26. Nov 2010, 14:15
Hallo erst mal.
Ganz toll in Beziehung auf die rechtlichen Vorschriften ist dieser Link
(für URL bitte einloggen) , der nach viel Tamtam und Querverweisen in dieser Aussage gipfelt:
Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.