Allgemeines zu Daelim und dem Zweiradfahren

Das neue Führerscheinrecht

26. Jan 2013, 18:23

Über diesen Link gelangt man zu einer 4-Seitigen PDF-Broschüre vom Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V., worin anschaulich erklärt ist, wer was fahren darf und was für einen Aufstieg in die nächstgrößere Motorradklasse erforderlich ist:

(für URL bitte einloggen)

Re: Das neue Führerscheinrecht

26. Jan 2013, 22:07

O-ha! Auf Seite 1 steht da unter A1 + A2 , min.--kw/kg!
Iss´ natürlich einem Fehlerteufel zu verdanken!
Im Text , weiter unten , steht ja dann auch , das dieser Wert nicht überschritten werden darf ,
also ein Maximalwert (max.)ist.
Gruß 3schwert

Re: Das neue Führerscheinrecht

27. Jan 2013, 09:54

3schwert hat geschrieben:O-ha! Auf Seite 1 steht da unter A1 + A2 , min.--kw/kg!
Iss´ natürlich einem Fehlerteufel zu verdanken!
Im Text , weiter unten , steht ja dann auch , das dieser Wert nicht überschritten werden darf ,
also ein Maximalwert (max.)ist.
Gruß 3schwert


Soweit ich weiß ist das kein Fehler. Kleines Beispiel: Ein "Moped" das ein Lehrgewicht von 80 KG hat mit 125ccm³ darf höchstens 8 kW haben aber ein Moped das ein Leergewicht von 130 KG hat mit 125ccm³ darf höchstens 11 kW haben.

Re: Das neue Führerscheinrecht

27. Jan 2013, 11:27

Philipp96 hat geschrieben:
3schwert hat geschrieben:O-ha! Auf Seite 1 steht da unter A1 + A2 , min.--kw/kg!
Iss´ natürlich einem Fehlerteufel zu verdanken!
Im Text , weiter unten , steht ja dann auch , das dieser Wert nicht überschritten werden darf ,
also ein Maximalwert (max.)ist.
Gruß 3schwert


Soweit ich weiß ist das kein Fehler. Kleines Beispiel: Ein "Moped" das ein Lehrgewicht von 80 KG hat mit 125ccm³ darf höchstens 8 kW haben aber ein Moped das ein Leergewicht von 130 KG hat mit 125ccm³ darf höchstens 11 kW haben.

Genau max. darf es haben, aber nicht min. so wie es auf der 1. Seite steht. Bei min. wäre es ja sonst nach oben hin offen.

Re: Das neue Führerscheinrecht

27. Jan 2013, 12:49

Es ist imho korrekt beschrieben, wenn auch schwer verständlich bzw. gar nicht erklärt.

Das 'mindestens' wird sich auf das Fahrzeug beziehen, auf dem die Prüfung gemacht wird. Das muss nämlich für die jeweilige Klasse mindestens ein bestimmtes Leistungsgewicht haben, welches der späteren Praxis halbwegs entspricht. Damit soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass man z.B. auf einem 125er Bike die großen Führerscheine machen könnte. Für A1 muss das Fahrzeug also bei z.B. 100 kg mindestens 10kw/13,5PS, für A2 bei 200 kg 40kw/54PS haben. Die mit 'maximal' bezeichneten Werte beziehen sich dann auf die Werte, die für das spätere eigene Fahrzeug erlaubt werden. Diese Regelung gab es bisher auch schon, allerdings sind die Leistungsgewichte deutlich höher angesetzt worden; wenn ich das richtig erinnere, liegen sie jetzt um fast die Hälfte höher.

Das bedeutet aber für die, welche die Prüfung auf einem Roller machen müssen (Behinderung) oder wollen - was ja mittels Eintragung des Vermerks 'Automatik' theoretisch geht - dass sie es in Zukunft sehr schwer haben. Für die kleine Klasse der 125er, also für den A1, werden die notwendigen Leistungsgewichte 'nach unten' praktisch nie erreicht, für die größeren Klassen (für A gelten übrigens dieselben Werte, wie für A2) gilt dies auch für die großen Roller, welche die Werte 'nach oben' nicht erreichen.

Mal Beispiele:

Der Daelim S3 mit 172kg müsste also, um für A1 als Prüfungsfahrzeug dienen zu können, eine minimale Leistung von rund 24PS haben. Er hat aber nur 14. Der Burgman 650 hat ein Gewicht von 279kg, er sollte also eine minimale Leistungs von 72PS haben, er hat aber nur 56.

Ich habe jetzt nicht geprüft, ob es überhaupt Roller gibt, welche die Anforderungen erfüllen würden. In jedem Fall bedeutet dies für beide Klassen einen hohen Preis für die Schulfahrzeuge, was wiederum sich nur wenige Fahrschulen, angesichts des potenziell kleinen Kundenkreises, leisten werden.

Daran sieht man, dass das System eigentlich nur für die - viel leichteren - Motorräder erdacht wurde, die Rollerfahrer sind imho bei den Festlegungen nicht bedacht worden.

Übrigens: Danke, Volker, für den Link.

Re: Das neue Führerscheinrecht

27. Jan 2013, 14:38

Zitterhuck hat geschrieben:Es ist imho korrekt beschrieben, wenn auch schwer verständlich bzw. gar nicht erklärt.


sorry Wolfgang, ich denke mit deinem Beitrag, wo Du wie ich vermute erklärend helfen wolltest, hast Du leider genau das Gegenteil erreicht.
Tut euch bitte einen gefallen, und lasst dieses Thema nicht wieder zu einer Doktorarbeit ausufern.

Grüße aus dem Sauerland
Bernd

Re: Das neue Führerscheinrecht

28. Jan 2013, 10:09

Philipp96 hat geschrieben:Soweit ich weiß ist das kein Fehler. Kleines Beispiel: Ein "Moped" das ein Lehrgewicht von 80 KG hat mit 125ccm³ darf höchstens 8 kW haben aber ein Moped das ein Leergewicht von 130 KG hat mit 125ccm³ darf höchstens 11 kW haben.
Und genau wegen deiner richtigen Erklärung, ist die Aussage "min. 0,1 kW/kg" falsch!
Bei einem motorisierten Zweirad der Klasse A1 darf das Leistungs-/Leergewichtsverhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigen und ist deshalb der max.-Wert.
Einfach mal beim (für URL bitte einloggen) nachlesen.

Bedenkt jedoch:
Bernd hat geschrieben:lasst dieses Thema nicht wieder zu einer Doktorarbeit ausufern

Re: Das neue Führerscheinrecht

29. Jan 2013, 17:04

Hi

ist ja klasse, als bewährter 125er Fahrer kann ich jetzt mit einer verkürzten praktischen Prüfung den A2 (bis 48 PS) machen (ohne Fahrstunden ohne theoretische Prüfung) ;D .

Soll ich, soll ich nicht, soll ich, soll ich nicht oder vielleicht doch ...... :?:

ciao
Herby

Re: Das neue Führerscheinrecht

29. Jan 2013, 19:19

Obwohl ich das auch könnte, werde ich es nicht machen. Ich weiß, wie ich bin . . . ;D ;D ;D ;D

Gruß aus dem Saarland

Jörg

Re: Das neue Führerscheinrecht

29. Jan 2013, 19:20

Es hat mir keine Ruhe gelassen, wie die Zahlen zu interpretieren wären. Daher habe ich heute mit einem sehr sachkundigen ADAC-Mann lange telefoniert.

Das Ergebnis:

Die Werte beziehen sich immer zunächst auf die Fahrzeuge, auf denen die Prüfung gemacht wird. 'Min' ist also der untere Wert, den das Prüfungsfahrzeug für eine realistische Prüfung haben muss.

'Max' bezieht sich dann das Fahrzeug, das man mit dieser Führerscheinklasse fahren darf.

Natürlich darf man dann auch ein Fahrzeug fahren, welches den 'Min'-Wert des Prüfungsfahrzeugs unterschreitet.

Meine Grundanahme bez. des Prüfungsfahrzeug waren zwar prinzipiell richtig. Allerdings sind die Leistungsgewichte verwirrender Weise noch mal andere. Um es nicht zu kompliziert zu machen hier nur das Fazit: Doch, es wird ausreichend Roller geben können, welchen den Bedingungen entsprechen.

Re: Das neue Führerscheinrecht

30. Jan 2013, 18:56

Herby hat geschrieben:mit einer verkürzten praktischen Prüfung den A2 (bis 48 PS) machen (ohne Fahrstunden ohne theoretische Prüfung) ;D .
Mach das und berichte hier. Du wärest der erste und wahrscheinlich einzige, dem das gelingt.

Re: Das neue Führerscheinrecht

31. Jan 2013, 17:08

Herby hat geschrieben:Hi

ist ja klasse, als bewährter 125er Fahrer kann ich jetzt mit einer verkürzten praktischen Prüfung den A2 (bis 48 PS) machen (ohne Fahrstunden ohne theoretische Prüfung) ;D .

Soll ich, soll ich nicht, soll ich, soll ich nicht oder vielleicht doch ...... :?:

ciao
Herby


Haste eine große Maschine, :?: denn mit 125er ist nicht erlaubt, ansonsten ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, :twisted:
also Voricht mein Gudderle, Ohne Fahrschule geht gar nichts. Host mi :-|

Re: Das neue Führerscheinrecht

1. Feb 2013, 13:41

Fahrstunden muß man machen, wenn man A2 will.begrenzte ccm (600)
Bei A1 ist es zusätzlich mit Theorie.Aber dann unbegrenzte ccm.
Ich fange anfang Februar an

Re: Das neue Führerscheinrecht

2. Feb 2013, 13:44

udo hat geschrieben: wenn man A2 will.begrenzte ccm (600)
Falsch. :cry:
Begrenzte Leistung bis 35 kW ist richtig. :ugeek:
udo hat geschrieben:Bei A1 ist es zusätzlich mit Theorie.Aber dann unbegrenzte ccm.
Auch falsch. :cry:
A1 gilt nur bis max. 11 kW und 125 ccm. :ugeek:

Erst der A ist ohne jede Beschränkung bei Leistung und Hubraum.
udo hat geschrieben:Fahrstunden muß man machen, ... zusätzlich mit Theorie. Ich fange anfang Februar an
Da lernst du das dann auch. ;D

Re: Das neue Führerscheinrecht

2. Feb 2013, 19:52

Damit ein Fahrschüler die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung ablegen kann, ist eine Zulassung zur jeweiligen Prüfung notwendig, die in der Regel von der jeweiligen Fahrschule beantragt wird. Den Fahrlehrer möcht´ ich seh´n, der für mich einen solchen
Antrag stellt , ohne sich vorher davon überzeugt zu haben , dass ich über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Ablegen der
Prüfung verfüge! Um das beurteilen zu können , sind min. 3-4 Fahrstunden , unter verschiedenen Bedingungen , nötig. Darunter
wird´s kaum geh´n.

Gruß 3schwert

Re: Das neue Führerscheinrecht

2. Feb 2013, 20:44

Mal ganz davon abgesehen, dass man die geforderten Übungen kaum mit einer Maschine fahren kann, die man nicht kennt!

Re: Das neue Führerscheinrecht

3. Feb 2013, 09:25

Otello 2010 hat geschrieben:
udo hat geschrieben: wenn man A2 will.begrenzte ccm (600)
Falsch. :cry:
Begrenzte Leistung bis 35 kW ist richtig. :ugeek:


Mein Reden war immer den Schein vor der neunen Reglung zu machen, jetzt ist es nur aufwendiger.

Zumal bei 35 KW (48ps) alle 600 ccm Roller rausfallen weil die über 50ps haben.