Tachoabweichung
20 Beiträge
• Seite 1 von 1
- Otello 2010
- Beiträge: 1920
- Bilder: 0
- Registriert: 16. Mär 2010
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 2 mal
- Meine Maschine: Honda SW T-400
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 46539
- Land: Deutschland
#1 Tachoabweichung
Hallo erst mal.
Komme soeben von einer Stadtfahrt zurück und sehe unsere Freunde und Helfer in einer Einfahrt stehen und ihren Laser-Geschwindigkeitsmesser testen.
Naja, hab ich mir gedacht, frag' die netten Jungs mal, ob sie die Geschwindigkeit deines Otello auch mal messen wollen. Sie wollten tatsächlich.
Ich bin also auf der Messstrecke mit Tacho genau 50 km/h gefahren und gemessen worden. Das Ergebnis war niederschmetternd.
Lasergemessene 44 km/h :-o hatte Otello drauf. Ich wusste gar nicht, dass mein kleiner Tiger so lügen kann ohne rot zu werden. :?
Kann ich was gegen diese Lügerei unternehmen? Und wenn JA, was?
Im laufenden Straßenverkehr stört mich der Schwindel nicht, weil wir da einfach mitschwimmen. Aber wenn wir mal alleine auf der Landstraße unterwegs sind, möchte ich schon wissen, wie schnell mein Tiger tatsächlich läuft. Bei uns in der Gegend gibt es viele 70er-Bereiche mit Blitzanlagen und da will ich weder zu schnell noch zu langsam durchfahren.
Lustig fand ich aber, dass in der Zeit meiner Anwesenheit am Prüfungsort nur FahrerINNEN ;D gehobenen mittleren Alters wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wurden; und alle fuhren Smart. Es waren derer drei.
Gruß
Hermann
Komme soeben von einer Stadtfahrt zurück und sehe unsere Freunde und Helfer in einer Einfahrt stehen und ihren Laser-Geschwindigkeitsmesser testen.
Naja, hab ich mir gedacht, frag' die netten Jungs mal, ob sie die Geschwindigkeit deines Otello auch mal messen wollen. Sie wollten tatsächlich.
Ich bin also auf der Messstrecke mit Tacho genau 50 km/h gefahren und gemessen worden. Das Ergebnis war niederschmetternd.
Lasergemessene 44 km/h :-o hatte Otello drauf. Ich wusste gar nicht, dass mein kleiner Tiger so lügen kann ohne rot zu werden. :?
Kann ich was gegen diese Lügerei unternehmen? Und wenn JA, was?
Im laufenden Straßenverkehr stört mich der Schwindel nicht, weil wir da einfach mitschwimmen. Aber wenn wir mal alleine auf der Landstraße unterwegs sind, möchte ich schon wissen, wie schnell mein Tiger tatsächlich läuft. Bei uns in der Gegend gibt es viele 70er-Bereiche mit Blitzanlagen und da will ich weder zu schnell noch zu langsam durchfahren.
Lustig fand ich aber, dass in der Zeit meiner Anwesenheit am Prüfungsort nur FahrerINNEN ;D gehobenen mittleren Alters wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wurden; und alle fuhren Smart. Es waren derer drei.
Gruß
Hermann
- horst
#2 Re: Tachoabweichung
Hallo Hermann
magst jetzt lachen, aber wenn du dir einen digitalen Fahrradtocho für 10 Euro aus dem Baumarkt holst, ihn genau auf deinen Radumfang programierst, wirst du eine fast 100% genaue Anzeige erhalten.
Da unsere Tachos die Radumdrehungen mist und nicht die zurückgelegte Strecke werden immer Messfehler da sein, allein schon durch die abnehmende Profilfiefe. Tachos die die reel zurückgelegte Strecke messen sind da wesentlich genauer.
Horst
magst jetzt lachen, aber wenn du dir einen digitalen Fahrradtocho für 10 Euro aus dem Baumarkt holst, ihn genau auf deinen Radumfang programierst, wirst du eine fast 100% genaue Anzeige erhalten.
Da unsere Tachos die Radumdrehungen mist und nicht die zurückgelegte Strecke werden immer Messfehler da sein, allein schon durch die abnehmende Profilfiefe. Tachos die die reel zurückgelegte Strecke messen sind da wesentlich genauer.
Horst
- Otello 2010
- Beiträge: 1920
- Bilder: 0
- Registriert: 16. Mär 2010
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 2 mal
- Meine Maschine: Honda SW T-400
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 46539
- Land: Deutschland
#3 Re: Tachoabweichung
Ja, Horst, daran habe ich auch schon mal gedacht, aber da fehlen bei meinem kleinen Tiger die Speichen, um den Magnetgeber anzubringen.
Aber diese Fahrradcomputer rechnen die zurück gelegte Strecke auch nur aus dem Radumfang und den Radumdrehungen aus.
Gruß
Hermann
Aber diese Fahrradcomputer rechnen die zurück gelegte Strecke auch nur aus dem Radumfang und den Radumdrehungen aus.
Gruß
Hermann
- Martin Weil
#4 Re: Tachoabweichung
Da hat Otello 2010 wohl Recht,
nur das man die Fahrradtachos sehr genau einstellen kann damit sie stimmen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von einem NAVI,
das Problem ist bei beiden jedoch die zu kleine Geschwindigkeitsanzeige,
ich benötige dazu meine Lesebrille und immer wieder auf die Anzeige zu starren
macht auch keinen Sinn, irgendwann hängt man auf dem Vordermann (Frau)
(....) was noch schlimmer ist.
Mit freundlichen Grüßen aus Weil.
nur das man die Fahrradtachos sehr genau einstellen kann damit sie stimmen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von einem NAVI,
das Problem ist bei beiden jedoch die zu kleine Geschwindigkeitsanzeige,
ich benötige dazu meine Lesebrille und immer wieder auf die Anzeige zu starren
macht auch keinen Sinn, irgendwann hängt man auf dem Vordermann (Frau)
(....) was noch schlimmer ist.
Mit freundlichen Grüßen aus Weil.

- horst
#5 Re: Tachoabweichung
Gibts auch mit etwas größerer Anzeige, und der Magnetgeber läßt sich auch mit Zweikomponentenkleber so anbringen das der Impuls gegeben ist.(Felgenrand)
Hab ich am Rex von meinem Nachbarssohn gemacht, läuft jetzt schon über 1 Jahr problemlos.
Gruß Horst
Hab ich am Rex von meinem Nachbarssohn gemacht, läuft jetzt schon über 1 Jahr problemlos.
Gruß Horst
- Otello 2010
- Beiträge: 1920
- Bilder: 0
- Registriert: 16. Mär 2010
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 2 mal
- Meine Maschine: Honda SW T-400
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 46539
- Land: Deutschland
#6 Re: Tachoabweichung
Hallo erst mal.
Naja, das mit dem Fahrradcomputer ginge schon irgendwie. Aber das ist doch keine Lösung, wenn man einen Tacho schon an der Maschine hat.
Immerhin wird dort auch die zurück gelegte Strecke angegeben und die Information dazu muss ja auch irgendwo her kommen. Da wäre es doch ganz simpel, die Geschwindigkeit aus der Wegstrecke und der dazu benötigten Zeit zu ermitteln und diese auch über LCD anzuzeigen. Das sind 2 Fliegen mit 1 Klappe und erspart diese ungenaue Geschwindigkeitsschätznadel.
Aber klar, wenn die Wegstrecke auch so ungenau gemessen wird, bringt das nix. Aber ist schön für einen Gebraucht-Käufer: Kilometerzähler zeigt 25000 km und in Wirklichkeit sind's nur 18000 km. ;)
Gruß
Hermann
Naja, das mit dem Fahrradcomputer ginge schon irgendwie. Aber das ist doch keine Lösung, wenn man einen Tacho schon an der Maschine hat.
Immerhin wird dort auch die zurück gelegte Strecke angegeben und die Information dazu muss ja auch irgendwo her kommen. Da wäre es doch ganz simpel, die Geschwindigkeit aus der Wegstrecke und der dazu benötigten Zeit zu ermitteln und diese auch über LCD anzuzeigen. Das sind 2 Fliegen mit 1 Klappe und erspart diese ungenaue Geschwindigkeitsschätznadel.
Aber klar, wenn die Wegstrecke auch so ungenau gemessen wird, bringt das nix. Aber ist schön für einen Gebraucht-Käufer: Kilometerzähler zeigt 25000 km und in Wirklichkeit sind's nur 18000 km. ;)
Gruß
Hermann
- Martin Weil
#7 Re: Tachoabweichung
Für Tachos gibt es wie in allen Bereichen Vorschriften von der Regierung, und die sieht in diesem Fall follgendermaßen aus:
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor,
dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf.
Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h
nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).
Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zu viel anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen aus Weil.
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor,
dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf.
Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h
nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).
Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zu viel anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen aus Weil.

- flippi
#8 Re: Tachoabweichung
hallo, das die tachos bei daelim alle nicht genau gehen wissen wir alle, aber besser zu viel als zu wenig anzeigen. ich denke auch meine vt schafft 105 km/h aber wenn es 95km/h sind kann ich wohl zu frieden sein. gruss flippi :cry:
- Moorhahn49
#9 Re: Tachoabweichung
Das mit dem Magnet geht einfacher, ich habe eine Schraube der Bremsscheibe gegen eine Magnetschraube getauscht und schon habe ich den Geber. Schwieriger ist da schon der Nehmer. Dafür bin ich mir einen Winkel am basteln den ich mit der Achse vorne verschraube, wo ich dann den Nehmer dran befestige.
- Otello 2010
- Beiträge: 1920
- Bilder: 0
- Registriert: 16. Mär 2010
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 2 mal
- Meine Maschine: Honda SW T-400
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 46539
- Land: Deutschland
#10 Re: Tachoabweichung
Hallo erst mal.
Heute habe ich die Tachoabweichung bei meinem Otello mit GPS ermittelt.
Ergebnis: durchgehend 10%.
Bei Tacho 60 waren es GPS 54 km/h und bei Tacho 110 nach GPS 99 km/h.
Damit kann ich gut leben, denn damit wären die Tacho 120 wohl so tatsächliche 108 km/h. Die habe ich wegen leichter Steigung und des Gegenwindes zwar nicht erreicht, aber selbst wenn es dann "nur" die werksmäßigen 103 km/h sind, reicht mir das völlig aus.
Gruß
Hermann
Heute habe ich die Tachoabweichung bei meinem Otello mit GPS ermittelt.
Ergebnis: durchgehend 10%.
Bei Tacho 60 waren es GPS 54 km/h und bei Tacho 110 nach GPS 99 km/h.
Damit kann ich gut leben, denn damit wären die Tacho 120 wohl so tatsächliche 108 km/h. Die habe ich wegen leichter Steigung und des Gegenwindes zwar nicht erreicht, aber selbst wenn es dann "nur" die werksmäßigen 103 km/h sind, reicht mir das völlig aus.
Gruß
Hermann
- Moorhahn49
#11 Re: Tachoabweichung
Otello 2010 hat geschrieben:Hallo erst mal.
aber selbst wenn es dann "nur" die werksmäßigen 103 km/h sind, reicht mir das völlig aus.
Gruß
Hermann
Das was in den Papieren steht, sind nicht die Werksangaben, sondern das ist die zulässige Höchsgeschwindigkeit die du mit dem Töffi fahren darfst.
- Otello 2010
- Beiträge: 1920
- Bilder: 0
- Registriert: 16. Mär 2010
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 2 mal
- Meine Maschine: Honda SW T-400
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 46539
- Land: Deutschland
#12 Re: Tachoabweichung
Hallo erst mal.
Es mag ja sein, dass ich mich irre, aber eine amtlich vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt es für meinen kleinen Tiger nicht. Die einzigen Einschränkungen die (für FS Klasse A1) gemacht werden, sind der Hubraum von max. 125 ccm und die zulässige Leistung von max. 11 kW = 15 PS. Wieviel Geschwindigkeit sich dabei erzielen lässt, ist dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal völlig wurscht.
Eine Beschränkung auf max. 80 km/h ist nur für Fahrer ab 16 bis 18 Jahren gegeben.
So ist die in den Werkspapieren angegebene Höchstgeschindigkeit die Geschwindigkeit, die unter Testbedingungen erzielt wird, sich aber mit viel Anlauf und Rückenwind bei günstiger Bergabfahrt möglicherweise eventuell vielleicht sogar überschreiten läßt.
Wenn man aber über genügend Erfahrung verfügt und unter Einhaltung zuvor genannter Vorschriften seine Maschine so frisiert, dass sie z.B. 150 oder 160 km/h erreicht, interessiert das den Gesetzgeber nicht, wenn der TÜV so einem Umbau seinen Segen erteilt.
Nix für ungut.
Gruß
Hermann
Es mag ja sein, dass ich mich irre, aber eine amtlich vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt es für meinen kleinen Tiger nicht. Die einzigen Einschränkungen die (für FS Klasse A1) gemacht werden, sind der Hubraum von max. 125 ccm und die zulässige Leistung von max. 11 kW = 15 PS. Wieviel Geschwindigkeit sich dabei erzielen lässt, ist dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal völlig wurscht.
Eine Beschränkung auf max. 80 km/h ist nur für Fahrer ab 16 bis 18 Jahren gegeben.
So ist die in den Werkspapieren angegebene Höchstgeschindigkeit die Geschwindigkeit, die unter Testbedingungen erzielt wird, sich aber mit viel Anlauf und Rückenwind bei günstiger Bergabfahrt möglicherweise eventuell vielleicht sogar überschreiten läßt.
Wenn man aber über genügend Erfahrung verfügt und unter Einhaltung zuvor genannter Vorschriften seine Maschine so frisiert, dass sie z.B. 150 oder 160 km/h erreicht, interessiert das den Gesetzgeber nicht, wenn der TÜV so einem Umbau seinen Segen erteilt.
Nix für ungut.
Gruß
Hermann
- Dad
#13 Re: Tachoabweichung
Das mit der Tacho abweichung ist bei den Auto / Lkw auch auf 10 % geregelt. Ich weiß das deshalb weil einen Sprinter jede Woche fahre und da ist ein fahrtenschreiber eingebaut und da lese ich immer die Geschwindigkeit ab weil sie genau ist. und wenn der 110 anzeigt dann zeigt der originale 100 an.
Daniel
Daniel
- Moorhahn49
#14 Re: Tachoabweichung
Otello 2010 hat geschrieben:Hallo erst mal.
Es mag ja sein, dass ich mich irre, aber eine amtlich vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt es für meinen kleinen Tiger nicht. Die einzigen Einschränkungen die (für FS Klasse A1) gemacht werden, sind der Hubraum von max. 125 ccm und die zulässige Leistung von max. 11 kW = 15 PS. Wieviel Geschwindigkeit sich dabei erzielen lässt, ist dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal völlig wurscht.
Eine Beschränkung auf max. 80 km/h ist nur für Fahrer ab 16 bis 18 Jahren gegeben.
So ist die in den Werkspapieren angegebene Höchstgeschindigkeit die Geschwindigkeit, die unter Testbedingungen erzielt wird, sich aber mit viel Anlauf und Rückenwind bei günstiger Bergabfahrt möglicherweise eventuell vielleicht sogar überschreiten läßt.
Wenn man aber über genügend Erfahrung verfügt und unter Einhaltung zuvor genannter Vorschriften seine Maschine so frisiert, dass sie z.B. 150 oder 160 km/h erreicht, interessiert das den Gesetzgeber nicht, wenn der TÜV so einem Umbau seinen Segen erteilt.
Nix für ungut.
Gruß
Hermann
Wenn du deinen Roller so umbauen würdest und es zulässig ist, wird alles was sich geändert hat in die Papiere eingetragen, auch die neue zulässige Höchsgeschwindigkeit. Andernfalls wäre dem frisieren sonst Tür und Tor geöffnet. Mein Otello fährt auch nur 103, meinst du der hersteller prüft jedes Fahrzeug wie schnell es fährt. In meiner Zulassung steht sogar die Bedüsung des Vergasers drin. Alles was im KFZ Schein steht ist das gesetzlich zulässige, nicht das was der Roller könnte. Der TÜV arbeitet für den Gesetzgeber und nicht für sich selber. Die Eintragung macht der TÜV weil es der Gesetzgeber so vorschreibt, sonst hätten wir nämlich keinen TÜV wenn es den Gestzgeber nicht Interessieren würde. Dann würde nämlich keiner hinfahren, wozu auch wenn es den Gesetzgeber nicht Interessiert. Was meinst du wer denn die STVO macht der TÜV etwa. Der TÜV ist nur der verlängerte Arm der Gesetzgebung sonst nichts. Und dann gibt es auch noch die Dekra die die selben Rechte und Pflichten wie der TÜV hat. Der TÜV überprüft ja nicht nur Fahrzeuge sondern auch noch jede Menge anderer Sachen. Wenn du etwas an deinem Roller änderst mußt du es vom TÜV prüfen lassen und es wird dann in die Papiere eingetragen, falls keine ABE vorliegt die Speziell für dein Fahrzeug gilt und in Deutschland zulässig ist.
- Moorhahn49
#15 Re: Tachoabweichung
Otello 2010 hat geschrieben:Hallo erst mal.
Es mag ja sein, dass ich mich irre, aber eine amtlich vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt es für meinen kleinen Tiger nicht. Die einzigen Einschränkungen die (für FS Klasse A1) gemacht werden, sind der Hubraum von max. 125 ccm und die zulässige Leistung von max. 11 kW = 15 PS. Wieviel Geschwindigkeit sich dabei erzielen lässt, ist dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal völlig wurscht.
Es geht hier einzig und alleine um die Sicherheit. Nicht was man könnte oder was man darf. Der rahmen hat sich fast nicht geändert gegenüber den älteren Otellos, daher auch die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Da nützt es auch reichlich wenig wenn du verbesserte Bremsen hast, der Rahmen müßte dann auch stabiler sein. Das Fahrzeug wurde so vom KBA zugelassen für diese Geschwindigkeit. Was meinst du wie teuer es wird wenn da etwas schief geht zum Beisp. wenn der Rahmen brechen sollte oder anderes, dann geht derjenige der das FZ zugelassen hat ohne über Los zu gehen sofort in den Knast. Es geht nicht um eine Allgemeine Begrenzung sondern nur um den Otello. Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach der Bauart, nicht nach den PS. Es steht sogar die zulässige Drehzahl im KFZ Schein drin +- evtl. Tolleranzen. Wenn dem nicht so wäre könnte ich ja einfach hergehen und eine Offene CDI einbauen die eine Drehzahl von 13.000 zulässt und ich somit dann 130 oder wieviel auch immer fahren würde.
- Moorhahn49
#16 Re: Tachoabweichung
Dad hat geschrieben:Das mit der Tacho abweichung ist bei den Auto / Lkw auch auf 10 % geregelt. Ich weiß das deshalb weil einen Sprinter jede Woche fahre und da ist ein fahrtenschreiber eingebaut und da lese ich immer die Geschwindigkeit ab weil sie genau ist. und wenn der 110 anzeigt dann zeigt der originale 100 an.
Daniel
Verstehe ich das jetzt richtig. Der geeichte Tacho zeigt 110 an und der Originale 100. Wenn dem wirklich so ist würdest du mit einem normalen FZ immer zu schnell fahren. Ein Tacho muß immer mehr anzeigen als man in Wirklichkeit fährt nicht weniger. Ein LKW Tacho ist geeicht der darf nicht ungenau gehen, zumindestens keine 10%. Bei Polizei und Taxi muß sogar Ofiziell nach jedem Reifenwechsel neu geeicht werden.
- Otello 2010
- Beiträge: 1920
- Bilder: 0
- Registriert: 16. Mär 2010
- Hat gedankt: 0 mal
- Wurde gedankt: 2 mal
- Meine Maschine: Honda SW T-400
- Baujahr: 2012
- Postleitzahl: 46539
- Land: Deutschland
#17 Re: Tachoabweichung
Hallo erst mal.
@ Bernd, ich will und werde mich hier mit dir nicht streiten wegen ein paar km/h.
Du hast Recht, dass der Hersteller nicht jedes einzelne Fahrzeug geschwindigkeitsmäßig überprüft. Das wird bei der Entwicklung bei ein paar Prototypen gemacht. Alle Komponenten (Bremsen, Getriebe, Kupplung, etc.) sind auf die Motorleistung und die erzielbare Endgeschwindigkeit ausgelegt. So wird auch die ABE für ein Fahrzeug beantragt und diese dann genehmigt.
Deshalb wird bei den FS Klassen A, A1 und M auch immer Bezug auf die "Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit" genommen.
Nur die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für FS Klasse M darf nicht erhöht werden, solche mit höherer Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit (FS Klasse A1 und A) wohl.
Wenn aber die Höchstgeschwindigkeit durch Änderung der Bauart (d.h. durch "frisieren") erhöht wird, erlischt die ursprüngliche ABE und man muss beim TÜV eine Einzelabnahme vornehmen lassen. Wenn die Prüfungen durch den TÜV keine Beanstandungen ergeben weil z.B. alle zur Geschwindigkeitserhöhung verwendeten Einzelteile jede für sich eine ABE haben und auf die neue Geschwindigkeit abgestimmt sind, wird man die BE für die "neue" Maschine auch bekommen.
Die meisten schraubenden Frisierer "vergessen" jedoch die Vorführung beim TÜV.
Wenn man die max. 125 ccm und max. 11 kW nicht überschreitet, darf man die Maschine weiterhin mit FS Klasse A1 fahren.
Aber ich denke, wir meinen beide das selbe, auch wenn jeder es anders ausdrückt. Schließlich muss man ja in unserem Land sogar ggf. ein Windschild beim TÜV vorführen, wenn man es an seinen Roller anbaut. :-o
Gruß
Hermann
@ Bernd, ich will und werde mich hier mit dir nicht streiten wegen ein paar km/h.
Du hast Recht, dass der Hersteller nicht jedes einzelne Fahrzeug geschwindigkeitsmäßig überprüft. Das wird bei der Entwicklung bei ein paar Prototypen gemacht. Alle Komponenten (Bremsen, Getriebe, Kupplung, etc.) sind auf die Motorleistung und die erzielbare Endgeschwindigkeit ausgelegt. So wird auch die ABE für ein Fahrzeug beantragt und diese dann genehmigt.
Deshalb wird bei den FS Klassen A, A1 und M auch immer Bezug auf die "Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit" genommen.
Nur die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für FS Klasse M darf nicht erhöht werden, solche mit höherer Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit (FS Klasse A1 und A) wohl.
Wenn aber die Höchstgeschwindigkeit durch Änderung der Bauart (d.h. durch "frisieren") erhöht wird, erlischt die ursprüngliche ABE und man muss beim TÜV eine Einzelabnahme vornehmen lassen. Wenn die Prüfungen durch den TÜV keine Beanstandungen ergeben weil z.B. alle zur Geschwindigkeitserhöhung verwendeten Einzelteile jede für sich eine ABE haben und auf die neue Geschwindigkeit abgestimmt sind, wird man die BE für die "neue" Maschine auch bekommen.
Die meisten schraubenden Frisierer "vergessen" jedoch die Vorführung beim TÜV.
Wenn man die max. 125 ccm und max. 11 kW nicht überschreitet, darf man die Maschine weiterhin mit FS Klasse A1 fahren.
Aber ich denke, wir meinen beide das selbe, auch wenn jeder es anders ausdrückt. Schließlich muss man ja in unserem Land sogar ggf. ein Windschild beim TÜV vorführen, wenn man es an seinen Roller anbaut. :-o
Gruß
Hermann
- Moorhahn49
#18 Re: Tachoabweichung
Ich habe auch ein Windschild und brauchte es nicht beim TÜV vorführen, weil schon eine ABE dabei ist und nur der Otello aufgeführt ist. Diese ABE ist zufälligerweise von Dataparts alias Demharter.
- pschnuerch
#19 Re: Tachoabweichung
Grüß Gott miteinander,
mein Otello Fi hat nicht nur 10, er hat fast 15 % Abweichung . Heute sieht man oft an Ortseingängen Geschwindigkeitsmessungen, da bin ich immer irritiert,wenn ich mit flotten 60-65 km/h angerauscht komme und die Messung mikrige 49 km/h zeigt. Nicht,daß ich ein Raser bin, nur mein Geschwindihkeitsgefühl ,das auch mit dem Messgerät, sprich Tacho am Roller , immer kommuniziert , liegt so meist falsch.
Warum lässt sich das nicht korrekt einstellen ? Habe auch noch einen Honda Lead, 100 , da stimmts immer auf den 'Punkt.
Die Diskussion über Vorschriften von Tüv , Gesetzgeber usw. sinde ja recht interessant, gehen aber meines erachtens doch am Thema vorbei
- das heisst schlicht und einfach : mangelhafter Tacho !
mein Otello Fi hat nicht nur 10, er hat fast 15 % Abweichung . Heute sieht man oft an Ortseingängen Geschwindigkeitsmessungen, da bin ich immer irritiert,wenn ich mit flotten 60-65 km/h angerauscht komme und die Messung mikrige 49 km/h zeigt. Nicht,daß ich ein Raser bin, nur mein Geschwindihkeitsgefühl ,das auch mit dem Messgerät, sprich Tacho am Roller , immer kommuniziert , liegt so meist falsch.
Warum lässt sich das nicht korrekt einstellen ? Habe auch noch einen Honda Lead, 100 , da stimmts immer auf den 'Punkt.
Die Diskussion über Vorschriften von Tüv , Gesetzgeber usw. sinde ja recht interessant, gehen aber meines erachtens doch am Thema vorbei
- das heisst schlicht und einfach : mangelhafter Tacho !
- Moorhahn49
#20 Re: Tachoabweichung
Es gibt keinen Tacho der 100% genau geht. Jeder Tacho hat einen gewissen vorlauf, der auch nicht zu vermeiden ist. Mit neuen Reifen hast du einen anderen Wert als mit abgefahrenen. Die Tachos an Autos und Zweirädern errechnen aus der Umdrehung des mit einem sogenannten K-Wert die Geschwindigkeit. Wenn du einen genau gehenden Tacho haben willst hol dir einen Fahrradtacho da kann man den Umfang des Rades in mm einstellen. Wenn ein Tacho nachgehen sollte, dann ist es ein Fall für eine Reklamation. Normalerweise muß an jedem Fahrzeug mit geichtem Tacho bei Radwechsel dieser neu geeicht werden, dazu zählen an 1. Stelle Polizei und Taxis. Du schreibst das dein Tacho 15% vorläuft, ist aber nicht richtig. Es sind bei 49 zu 60 ganze 22,45% und bei 49 zu 65 schon 32,65%
20 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste