Führerschein B für Leichtkrafträder bis 125ccm/11 KW ??
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- Bernd
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#1 Führerschein B für Leichtkrafträder bis 125ccm/11 KW ??
Hallo ihr alle...
ich habe vor einiger Zeit gelesen, das der jetzige Führerschein B der Europaweiten Regelung für Kleinkrafträder angepasst werden soll. Also auch für 125 bzw. 150 ccm Kräder/Roller.So wie der alte 3er.
Kann mir jemand Sagen ob er hierzu etwas gehört hat..wenn ja was ?
DANKE
und Grüße aus dem Sauerland
Bernd
ich habe vor einiger Zeit gelesen, das der jetzige Führerschein B der Europaweiten Regelung für Kleinkrafträder angepasst werden soll. Also auch für 125 bzw. 150 ccm Kräder/Roller.So wie der alte 3er.
Kann mir jemand Sagen ob er hierzu etwas gehört hat..wenn ja was ?
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Bernd
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#3 Re: Führerschein B für Leichtkrafträder bis 125ccm/11 KW ??
Hallo, es gilt weiter die Regelung, das wer den Verführerschein Klasse B, früher Klasse 3 und sogar 4, das war der Lappen zum Fahren von 50 ccm Leichtkrafträder (unsere teueren Maschinen, heul, schluchz) und Schlepper bis zu 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit, vor dem 1.4. 1980 gemacht hat den A 1 bekommt, ohne Drosselung auf 80 Km/h. Die für 2013 angekündigte neue Regelung ist niergens offiziell bestätigt.
- Leila
#4 Re: Führerschein B für Leichtkrafträder bis 125ccm/11 KW ??
Hab mein Führerschein in 97, das heisst wie oben Beschrieben 50ccm Roller und Traktor bis 20km/h. Also wenn in 2013 kommen soll das man mit klasse B Motorrad bis 125ccm fahren kann wäre ich Glücklich drüber. oder habe ich da was falsches verstanden :? :roll:
- Bernd
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#5 Re: Führerschein B für Leichtkrafträder bis 125ccm/11 KW ??
danke für eure Antworten.
Fazit, für unsere alten Führerscheine (vor 1980) ändert sich ab 2013 insoweit etwas, und das ist nicht schlecht. Und zwar kommt zusätzlich der Führerschein A2, d.h. der alte 3er Führerschein berechtigt dann mit "nur" einer praktischen Prüfung die Führung von 2-Rädern mit bis zu 35KW, also können wir "Alten" dann von 11kw bis auf 35kw aufrüsten. Für die Neuen Führerscheine, also "B" bleibt es unverändert, also wie bisher nur bis 50ccm bzw. 45km/h.
Dieses alles nachzulesen in dem "Klick" aus dem oberen Beitrag von......DANKE.
Grüße aus dem Sauerland
Bernd
Fazit, für unsere alten Führerscheine (vor 1980) ändert sich ab 2013 insoweit etwas, und das ist nicht schlecht. Und zwar kommt zusätzlich der Führerschein A2, d.h. der alte 3er Führerschein berechtigt dann mit "nur" einer praktischen Prüfung die Führung von 2-Rädern mit bis zu 35KW, also können wir "Alten" dann von 11kw bis auf 35kw aufrüsten. Für die Neuen Führerscheine, also "B" bleibt es unverändert, also wie bisher nur bis 50ccm bzw. 45km/h.
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