Steuern
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- Ufe der Gute
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#2 Re: Steuern
Das ist wahrscheinlich ein Fehler der Behörde.
Laut KraftStG §3 Absatz1 ist ein Leichtkraftrad steuerbefreit. Denn Leichtkrafträder fallen unter FZV §3 Absatz 2 Punkt 1c)
Also schau nach, ob Du in der Zulassungsbescheinigung Teil I Leichtkraftrad drin stehen hast. Wenn nein: Erst Zulassung berichtigen. Danach/Wenn ja: Einspruch unter Verweis auf KraftStG §3 Absatz1 und FZV §3 Absatz 2 Punkt 1c)
Laut KraftStG §3 Absatz1 ist ein Leichtkraftrad steuerbefreit. Denn Leichtkrafträder fallen unter FZV §3 Absatz 2 Punkt 1c)
Also schau nach, ob Du in der Zulassungsbescheinigung Teil I Leichtkraftrad drin stehen hast. Wenn nein: Erst Zulassung berichtigen. Danach/Wenn ja: Einspruch unter Verweis auf KraftStG §3 Absatz1 und FZV §3 Absatz 2 Punkt 1c)
- 4stroke Heizer
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#3 Re: Steuern
Ganz klar wiederspruch einlegen da 125er steuerbefreit sind würde ich kein Cent bezahlen.
- kistenkay
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#4 Re: Steuern
Nicht so eilig mit euren Antworten!!!
Die Besteuerung von 125ern liegt bei den Bundesländern und nicht beim Bund.
Daher gibt es Bundesländer wo man Steuern zahlen muss, aber die Mehrheit der Bundesländer verlangt keine.
Die Begründung für die Steuerfreien Länder:
Der eingenommene Steuerbetrag liegt unter dem Betrag des Erstellungsaufwandes, daher steuerfrei!
Die Besteuerung von 125ern liegt bei den Bundesländern und nicht beim Bund.
Daher gibt es Bundesländer wo man Steuern zahlen muss, aber die Mehrheit der Bundesländer verlangt keine.
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- wavelow
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#5 Re: Steuern
Die Besteuerung von 125ern liegt bei den Bundesländern und nicht beim Bund.
Nicht mehr. Seit 2009 schon nicht mehr und seit letztes Jahr kassiert auch nur noch der Zoll die Steuer (für den Bund).
(für URL bitte einloggen)
Witzigerweise kommen tatsächlich 9 Euro Steuern raus wenn man den offiziellen Steuerrechner benutzt. Man kann aber auch nur Motorräder wählen und keine Leichtkrafträder.
Und es gibt eine sog. Kleinbetragsverordnung, die vorsieht, dass bei solchen Summen keine Steuern erhoben werden weil der Verwaltungsvorgang teurer ist als die eingenommene Steuer.
Ich habe für eine 250er z.B. 18 Euro bezahlt, diese Maschine nach drei Monaten wieder abgemeldet und ich bekam aufgrund dieser Regelung die kompletten 18 Euro zurück. Bei KFZ Steuern ist das ein Betrag von 5 Euro, der dann auf 0 Euro gesetzt wird.
Bisschen komisch das Ganze. Eigentlich sind Motorräder bzw. Leichtkrafträder bis 124,99 ccm und bis 15 PS steuerfrei. Es gibt ja auch keine echte Zulassung, man bekommt z.B. keinen Fahrzeugbrief. Vielleicht steht irgendwo tatsächlich mehr Leistung, mehr Kubik oder nicht das Wort "Leichtkraftrad".
Der ADAC sagt dazu:
Für motorisierte Zweiräder gilt weiterhin das „alte“ Steuersystem: Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder beträgt jährlich 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum (gilt seit 1955 unverändert). Nach § 3 (2) FZV sind Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³ sowie Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen max. Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt zulassungsfrei und entsprechend § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Besteuerung befreit.
Der Punkt ist: "zulassungsfrei" - und das gilt für nicht mehr als 125ccm und nicht mehr als 15PS bzw. 11kW. Nur ein kW mehr und das Ding fällt da raus. Dann müsste der TE aber auch einen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekommen haben?!?!
- 4stroke Heizer
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#6 Re: Steuern
es gibst ubrigenz auch ein 4Takt Motorrad mit 125ccm der mehr als 15Ps leistet (für URL bitte einloggen) könnte ich mir vorstelle das man da steuern bezahlen muss da die Kiste mehr als 15Ps hat für eigentlichen Limit von 15Ps für 125er
Zuletzt geändert von 4stroke Heizer am 16. Jul 2015, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
- flamingstar80915
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#7 Re: Steuern
Ich wohne im Saarland bei Saarbrücken, fahre seit 1998 125er ( Piaggio Hexagon 06 / 1998 - 08 / 2010, Motorschaden )und vorher 80er ( 03 /1996 - 08 / 1996 Honda Lead, Unfall ) aber einen Steuerbescheid habe ich, weder für die eine, noch für die andere, jemals bekommen. Aktuell fahre ich seit 12 / 09 /2012 eine Daelim VT 125 F und bin auch sehr zufrieden damit.
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#8 Re: Steuern
4stroke Heizer hat geschrieben:es gibst ubrigenz auch ein 4Takt Motorrad mit 125ccm der mehr als 15Ps leistet da könnte ich mir vorstelle das man da steuern bezahlen muss da die Kiste mehr als 15Ps hat für eigentlichen Limit von 15Ps für 125er
Da scheints wohl mehrere zu geben. U. a. Peugeot Satelis 125 Kompressor in 15 und 20 PS Ausführung.
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#9 Re: Steuern
Hallo
Zulassungsstelle hat Mist gebaut. Muss nochmal hin und erhalte neuen Fahrzeugschein mit der Richtigen angabe, dann keine Steuern fällig ;D
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- Für diesen Beitrag danken
- ts1964
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#10 Re: Steuern
Also genau wie ich vermutet habe.
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#11 Re: Steuern
joksi vergiss da nicht die ganze 125er 2 takter die offen mehr als doppelte leisten nur witz drann ist das die dann saufen wie ein Porsche abgesehen von verschleiss wo Kolben schon bei 7000 und in ausnahme fällen 12.000km schafft dann in kurze zeit auch schon Zylli schliff fällig:lol: da kann schon 1000er Gxxer fahren mit 185ps vebraucht dann sogar bei zügiger fahrt etwa7 liter und man hat noch haufen reserven wenn man braucht und nicht diese Luftpumpen 125er so genug von bla bla.
Ufe der gute Perfekt hätte nicht bessser laufen können kann man gleich kiste fast volltanken ;D
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#12 Re: Steuern
Heute schreiben vom Hauptzollamt. 0,0 Euro Jahresbeitrag.
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#13 Re: Steuern
Heute schreiben vom Hauptzollamt. 0,0 Euro Jahresbeitrag.
Auch das ist komisch. Oder ist das nur der "Rückruf" der vorher aufgerufenen Steuer? Quasi nur, dass sie die Steuer nicht mehr einfordern.
Normalerweise gibts gar keine Post vom Zoll bei ner 125er weil die eben damit nix tun haben und auch gar nicht informiert werden wenn man das Teil anmeldet. Wie schon geschrieben: 125er werden in DE nicht zugelassen. Die werden lediglich registriert weil man ein Kennzeichen bekommt, mehr nicht. Eine richtige Zulassung ist das nicht. Drum gibts auch keinen Brief und keine Info an den Zoll (Für alle Nicht Germans: In Deutschland treibt seit einiger Zeit der Zoll die KFZ Steuer ein und nicht mehr das Finanzamt)
- ts1964
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#14 Re: Steuern
Das ist bestimmt die vorschriftsmäßige Berichtigung. Ordnung muß sein! (Sonst würde der letzte Bescheid weiterhin gelten.)
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#15 Re: Steuern
Genau so ist es. Hinweis das erster Bescheid hinfällig ist.
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