Herstellergarantie Daelim
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- MacMortimer
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#1
Herstellergarantie Daelim
Tach zusammen,
ich bin Klaus aus Pulheim und besitze seit 1999 eine Daelim Otello, ab KM 35.000 mit einem Austauschmotor. Jetzt ist sie über 40.000 gelaufen.
Vor 16 Monaten bzw. 6000 KM habe ich ein neues Lenkunglager von einer Vertragswerkstatt einbauen lassen. Für die TÜV-Plakette musste dieses jetzt wieder ersetzt werden. Weder Hersteller (halbes Jahr Garantie) noch Werkstatt (Begrenzung BGB-Sachmängelhaftung auf 1 Jahr) wollen für diesen Mangel einstehen.
Mich interessieren Eure Erfahrungen mit der Herstellergarantie bei Daelim bzw. der Qualität von Originalersatzteilen. Am Liebsten würde ich eine Umfrage machen, scheine dafür aber nicht die Freigabe zu haben, so wie es in F&A beschrieben ist.
Bin gespannt von Euch zu hören
Herzliche Grüsse Klaus
ich bin Klaus aus Pulheim und besitze seit 1999 eine Daelim Otello, ab KM 35.000 mit einem Austauschmotor. Jetzt ist sie über 40.000 gelaufen.
Vor 16 Monaten bzw. 6000 KM habe ich ein neues Lenkunglager von einer Vertragswerkstatt einbauen lassen. Für die TÜV-Plakette musste dieses jetzt wieder ersetzt werden. Weder Hersteller (halbes Jahr Garantie) noch Werkstatt (Begrenzung BGB-Sachmängelhaftung auf 1 Jahr) wollen für diesen Mangel einstehen.
Mich interessieren Eure Erfahrungen mit der Herstellergarantie bei Daelim bzw. der Qualität von Originalersatzteilen. Am Liebsten würde ich eine Umfrage machen, scheine dafür aber nicht die Freigabe zu haben, so wie es in F&A beschrieben ist.
Bin gespannt von Euch zu hören
Herzliche Grüsse Klaus
- dolfan
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#2 Re: Herstellergarantie Daelim
Deine ist ca. 13 Jahre, da gibt keine Chance auf Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn nach 16 Monaten die Lenkungslager vom TÜV moniert werden, hast du deine Daelim entweder übermäßig strapaziert, oder der Austausch wurde nicht sachgerecht durchgeführt, bzw die Lager waren bereits mangelhaft bei der Montage. Das musst gegenüber der ausgeführten Fachwerkstatt belegt und ggf, auf dem Klageweg versuchen werden, Recht zu bekommen . Also auch hier (kaum) (k)eine Chance.
- Waldläufer
#3 Re: Herstellergarantie Daelim
Bist du die 16 Monate mit Nachkontrolle gefahren oder hast du zwischendurch das neue Lenkungslager nachkontrollieren lassen. Da du ja nicht selbst schraubst, lässt du Regelmäßig eine Inspektion machen oder nicht. Wenn ja warum wurde der Mangel dann nicht erkannt, von heute auf morgen geht das Lager nicht kaputt. Ich bin bisher zufrieden mit Original Ersatzteilen, schraube aber auch alles selbst. Das Lenkkopflager sollte auch alle 4000 KM kontrolliert werden und gegebenenfals neu gefettet und nachgezogen werden. Lenkkopflager lässt sich doch ganz einfach selbst kontrollieren. Was die Garantie und Gewährleistung anbelangt so war die bei dir überschritten und mehr gibt es nun mal nicht, auch nicht auf Kulanz. Bleibt ja auch die Frage ob die Fachwerkstatt sauber gearbeitet hat, viele vergessen nämlich gerne die 2. Halbschale die im Rahmen sitzt zu wechseln.
-- Automatische Zusammenführung - Do 17. Okt 2013, 18:42 --
Gewährleistung zählt immer neu ab Reparatur auf die Teile die erneuert wurden, das hat nicht mit dem Alter des ganzen Fahrzeugs zu tun.
-- Automatische Zusammenführung - Do 17. Okt 2013, 18:42 --
dolfan hat geschrieben:Deine ist ca. 13 Jahre, da gibt keine Chance auf Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn nach 16 Monaten die Lenkungslager vom TÜV moniert werden, hast du deine Daelim entweder übermäßig strapaziert, oder der Austausch wurde nicht sachgerecht durchgeführt, bzw die Lager waren bereits mangelhaft bei der Montage. Das musst gegenüber der ausgeführten Fachwerkstatt belegt und ggf, auf dem Klageweg versuchen werden, Recht zu bekommen . Also auch hier (kaum) (k)eine Chance.
Gewährleistung zählt immer neu ab Reparatur auf die Teile die erneuert wurden, das hat nicht mit dem Alter des ganzen Fahrzeugs zu tun.
- Steigerwalddriver
#4 Re: Herstellergarantie Daelim
Waldläufer, sachte, wir beide sind Selbstschrauber, Arbeitszeit müssen wir nicht bezahlen. Ich kann mir vorstellen das Klaus für die Erneuerung des Lenkkopflagers eine saftige Rechnung bekommen hat, vom Austauschmotor gar nicht zu reden. Da ist es ärgerlich wenn man nach 16 Monaten schon wieder Kohle abdrücken soll für eine Reparatur die so nicht mehr gleich wieder fällig sein sollte. Bei Reparaturen gelten eben die 12 Monate Gewährleistung, mehr muss die Werkstatt nicht geben. Mit Werksgarantie hat das aber nichts zu tun, das ist eine Werkstattgarantie. Wundern tue ich mich trotzdem, mein Otello hat 44 Tausend auf dem Tacho, ich habe noch nicht einmal das Lenkkopflager nachstellen müssen wegen Spiel. Und die Straßen bei uns sind unter aller Sau, massenweise Schlaglöcher und Spurrinnen. Ich passe aber auf, bin noch nie richtig über ein Hindernis geknallt. Oder ist bei dem Baujahr 1999 auch das Lenkkopflager schwach ausgelegt ?
- Waldläufer
#5 Re: Herstellergarantie Daelim
Die 98-99 Otellos haben ganz andere Lager verbaut als Otellos ab 2000. Für mich sehen die eher besser aus als diese Billig Lager ab 2000, die sehen eher wie ein Fahrrad Lager aus. Bei den 98-99 Modellen ist das untere Lager ein Rollen Lager. Bild 1 98-99, Bild 2 ab 2000
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- MacMortimer
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#6 Re: Herstellergarantie Daelim
Vielen Dank für die Zuschriften auf mein Problem bezüglich des Lenkkopflagers. Mein Hinweis mit dem Austauschmotor hatte nichts mit der monierten Sache zu tun, sondern war nur ein allgemeiner Hinweis auf den Werdegang meiner sehr zuverlässigen Daelim. Übermäßig beansprucht habe ich den Roller mit Sicherheit nicht, da ich aus den Flegeljahren raus bin. Richtig ist allerdings, dass ich die regelmäßige Werkstattwartung hätte beibehalten sollen.
Bemerkenswert in den Beiträgen fand ich, dass das Lenkkopflager bei den ersten Baujahren von anderer Qualität war als das bei den späteren Baujahren, das der Einbau des Lenkkopflagers kontrolliert, neu gefettet und nachgezogen werden muss (hätte die Werkstatt darauf nicht hinweisen müssen?), sowie ein Einbaufehler passieren kann, wenn man vergisst, die Halbschale im Rahmen zu wechseln.
Ausgehend davon, dass bei der geringen Laufleistung des zweiten Lenkkopflagers etwas schief gelaufen sein muss, wollte ich wissen, wie die Erfahrungen der Gemeinschaft mit der Qualität der Originalersatzteile bzw. mit der Kulanz von Daelim ist, denn 6 Monate Garantie zeugt nicht gerade von der eigenen Überzeugung in die verbauten Werkstoffe. Rechtlich, denke ich, wird die Sachmängelhaftung doch greifen und sei es gegenüber dem Hersteller, allerdings wird mir die Beweispflicht obliegen und daher resultiert meine Nachfrage danach.
Bemerkenswert in den Beiträgen fand ich, dass das Lenkkopflager bei den ersten Baujahren von anderer Qualität war als das bei den späteren Baujahren, das der Einbau des Lenkkopflagers kontrolliert, neu gefettet und nachgezogen werden muss (hätte die Werkstatt darauf nicht hinweisen müssen?), sowie ein Einbaufehler passieren kann, wenn man vergisst, die Halbschale im Rahmen zu wechseln.
Ausgehend davon, dass bei der geringen Laufleistung des zweiten Lenkkopflagers etwas schief gelaufen sein muss, wollte ich wissen, wie die Erfahrungen der Gemeinschaft mit der Qualität der Originalersatzteile bzw. mit der Kulanz von Daelim ist, denn 6 Monate Garantie zeugt nicht gerade von der eigenen Überzeugung in die verbauten Werkstoffe. Rechtlich, denke ich, wird die Sachmängelhaftung doch greifen und sei es gegenüber dem Hersteller, allerdings wird mir die Beweispflicht obliegen und daher resultiert meine Nachfrage danach.
- Zitterhuck
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#7 Re: Herstellergarantie Daelim
Da geht schon wieder was durcheinander: Eine Garantie ist eine freiwillige Sache des Händlers, die muss er nicht gewähren. Wenn ja, so ist sie in Art und Dauer frei gestaltbar. Garantie auf Ersatzteile von einem halben Jahr ist üblich. Die 2 Jahre Gewährleistung des Hersteller auf neue Produkte und Teile ist gesetzlich verankert und garantiert nur die volle Funktion im Neuzustand bzw. die evtl. Nachbesserung. Der Begriff Sachmängelhaftung stammt wiederum aus der gesetzlichen einjährigen Gewährleistungspflicht für Gebrauchtgeräte. Fazit: Wenn Du nicht beweisen kannst, dass das Lager beim Einbau defekt war, hast Du keine Chance. Das ist sowieso bei Ersatzteilen immer äußerst schwierig. Daelim und meinen Händler fand ich übrigens immer sehr korrekt und kulant, bei meinem S3 wurde anstandslos Reparaturen für um die 1500€ durchgeführt. Die Qualität der Teile finde ich nicht so toll, aber durchschnittlich gut, auf dem Niveau vergleichbarer Hersteller und viel besser, als die billigen China-Teile.
- Waldläufer
#8 Re: Herstellergarantie Daelim
Im Falle einer Reparatur hat Daelim schon mal nichts mit der Gewährleistung zu tun, sondern die Werkstatt die die Reparatur durch geführt hat, oder meinst du Daelim steht für Fehler der Werkstatt ein. Woher weißt du denn ob überhaubt Original Ersatzteile verbaut wurden, nur weil es teuer war, es gibt mehr als genug Vergleichstypen, Daelim hat nicht alles neu erfunden. Die meisten Werkstätten sind heute Abzocker. Drauf hinweisen ob etwas gemacht werden muß wird sich eine Werkstatt hüten, 1. weil die Kunden dann am meckern wären weil die Rep. schon wieder so teuer würde, 2. wenn es dann kaputt geht und noch mehr verdient er ja wieder. Kulanz gibt es schon lange nicht mehr, die gab es mal als es noch 6 Monate Gesetzliche Gewährleistung gab. Es soll auch Fahrer geben die 50.000 in einem Jahr fahren, da wäre der Händler dann wohl nur noch am auswechseln.
Ich mache meine Reparaturen alle selber und hatte noch nie Probleme mit den Original Ersatzteilen. Mein Otello hat das selbe Lager wie deiner verbaut und das hat auch 1. Otello 40.000 KM gehalten bevor der Roller zerlegt wurde. Ich habe allerdings auch Regelmäßig kontrolliert.
Und wie Zitterhuck schon schrieb Garantie ist etwas ganz anderes als Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung. Daelim interessiert sich garantiert nicht für deutsche Gesetze.
Ich mache meine Reparaturen alle selber und hatte noch nie Probleme mit den Original Ersatzteilen. Mein Otello hat das selbe Lager wie deiner verbaut und das hat auch 1. Otello 40.000 KM gehalten bevor der Roller zerlegt wurde. Ich habe allerdings auch Regelmäßig kontrolliert.
Und wie Zitterhuck schon schrieb Garantie ist etwas ganz anderes als Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung. Daelim interessiert sich garantiert nicht für deutsche Gesetze.
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#9 Re: Herstellergarantie Daelim
Richtig Garantie und Gewährleistung muss man strikt auseinanderhalten. Garantie gibt Daelim auf die Originalteile ein halbes Jahr. In meinem speziellen Fall reicht das für eine Reklamation also nicht.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss die Werkstatt zwei Jahre für Mängel im Zusammenhang mit der Reparatur einstehen. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die mangelhafte Reparatur innerhalb dieser Frist festgestellt und der Werkstatt gemeldet wurde. Diese Frist kann in den AGBs auf zwölf Monate verkürzt werden. Das ist in meinem Fall aber nicht geschehen.
Nach 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Ich muss also nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Das versuche ich anhand des ausgebauten Lenkkopflagers und der Begutachtung durch einen Fachmann. Sollte es zu einem Rechtstreit kommen, dann mittels Sachverständigen.
Fraglich ist natürlich, ob sich die Werkstatt klug verhält, denn ich bezeichne mich als ernstzunehmender Kaufinteressent für großvolumige Motorräder, die ich vor der Daelim immer gefahren bin. Mein Angebot an die Werkstatt war, die Kosten für die Teile zu tragen, in der Erwartung, dass die Werkstatt die Arbeitskosten übernimmt. Beides zusammen macht einen Betrag von ca. 280 Euro aus. Leider bin ich kein begnadeter Freizeit-Monteur wie Zitterhuck, das hätte die Sache von vornherein erleichtert.
Zur Zeit liegt der Vorgang bei der KFZ-Schiedsstelle zur Entscheidung.
Ich halte euch auf dem Laufenden!
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss die Werkstatt zwei Jahre für Mängel im Zusammenhang mit der Reparatur einstehen. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die mangelhafte Reparatur innerhalb dieser Frist festgestellt und der Werkstatt gemeldet wurde. Diese Frist kann in den AGBs auf zwölf Monate verkürzt werden. Das ist in meinem Fall aber nicht geschehen.
Nach 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Ich muss also nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Das versuche ich anhand des ausgebauten Lenkkopflagers und der Begutachtung durch einen Fachmann. Sollte es zu einem Rechtstreit kommen, dann mittels Sachverständigen.
Fraglich ist natürlich, ob sich die Werkstatt klug verhält, denn ich bezeichne mich als ernstzunehmender Kaufinteressent für großvolumige Motorräder, die ich vor der Daelim immer gefahren bin. Mein Angebot an die Werkstatt war, die Kosten für die Teile zu tragen, in der Erwartung, dass die Werkstatt die Arbeitskosten übernimmt. Beides zusammen macht einen Betrag von ca. 280 Euro aus. Leider bin ich kein begnadeter Freizeit-Monteur wie Zitterhuck, das hätte die Sache von vornherein erleichtert.
Zur Zeit liegt der Vorgang bei der KFZ-Schiedsstelle zur Entscheidung.
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#10 Re: Herstellergarantie Daelim
Das mit der Schiedsstelle ist eine gute Idee!
Eine kostelose Möglichkeit, den Ärger mit der Werkstatt beizulegen.
Allerdings wirst Du die vollen Kosten wohl nicht erstattet bekommen, weder durch Schlichterspruch noch durch Urteil.
Es sei denn, Du kannst ein verschulden eindeutig beweisen, was sehr schwer ist.
Aber vor Gericht hättest Du bei einem Vergleich die Prozesskosten hälftig zu tragen - da ist dann eine mögliche Erstattung durch die Werkstatt schnell aufgefressen und reicht meist nicht.
Unterm Strich zahlst Du dann drauf.
Ich würde da den Schlichterspruch bevorzugen!
Eine kostelose Möglichkeit, den Ärger mit der Werkstatt beizulegen.
Allerdings wirst Du die vollen Kosten wohl nicht erstattet bekommen, weder durch Schlichterspruch noch durch Urteil.
Es sei denn, Du kannst ein verschulden eindeutig beweisen, was sehr schwer ist.
Aber vor Gericht hättest Du bei einem Vergleich die Prozesskosten hälftig zu tragen - da ist dann eine mögliche Erstattung durch die Werkstatt schnell aufgefressen und reicht meist nicht.
Unterm Strich zahlst Du dann drauf.
Ich würde da den Schlichterspruch bevorzugen!
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#11 Re: Herstellergarantie Daelim
Abschließend noch die Info, wie meine Geschichte ausgegangen ist. Ausgehend davon, dass ich der Werkstatt keinen Fehler beim Einbau des ursprünglichen Lenkkopflagers unterstelle, sollte die Schiedsstelle entscheiden, ob ein Materialfehler (minderwertigen Stahl) vorliegt. Nachdem diese von beiden Parteien eine Stellungnahme angefordert hat, hatte ich angeboten die mir von der Werkstatt überreichten defekten Teile mit deutlich sichtbaren Riefen zur Begutachtung zu übersenden. Dafür sollte ich aber erst den Beschluss der Schiedskommission abwarten. Da die Herren der Schiedsstelle nur einmal im Monat zusammenkommen, um die Fälle zu besprechen, was in den Urlaubszeiten durchaus mal ausfallen kann, zog sich der Vorgang hin. Dann wurde ich aufgefordert, das Material zuzusenden und wurde zusammen mit dem Geschäftsführer der Werkstatt zur mündlichen Verhandlung geladen. Der Geschäftsführer schüttelte nur den Kopf, fragte mich, nach meinen Vorstellungen und zahlte, denn dieser Termin wäre ihm aufgrund des Zeitaufwandes viel teurer gekommen.
Fazit: Die Schiedsstelle arbeitete in meinem Fall schwerfällig, umständlich und unwirtschaftlich, allerdings kostenlos. Nur mit Zeitverlust verbunden nach meiner Ansicht, ich empfehle - wenn möglich - direkt sich an ein Gericht zu wenden.
Fazit: Die Schiedsstelle arbeitete in meinem Fall schwerfällig, umständlich und unwirtschaftlich, allerdings kostenlos. Nur mit Zeitverlust verbunden nach meiner Ansicht, ich empfehle - wenn möglich - direkt sich an ein Gericht zu wenden.
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#12 Re: Herstellergarantie Daelim
MacMortimer hat geschrieben:Fazit: Die Schiedsstelle arbeitete in meinem Fall schwerfällig, umständlich und unwirtschaftlich, allerdings kostenlos. Nur mit Zeitverlust verbunden nach meiner Ansicht, ich empfehle - wenn möglich - direkt sich an ein Gericht zu wenden.
Immerhin bist Du zu Deinem Geld gekommen. Mit dem Gericht ist es nicht ganz so einfach. Es gibt ungezählte Beispiele, wo Gerichte eine solche Klage zunächst abweisen, um auf ein Schiedsgericht zu verweisen. Dazu snd sie letztlich da: Gerichte zu entlasten von zahlreichen Privatklagen, die wesentlich länger dauern und teurer kommen.
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