim 2012er Modell sind zahlreiche Verbesserungen eingeflossen, welche man hier im Forum und auch im Wiki nachlesen kann. ( Artikel von Zitterhuck ).
Bernd hat das erste Modell und ist damit auch zufrieden.
Falls Du die "alte" S3 zu einem sehr guten Preis bekommen kannst, würde ich zuschlagen.
Aber die endgültige Entscheidung muß jeder selber treffen!
Bernd hat das erste Modell und ist damit auch zufrieden.
Falls Du die "alte" S3 zu einem sehr guten Preis bekommen kannst, würde ich zuschlagen.
Aber die endgültige Entscheidung muß jeder selber treffen!
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#3 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Oh vielen Dank. Das habe ich gefunden:
Im Frühsommer 2012 kam eine (nicht beworbene) Überarbeitung mit vielen wichtigen Änderungen auf den Markt. So wurde Dämpfung und Bremsen überarbeitet und Tankrohr und -stutzen wurden funktionaler gestaltet. Äußerlich ist die Überarbeitung u.A. an dem fehlenden Schriftzug "125" sowie geänderten Logos (ohne roten Punkt) erkennbar.
2013 gibt es auch eine überarbeitete Version, welche das Zündschloss besser abdichtet und so das Problem mit dem bei Feuchtigkeit ständig brennenden Rücklicht behebt. Weitere Änderungen sind noch nicht bekannt.
Irgendwo habe ich dann noch gelesen, daß auch die Sitzbank geändert wurde. Sowie wohl auch das Windshield schon einige Male verändert wurde seitens Daelim.
Fasse ich mal zusammen:
- Dämpfung geändert
- Bremsen geändert
- Tankrohr und Stutzen geändert
- Zündschloß gegen Feuchtigkeit besser geschützt
- Sitzbank mit Folie gegen Feuchtigkeit besser geschützt
- Windshield nicht mehr mit Folie beschichtet
- Keine 125er Schriftzüge mehr auf der Karosserie, nur noch Daelim Embleme ohne roten Punkt bzw. gar keine Embleme mehr
-
Wäre noch interessant zu wissen was genau geändert wurde. Evtl. kann man einiges dann auch selber nachfummeln. So z.B. die Sitzbank, Zündschloß usw. gegen Feuchtigkeit schützen. Sitzbank wäre klar eine Gewährleistungsgeschichte, also eine neue Sitzbank her falls das Ding innen feucht wird. Abdichten gegen Feuchtigkeit an der Frontverkleidung kann man selber machen.
Was genau wurde an der Dämpfung und den Bremsen aber gemacht?
Im Frühsommer 2012 kam eine (nicht beworbene) Überarbeitung mit vielen wichtigen Änderungen auf den Markt. So wurde Dämpfung und Bremsen überarbeitet und Tankrohr und -stutzen wurden funktionaler gestaltet. Äußerlich ist die Überarbeitung u.A. an dem fehlenden Schriftzug "125" sowie geänderten Logos (ohne roten Punkt) erkennbar.
2013 gibt es auch eine überarbeitete Version, welche das Zündschloss besser abdichtet und so das Problem mit dem bei Feuchtigkeit ständig brennenden Rücklicht behebt. Weitere Änderungen sind noch nicht bekannt.
Irgendwo habe ich dann noch gelesen, daß auch die Sitzbank geändert wurde. Sowie wohl auch das Windshield schon einige Male verändert wurde seitens Daelim.
Fasse ich mal zusammen:
- Dämpfung geändert
- Bremsen geändert
- Tankrohr und Stutzen geändert
- Zündschloß gegen Feuchtigkeit besser geschützt
- Sitzbank mit Folie gegen Feuchtigkeit besser geschützt
- Windshield nicht mehr mit Folie beschichtet
- Keine 125er Schriftzüge mehr auf der Karosserie, nur noch Daelim Embleme ohne roten Punkt bzw. gar keine Embleme mehr
-
Wäre noch interessant zu wissen was genau geändert wurde. Evtl. kann man einiges dann auch selber nachfummeln. So z.B. die Sitzbank, Zündschloß usw. gegen Feuchtigkeit schützen. Sitzbank wäre klar eine Gewährleistungsgeschichte, also eine neue Sitzbank her falls das Ding innen feucht wird. Abdichten gegen Feuchtigkeit an der Frontverkleidung kann man selber machen.
Was genau wurde an der Dämpfung und den Bremsen aber gemacht?
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#4 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
In die Sitzbank wurde eine Folie integriert, welche das Durchsickern von Wasser bei Regen verhindert.Um den Multifunktionsschalter wurde von hinten ein Plastikkragen angebracht, der vor Tropfwasser schützt.
Wegen den Verändeungen an Dämpfung und Bremsen schreibst Du am Besten mal eine private Nachricht an Zitterhuck - der wird Dir sicherlich gerne weiterhelfen, falls er es weis.
Ich selbst habe schon die S3 reloaded!
Wegen den Verändeungen an Dämpfung und Bremsen schreibst Du am Besten mal eine private Nachricht an Zitterhuck - der wird Dir sicherlich gerne weiterhelfen, falls er es weis.
Ich selbst habe schon die S3 reloaded!
- Zitterhuck
- Beiträge: 497
- Bilder: 8
- Registriert: 20. Apr 2012
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 11 mal
- Meine Maschine: S3 Fi
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 47608
- Land: Deutschland
#5 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
VH1962 hat geschrieben:In die Sitzbank wurde eine Folie integriert, welche das Durchsickern von Wasser bei Regen verhindert.
Ja, aber die Polsterung wird trotzdem nass, ohne dass man es sieht...
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#6 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Deshalb habe ich mir bei Louis einen Schutzüberzug gekauft.
Hat noch den Effekt, daß die Sitzbank nicht ausbleicht und/oder speckig wird!
Hat noch den Effekt, daß die Sitzbank nicht ausbleicht und/oder speckig wird!
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#7 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Daß die Sitzbank bzw. das Polstermaterial feucht wird ist ehrlich gesagt: Sch....e. Kann ich auch nicht verstehen wieso das passieren muss. Die bauen ja nicht erst seit gestern Zweiräder. Das Wasser wird wahrscheinlich durch die Nähte eindringen. Einfach mal so geschätzt. Selbst bei billigsten 50er Rollern hatte ich dieses Problem nicht. Das müsste nicht sein.
Feuchtigkeitsprobleme an der Elektrik haben mehrere Marken kreuz und quer durch die Szene. Mal mehr, mal weniger. Dagegen kann man wirkungsvoll selber etwas tun.
Und Danke für den Tipp mit Zitterhuck, ich werde den mal fragen ob er näheres weiß.
Feuchtigkeitsprobleme an der Elektrik haben mehrere Marken kreuz und quer durch die Szene. Mal mehr, mal weniger. Dagegen kann man wirkungsvoll selber etwas tun.
Und Danke für den Tipp mit Zitterhuck, ich werde den mal fragen ob er näheres weiß.
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#8 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Ich hatte schon einen MBK Roller und einen REX, beide mit dem selben Problem...
- Zitterhuck
- Beiträge: 497
- Bilder: 8
- Registriert: 20. Apr 2012
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 11 mal
- Meine Maschine: S3 Fi
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 47608
- Land: Deutschland
#9 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
VH1962 hat geschrieben:...beide mit dem selben Problem...
Ja, an unsichtbaren Stellen wird von fast allen gespart. Besonders gerne am Sitz, und fast immer am Polstermaterial. Individuell neu polstern lassen ist imho das beste Zubehör, was man sich gönnen kann. Man sitzt ja auch noch viel besser!
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#10 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Natürlich wäre das die beste Lösung. Aber erstmal wäre ich ja froh, wenn ich den neuen Smart-Key des Schlittens in Empfang nehmen könnte :-) Dann mach ich mir mal Gedanken über diese Problematik.
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#11 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Angesichts des nahenden Winters würde ich damit bis zum Frühjahr warten.
Und keine Vorführmaschine kaufen, weil:
viewtopic.php?f=61&t=6239
Und keine Vorführmaschine kaufen, weil:
viewtopic.php?f=61&t=6239
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#12 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Jojo... Ich hab Zeit genug aber spätestens Ende Februar 2014 soll er bereit stehen :) Wenn sich bis dahin ein Schnäppchen bietet greife ich natürlich auch eher zu.
Das Risiko bei einem Gebrauchten ist mir schon klar, meine Yamaha ist ebenfalls nicht ganz werksfrisch gewesen, hat aber noch Gewährleistung. Aber wie es aussieht, ist die Maschine so solide daß ich die nicht brauchen werde und der nächste Käufer wohl auch nicht. Ob man Daelim mit Yamahas Service vergleichen kann weiss ich nicht - glaube wohl nicht.
Witzig finde ich schon mal, daß ich drei offizielle Daelim Händler in meiner Gegend angeschrieben habe und nach einem Angebot für einen S3 gefragt habe. Bisher hat KEINER geantwortet. Wenn es schon so losgeht habe ich auf diese Händler schon jetzt keine Lust. Dann kaufe ich halt in Berlin beim Scholz wenn es sein muss. Ganz gute Erfahrungen dort gemacht.
Das Risiko bei einem Gebrauchten ist mir schon klar, meine Yamaha ist ebenfalls nicht ganz werksfrisch gewesen, hat aber noch Gewährleistung. Aber wie es aussieht, ist die Maschine so solide daß ich die nicht brauchen werde und der nächste Käufer wohl auch nicht. Ob man Daelim mit Yamahas Service vergleichen kann weiss ich nicht - glaube wohl nicht.
Witzig finde ich schon mal, daß ich drei offizielle Daelim Händler in meiner Gegend angeschrieben habe und nach einem Angebot für einen S3 gefragt habe. Bisher hat KEINER geantwortet. Wenn es schon so losgeht habe ich auf diese Händler schon jetzt keine Lust. Dann kaufe ich halt in Berlin beim Scholz wenn es sein muss. Ganz gute Erfahrungen dort gemacht.
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#13 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Die warten darauf, das Du zu Ihnen kommst.
Ein schriftliches Angebot wirst Du wohl von keinem Händler bekommen.
Das ist sicherlich auch nicht üblich - es sei denn, man kauft eine größere Menge ein - z.Bsp. ein Kurierdienst o.Ä.
Ein schriftliches Angebot wirst Du wohl von keinem Händler bekommen.
Das ist sicherlich auch nicht üblich - es sei denn, man kauft eine größere Menge ein - z.Bsp. ein Kurierdienst o.Ä.
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#14 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Ich fahre doch nicht hunderte von KM durch die Gegend um evtl. zufällig zu erfahren, daß sie gar keinen S3 vor Ort haben. Wenn ich etwas verkaufen möchte sollte schon irgendwas an Antwort kommen, muß ja kein konkreter Preis sein. Aber irgendwas sollte kommen. Scholz in Berlin antwortet immer, hat auch immer genug S3 vor Ort stehen. Und sogar mit konkreten Preisen kommen die Antworten. Ist zwar lästig im Falle eines Falles wenn der Händler 450 km entfernt ist aber wenn er mir ein Ersatzteil schickt bin ich in den meisten Fällen schon zufrieden und fummle es eben selber ran.
- Zitterhuck
- Beiträge: 497
- Bilder: 8
- Registriert: 20. Apr 2012
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 11 mal
- Meine Maschine: S3 Fi
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 47608
- Land: Deutschland
#15 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Für die Gewährleistung und die Inspektionen braucht man sich nicht an der den Händler zu halten, bei dem man gekauft hat. Das muss und kann jeder machen, wenn er Originalteile verwendet und sich an den Serviceplan hält. Bei Garantieleitungen muss man prüfen, ob Scholz überhaupt eine gewährt (muss explicit so im Kaufvertrag erwähnt und so genannt werden), dass muss er nämlich nicht. Für den Garantiefall muss er selber reparieren, kann aber die Arbeit an einen andere Wekstatt deligieren und mit dem direkt abrechnen.
- VH1962
- Beiträge: 1160
- Bilder: 2
- Registriert: 6. Jul 2012
- Wohnort: Olsberg
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 42 mal
- Meine Maschine: Freewing S3
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 59939
- Land: Deutschland
#16 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Die Garantie gibt ja auch nicht der Händler, sondern DAELIM.
Das wird im Ernstfall eh schwierig, die durchzusetzen, denn Daelim hat keinen deutschen Firmensitz.
Zwar wird die mögliche Klage bei dem am Wohnsitz des Käufer zuständigen Gericht eingereicht, aber der ganze Schriftverkehr muß dann übersetzt und nach Korea geschickt werden.
Ein imenser Aufwand......
Das wird im Ernstfall eh schwierig, die durchzusetzen, denn Daelim hat keinen deutschen Firmensitz.
Zwar wird die mögliche Klage bei dem am Wohnsitz des Käufer zuständigen Gericht eingereicht, aber der ganze Schriftverkehr muß dann übersetzt und nach Korea geschickt werden.
Ein imenser Aufwand......
- Zitterhuck
- Beiträge: 497
- Bilder: 8
- Registriert: 20. Apr 2012
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 11 mal
- Meine Maschine: S3 Fi
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 47608
- Land: Deutschland
#17 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Volker, so einfach ist das leider nicht!
Der Hersteller unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, nicht der Händler. Kann er ja auch gar nicht, den die Gewährleistung gilt überregional, ja teilweise international, wie in Europa. Die Gewährleistung ist also nicht händergebunden. Sie gewährt die Sicherheit, dass bei Auslieferung das Produkt fehlerfrei ist. Treten Schäden während der (in Europa einheitlichen Frist von zwei Jahren) auf, die offensichtlich bei Auslieferung vorhanden waren, so werden diese behoben. Ohne weiteres aber nur im ersten halben Jahr, danach muss der Käufer den Beweis bringen, dass der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war.
Die Garantie wiederum ist immer eine freiwillige Leistung - sie muss nicht gewährt werden - der Händler/Verkäufer, nicht der Hersteller! Sie muss als Begriff 'Garantie' und in Art, Umfang und Dauer genau im Kaufvertrag festgehalten werden. Da ist der Händler völlig frei, was er als Garantiefall auffassen will, eben wie es im Kaufvertrag beschrieben ist. Und im Normalfall ist die Garantie auch nur mit dem Händler, der sie gewährt hat, abzuwickeln, er hat erstmal das alleinge Recht auf Durchführung der notwendigen Arbeiten.
Aber:
Bei einer Reihe von Produkten - z.B. Auto - wird dem Händler durch den Hersteller fast immer die Gewährung einer Garantie vorgeschrieben. IdR. wird diese im Serviceheft beschrieben und wird erst mit der Abnahmeinspektion durch die Unterschrift des verkaufenden Händlers gültig. In vielen Fällen wird die Garantie - ergänzend oder alternativ - gewährt und im Umfang beschrieben durch eine dem Kaufvertrag beiliegende Garantiekarte. Diese muss durch den Händler unterschrieben und bei Hersteller registriert werden, sonst hat sie keine Gültigkeit. In jedem Fall bleibt aber immer der Händler der Garantieleistende gegenüber dem Käufer.
Und:
Es wird sehr unterschiedlich geregelt, wie und ob der Hersteller gegenüber dem Händler für Garantieschäden eintritt. Meistens tritt er für alle Kosten ein, also Ersatzteile und Arbeitszeit. Kann aber auch sein, dass er nur für die Ersatzteile eintritt und die Arbeitszeit beim Händler verbleibt. Diese Vereinbarung ist für den Käufer normalerweise nicht sichtbar. Ihr Inhalt ist aber manchmal der Grund, dass es eine sehr unterschiedliche Qualität der Abwicklung gibt. Händler versuchen gerne den Garantiefall zu bestreiten, wenn sie selber an den Kosten beteiligt sind. Ist das nicht der Fall, so sind sie daran interessiert, Garantiefälle grundsätzlich anzuerkennen. Der Hersteller wird die aber versuchen abzuwehren, in dem er Beweise vom Händler fordert, auch was die Einhaltung der Garantiebedingungen anbelangt. Mit dieser undurchsichtigen Gemengelage als Hintergund hat man eben manchmal als Käufer Probleme bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen.
Und noch:
Eigentlich ist also nur der verkaufende Händler, derjenige, der Garantie gewährt und daher hat er auch das Recht, alleine die notwendigen Leistungen zu bringen, will sagen, die notwendige Reparatur durchzuführen. Da das für die Kunden aber unkomfortabel ist, wird der Hersteller sehr oft mit seinen Händlern vereinbaren, dass die Reparatur jeder Händler seines Netzes durchführen darf. Der Hersteller regelt dann den evtl. notwendigen Interessensausgleich zwischen den beteiligten Händlern. Dessen Art und Umfang ist auch für den Käufer unsichtbar und bietet daher auch oft den Hintergrund für manchmal auftretende Probleme bei der Durchsetzung seiner Interessen.
Und noch als Ergänzung:
Einer der Garantiebedingungen bei Fahrzeugen ist immer die zeitlich und fachlich korrekte Durchführung der vorgeschriebenen Inspektionen. Nach EU-Recht ist es ja aber jetzt so, dass Inspektionen jede Werkstatt - auch die außerhalb des Händlernetzes - durchführen darf, wenn sie sich an den Umfang der im Serviceplan beschriebenen Arbeiten hält und Oriiginalersatzteile verwendet. Das klingt kundenfreundlich, ist es aber nur bedingt. Die Händler haben an Neufahrzeugen nur eine sehr geringe Gewinnmarge, die alleine keinen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht, Gewinn wird in der Werktstatt gemacht. Daher waren die Endverbraucher-Preise durch die Händler immer Mischkalkulationen, welche die zu erwartenden Gewinne durch den Sevice einberechnete. Die Hersteller haben das bei der Kalkulation ihrer Wiederverkaufspreise für die Händler ebenso miteingerechtet, wie die Ersatzteilpreise, an denen auf Händlerseite auch gut verdient wird. Im Ergebnis sind Sevice- und Ersatzteilpreise durch diese EU-Regelung stark gestiegen.
Fazit:
Wo man ein Produkt von Daelim kauft, muss u.U. wohl überlegt sein. Auf der Leeb-Website (der Generalimporteuer ist Partner der Händler, nicht Daelim!) ist imho von Garantie keine Rede. Ich habe kein Serviceheft mehr vorliegen. Wird darin keine Garantie erwähnt, gibt es auch keine seitens Daelim. Es sei denn, der Händler bietet eine, welche dann, wie beschrieben, im Kaufvertrag explicit erwähnt werden muss, der Hinweis auf die Gewährleistung ist keine Garantie. Gerade große Händler im Internet gewähren aber gerne keine Garantie, da sie dadurch Kosten sparen bzw. niedrige Preise bieten können.
Es gibt also drei Möglichkeiten:
Ich will maximale finanzielle Sicherheit, dann suche ich mir einen Händler in der Nähe, der tatsächlich eine Garantie gewährt und deren Leistung und Dauer auch so sind, dass es sich lohnt. Also nicht nur ein halbes Jahr und wo ein Ausschluss von allen möglichen Fällen bzw. Teilen möglichst gering ist. Diese 'Methode' hat den Vorteil, dass ein fachkundiges Händlernetz in der Nähe erhalten bleibt und ich im Notfall wahrscheinlich schnellere und bessere Hilfe bekomme.
Diese Sicherheit kann auch erreicht werden durch den seperaten Abschluss einer Garantie-Versicherung. Die großen Internet-Händler bieten sowas gerne an, um ihr fehlendes eigenes Garantieversprechen zu kaschieren. Kann sich lohnen, wenn man die Preise der Prämien und die Leistungen vergleicht.
Oder ich verzichte auf eine Garantie und verlasse mich nur auf die Gewährleistung, welche allerdings nach dem ersten halben Jahr vielleicht unwägbar wird. Ich kann dann aber wahrscheinlich bei einem der großen Händler einen niedrigen Kaufpreis erreichen. Und bei den technisch notwendigen Inspektionen kann ich durch eigenen Ölwechsel oder mehr sparen, wenn ich das technisch hinkriege. Selbst bei den Arbeiten, welche ich nicht durchführen kann, will, oder sollte (Bremsen!) kann ich mir eine besonders günstige Werkstatt suchen, welche mir z.B. auch Ersatzteile von Zweitausrüstern einbaut, welche billiger und manchmal sogar besser sein können. Hat nur den Nachteil, dass lokale Fachhändler immer weniger werden.
Ach so: Das ist keine Rechtsberatung, sondern mein private Meinung bzw. Erfahrung!
Der Hersteller unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, nicht der Händler. Kann er ja auch gar nicht, den die Gewährleistung gilt überregional, ja teilweise international, wie in Europa. Die Gewährleistung ist also nicht händergebunden. Sie gewährt die Sicherheit, dass bei Auslieferung das Produkt fehlerfrei ist. Treten Schäden während der (in Europa einheitlichen Frist von zwei Jahren) auf, die offensichtlich bei Auslieferung vorhanden waren, so werden diese behoben. Ohne weiteres aber nur im ersten halben Jahr, danach muss der Käufer den Beweis bringen, dass der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war.
Die Garantie wiederum ist immer eine freiwillige Leistung - sie muss nicht gewährt werden - der Händler/Verkäufer, nicht der Hersteller! Sie muss als Begriff 'Garantie' und in Art, Umfang und Dauer genau im Kaufvertrag festgehalten werden. Da ist der Händler völlig frei, was er als Garantiefall auffassen will, eben wie es im Kaufvertrag beschrieben ist. Und im Normalfall ist die Garantie auch nur mit dem Händler, der sie gewährt hat, abzuwickeln, er hat erstmal das alleinge Recht auf Durchführung der notwendigen Arbeiten.
Aber:
Bei einer Reihe von Produkten - z.B. Auto - wird dem Händler durch den Hersteller fast immer die Gewährung einer Garantie vorgeschrieben. IdR. wird diese im Serviceheft beschrieben und wird erst mit der Abnahmeinspektion durch die Unterschrift des verkaufenden Händlers gültig. In vielen Fällen wird die Garantie - ergänzend oder alternativ - gewährt und im Umfang beschrieben durch eine dem Kaufvertrag beiliegende Garantiekarte. Diese muss durch den Händler unterschrieben und bei Hersteller registriert werden, sonst hat sie keine Gültigkeit. In jedem Fall bleibt aber immer der Händler der Garantieleistende gegenüber dem Käufer.
Und:
Es wird sehr unterschiedlich geregelt, wie und ob der Hersteller gegenüber dem Händler für Garantieschäden eintritt. Meistens tritt er für alle Kosten ein, also Ersatzteile und Arbeitszeit. Kann aber auch sein, dass er nur für die Ersatzteile eintritt und die Arbeitszeit beim Händler verbleibt. Diese Vereinbarung ist für den Käufer normalerweise nicht sichtbar. Ihr Inhalt ist aber manchmal der Grund, dass es eine sehr unterschiedliche Qualität der Abwicklung gibt. Händler versuchen gerne den Garantiefall zu bestreiten, wenn sie selber an den Kosten beteiligt sind. Ist das nicht der Fall, so sind sie daran interessiert, Garantiefälle grundsätzlich anzuerkennen. Der Hersteller wird die aber versuchen abzuwehren, in dem er Beweise vom Händler fordert, auch was die Einhaltung der Garantiebedingungen anbelangt. Mit dieser undurchsichtigen Gemengelage als Hintergund hat man eben manchmal als Käufer Probleme bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen.
Und noch:
Eigentlich ist also nur der verkaufende Händler, derjenige, der Garantie gewährt und daher hat er auch das Recht, alleine die notwendigen Leistungen zu bringen, will sagen, die notwendige Reparatur durchzuführen. Da das für die Kunden aber unkomfortabel ist, wird der Hersteller sehr oft mit seinen Händlern vereinbaren, dass die Reparatur jeder Händler seines Netzes durchführen darf. Der Hersteller regelt dann den evtl. notwendigen Interessensausgleich zwischen den beteiligten Händlern. Dessen Art und Umfang ist auch für den Käufer unsichtbar und bietet daher auch oft den Hintergrund für manchmal auftretende Probleme bei der Durchsetzung seiner Interessen.
Und noch als Ergänzung:
Einer der Garantiebedingungen bei Fahrzeugen ist immer die zeitlich und fachlich korrekte Durchführung der vorgeschriebenen Inspektionen. Nach EU-Recht ist es ja aber jetzt so, dass Inspektionen jede Werkstatt - auch die außerhalb des Händlernetzes - durchführen darf, wenn sie sich an den Umfang der im Serviceplan beschriebenen Arbeiten hält und Oriiginalersatzteile verwendet. Das klingt kundenfreundlich, ist es aber nur bedingt. Die Händler haben an Neufahrzeugen nur eine sehr geringe Gewinnmarge, die alleine keinen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht, Gewinn wird in der Werktstatt gemacht. Daher waren die Endverbraucher-Preise durch die Händler immer Mischkalkulationen, welche die zu erwartenden Gewinne durch den Sevice einberechnete. Die Hersteller haben das bei der Kalkulation ihrer Wiederverkaufspreise für die Händler ebenso miteingerechtet, wie die Ersatzteilpreise, an denen auf Händlerseite auch gut verdient wird. Im Ergebnis sind Sevice- und Ersatzteilpreise durch diese EU-Regelung stark gestiegen.
Fazit:
Wo man ein Produkt von Daelim kauft, muss u.U. wohl überlegt sein. Auf der Leeb-Website (der Generalimporteuer ist Partner der Händler, nicht Daelim!) ist imho von Garantie keine Rede. Ich habe kein Serviceheft mehr vorliegen. Wird darin keine Garantie erwähnt, gibt es auch keine seitens Daelim. Es sei denn, der Händler bietet eine, welche dann, wie beschrieben, im Kaufvertrag explicit erwähnt werden muss, der Hinweis auf die Gewährleistung ist keine Garantie. Gerade große Händler im Internet gewähren aber gerne keine Garantie, da sie dadurch Kosten sparen bzw. niedrige Preise bieten können.
Es gibt also drei Möglichkeiten:
Ich will maximale finanzielle Sicherheit, dann suche ich mir einen Händler in der Nähe, der tatsächlich eine Garantie gewährt und deren Leistung und Dauer auch so sind, dass es sich lohnt. Also nicht nur ein halbes Jahr und wo ein Ausschluss von allen möglichen Fällen bzw. Teilen möglichst gering ist. Diese 'Methode' hat den Vorteil, dass ein fachkundiges Händlernetz in der Nähe erhalten bleibt und ich im Notfall wahrscheinlich schnellere und bessere Hilfe bekomme.
Diese Sicherheit kann auch erreicht werden durch den seperaten Abschluss einer Garantie-Versicherung. Die großen Internet-Händler bieten sowas gerne an, um ihr fehlendes eigenes Garantieversprechen zu kaschieren. Kann sich lohnen, wenn man die Preise der Prämien und die Leistungen vergleicht.
Oder ich verzichte auf eine Garantie und verlasse mich nur auf die Gewährleistung, welche allerdings nach dem ersten halben Jahr vielleicht unwägbar wird. Ich kann dann aber wahrscheinlich bei einem der großen Händler einen niedrigen Kaufpreis erreichen. Und bei den technisch notwendigen Inspektionen kann ich durch eigenen Ölwechsel oder mehr sparen, wenn ich das technisch hinkriege. Selbst bei den Arbeiten, welche ich nicht durchführen kann, will, oder sollte (Bremsen!) kann ich mir eine besonders günstige Werkstatt suchen, welche mir z.B. auch Ersatzteile von Zweitausrüstern einbaut, welche billiger und manchmal sogar besser sein können. Hat nur den Nachteil, dass lokale Fachhändler immer weniger werden.
Ach so: Das ist keine Rechtsberatung, sondern mein private Meinung bzw. Erfahrung!
- joksi
- Beiträge: 793
- Bilder: 14
- Registriert: 7. Okt 2013
- Hat gedankt: 295 mal
- Wurde gedankt: 330 mal
- Meine Maschine: auf der Suche
- Baujahr: ex-2012
- Postleitzahl: 4052
- Land: Oesterreich
#18 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
@Zitterhuck
Danke für Deine Meinung.
Mit Garantie selbst bei Edelkarassoen sit das auch so eine Sache: Sowohl mit BMW wie auch mit Audi hatte ich in Ösiland teilweise erhebl. Probleme mit dem Durchsetzen von Garantieansprüchen was zB bei Audi vor Gericht und mit einer Wandlung bei einem 68000 Euro Neufahrzeug endete. Das Auto benötige ich jedoch dienstlich, ansonsten würde ich nie neu kaufen, sondern ein etwa 3 Jahre altes KFZ, denn da ha schon jemand anderer den größten Wertverlust absorbiert.
Beim Roller verlasse ich mich ohnehin auf Internet-Studium, da erfährt man viel und zuletzt eine Probefahrt. Der Händler wird sich - soweit möglich - von kostenlosen Leistungen drehen und winden, das ist zwar ärgerlich, aber verständlich. Also lasse ich zuletzt den Preis entscheiden, wenn der Unterschied zwischen priv. Anbieter und Händler attraktiv genug ist, kaufe ich gerne auch privat.
So wurde mir heute eine S3 EZ 2012 mit 6500km Erstbesitz um 1500€ angeboten, der Daelim Händler hier in der Stadt hat eine 2011er mit 14000km um 2.300€. Garantie hin oder her, da spricht dann die Geldbörse.
Danke für Deine Meinung.
Mit Garantie selbst bei Edelkarassoen sit das auch so eine Sache: Sowohl mit BMW wie auch mit Audi hatte ich in Ösiland teilweise erhebl. Probleme mit dem Durchsetzen von Garantieansprüchen was zB bei Audi vor Gericht und mit einer Wandlung bei einem 68000 Euro Neufahrzeug endete. Das Auto benötige ich jedoch dienstlich, ansonsten würde ich nie neu kaufen, sondern ein etwa 3 Jahre altes KFZ, denn da ha schon jemand anderer den größten Wertverlust absorbiert.
Beim Roller verlasse ich mich ohnehin auf Internet-Studium, da erfährt man viel und zuletzt eine Probefahrt. Der Händler wird sich - soweit möglich - von kostenlosen Leistungen drehen und winden, das ist zwar ärgerlich, aber verständlich. Also lasse ich zuletzt den Preis entscheiden, wenn der Unterschied zwischen priv. Anbieter und Händler attraktiv genug ist, kaufe ich gerne auch privat.
So wurde mir heute eine S3 EZ 2012 mit 6500km Erstbesitz um 1500€ angeboten, der Daelim Händler hier in der Stadt hat eine 2011er mit 14000km um 2.300€. Garantie hin oder her, da spricht dann die Geldbörse.
- wavelow
- Beiträge: 599
- Bilder: 1
- Registriert: 11. Mär 2012
- Hat gedankt: 178 mal
- Wurde gedankt: 178 mal
- Meine Maschine: Daystar - S3 - Daystar
- Baujahr: 2014
- Postleitzahl: 28195
- Land: Deutschland
#19 Re: S3 mit 125 FI Schriftzug - welche Baujahre sind das?
Händler versuchen gerne den Garantiefall zu bestreiten, wenn sie selber an den Kosten beteiligt sind. Ist das nicht der Fall, so sind sie daran interessiert, Garantiefälle grundsätzlich anzuerkennen.
Mit einem Satz das Problem auf den Punkt gebracht. Sehr gut :) Genau so ist es in der Praxis.
19 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste