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Vollabnahme und HU unabhängig voneinander?

4. Jul 2017, 15:36

Hallo zusammen. Ich bin hier lange nicht aktiv gewesen, da ich quasi keine Zeit zum Roller fahren hatte und mein Otello fast nur stand. Aus diesem Grunde habe ich mich zu einem Verkauf entschieden und bin mir am Wochenende mit einem Käufer handelseinig geworden. Nun taucht allerdings ein Problem auf: Im Laufe der Jahre ist mir scheinbar zwischen Umzug und Hausrenovierung als One-Man-Show die Übereinstimmungserklärung (landläufig ABE) abhanden gekommen. Als ich den Roller vor einigen Jahren vom Kreis Unna in den Kreis Recklinghausen umgemeldet habe (ohne Halterwechsel, nur Umzug), reichte der Zulassungsstelle der Fzg.-Brief. Die Zulassungsstelle des Käufers will nun aber auch die ABE sehen.

Nachdem ich jetzt schon eine Weile gegoogled habe, ist eine Vollabnahme nötig, falls mir sowohl das KBA als auch der Importeur keine Ersatzbescheinigung ausstellen können. Jetzt das Hauptproblem: Der Roller wird ohne TÜV verkauft, das lohnt sich für mich nicht, da die Bremsen gemacht gehören und ich davon aber selber die Finger lasse. Eine Vollabnahme mit Mängeln, die einer Plakette entgegenstehen dürfte wohl nicht möglich sein? Oder sind das zwei Paar Schuhe?

Re: Vollabnahme und HU unabhängig voneinander?

4. Jul 2017, 17:52

In Einzelteile hättest du für den Roller mehr bekommen und weniger Ärger.
Ich habe hier 2 Übereinstimmungsbescheinigungen von 2005er Otellos, vielleicht kannst du ja was damit anfangen.
Nur die letzten 4 Zahlen sind dann nicht Identisch.