Allgemeines zu Daelim und dem Zweiradfahren

Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

3. Jul 2008, 14:52

Hallo zusammen,

da ich nicht gewillt bin, EUR 1300,- (mit allem drum u. dran) für den Motorrad-Führerschein auszulegen, nur damit ich in Deutschland auch fahren darf, habe ich am 1.Juli das Verkehrsministerium in Deutschland angeschrieben und diese Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Tiefensee vom 01.
Juli 2008, das mir mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet wurde.
Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass Herr Minister nicht
persönlich antwortet, was sein tägliches Arbeitspensum einfach nicht
zulässt.

Mit der 2. EG-Führerscheinrichtlinie sind die neuen
Fahrerlaubnisklassen eingeführt worden. In dieser Richtlinie sind die
Kriterien, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, festgelegt worden.
Lediglich bei den so genannten Unterklassen, wie der Klasse A 1
(Leichtkrafträder bis 125 ccm) bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen,
diese einzuführen; sofern sie eingeführt werden, müssen sie den Vorgaben
der Richtlinie entsprechen. Damit ist eine einheitliche Anwendung
gewährleistet. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten auch das
Recht ein, einschränkende Kriterien festzulegen, die jedoch nur auf
ihrem Hoheitsgebiet gelten. Dazu gehört die Berechtigung für Inhaber
einer Pkw-Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, ein Fahrzeug der Klasse
A1 zu führen - in Deutschland - sofern sie die Fahrerlaubnis vor dem 1.
April 1980 erworben haben; in Österreich - unter den dort festgelegten
Bedingungen.

Die seit mehr als 20 Jahren bestehende Regelung, eine speziell auf
Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung
durchzuführen hat sich bewährt.
In der Vergangenheit ist wiederholt die Forderung erhoben worden, die
Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern auf alle Inhaber einer
Pkw-Fahrerlaubnis auszudehnen. Untersuchungen zum Unfallgeschehen von
Leichtkrafträdern haben jedoch gezeigt, dass auch eine langjährige
Erfahrung als Autofahrer allein nicht ausreicht, bei den heutigen
Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen. Insbesondere
ist daher am Erfordernis einer zweiradspezifischen Ausbildung
festzuhalten.
Auch die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages 2004 hierzu lautete:

"Künftig erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse B (Pkw) sollten aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne zusätzliche Fahrschulausbildung
zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigen."

Sowohl gem. Artikel 5 Abs. lit. b) der derzeit geltenden Richtlinie des
Europäischen Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EG) als
auch gem. Artikel 6 Nr. 3 lit. b) der Richtlinie 2006/126/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den
Führerschein, welche noch in nationales Recht umzusetzen ist, können
die Mitgliedstaaten der EG für das Führen von Fahrzeugen in ihrem
Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder, also Krafträder der
Klasse A1, unter den Führerschein der Klasse B fallen.
In Deutschland hat man sich aus den o. g. Gründen dafür entschieden,
diese Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen. Eine Änderung des
Fahrerlaubnisrechts ist zur Zeit nicht beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


schöne Grüsse
Claus

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

3. Jul 2008, 21:30

Hallo Claus,
da hast Du Dir richtig Mühe gemacht und was ist dabei raus gekommen?
Hast Du mal gefragt, wegen der Ausnahmegenehmigung? Gibt es sowas dabei? Einfach einen formlosen Antrag stellen!
Alles in Europa ist gleich, bis auf das, was verschieden ist!
Gruß lutz

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

3. Jul 2008, 22:28

Hallo!

Was dabei rausgekommen ist? ...na, das es mir sti.... :-[

Der Code111 gilt nur in Östereich und wird von Deutschland nicht anerkannt - und um EUR 1300,- mache ich sicher keinen A-Schein, nur damit ich vielleicht 5mal im Jahr über die Grenze darf.

Genauso ist es mit der Klasse3 vor dem 01.04.1980. Dieser gilt nur in Deutschland...
Dazu gehört die Berechtigung für Inhaber
einer Pkw-Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, ein Fahrzeug der Klasse
A1 zu führen - in Deutschland - sofern sie die Fahrerlaubnis vor dem 1.
April 1980 erworben haben


Sche... EU !

Sorry, aber stimmt doch, wo ist hier das einheitliche, wenn jeder Staat in seinem Hoheitsgebiet sein eigenes Süppchen kocht!? ???

schöne Grüsse
Claus

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

4. Jul 2008, 01:07

Süüüüß... so viel mühe... wenn i was stärkeres möchte kann i mir Quad, Trike, Fahrad... besorgen...grins

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

4. Jul 2008, 11:34

Ich weiss zwar nicht, wieso ihr meint, dass da soviel Mühe dahinter steckt...
ich wollte doch einfach nur mal eine klare Aussage, warum wir Österreicher in Deutschland mit "unseren Kleinen" nicht erwünscht sind - wo ich doch so gerne mal auf ein Treffen kommen würde. *heul*

UND VOR ALLEM mein hart verdientes Geld ins Ausland tragen wollte.

Leider kann ich hier meine Anfrage an den Minister nicht reinstellen, da ich erstens keine Sicherung des Kontaktformulares habe und zum Anderen eine grössere Festplatte für das Forum benötigt werden würde. :o

Aber schon alleine, die Aussage...

Untersuchungen zum Unfallgeschehen von
Leichtkrafträdern haben jedoch gezeigt, dass auch eine langjährige
Erfahrung als Autofahrer allein nicht ausreicht, bei den heutigen
Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen.


...sagt genug aus. Habe in meinem Mail nämlich erwähnt, dass ich in den letzten 1,5 Jahren über 12000 km zurückgelegt habe und mit 2 Fahrsicherheitstrainings sicherlich über mehr Fahrpraxis verfüge als jeder Führerscheinneuling.
Und nachdem wir in einem Land leben, wo die Meinungsfreiheit noch gegeben ist, füge ich gleich mal hinzu, dass Hr. Minister mal auf ein 2Rad umsteigen soll und selbst sieht, wie sich viele Autofahrer unsgegenüber verhalten.

schöne Grüsse
Claus

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

9. Jul 2008, 19:52

Was Code 111 ist weiß ich zwar auch nicht,aber soweit ich weiß,kann man mit dem in seinem EU-Land gültigen Führerschein,problemlos auch in andere EU-Länder fahren.
Anderst wäre es vermutlich bei einem Wohnsitzwechsel (innerhalb der EU),das währe ja dann aber was anderes.

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

9. Jul 2008, 20:04

Es gelten aber die Bestimmungen des jeweiligen Landes, und da ändert auch dein EU Führerschein nichts.

Re: Klarheit für den Führschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

9. Jul 2008, 20:20

Upps, dachte das hatten wir schon einmal! :o

Hier die Erklären.... (für URL bitte einloggen)

schönen Abend
Claus

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

14. Jul 2008, 00:37

Leider verfügen scheinbar nicht alle über so viel Erfahrung wie du.
Das es eine fundierte Ausbildung gibt, finde ich sogar sehr gut.
Das ganze schlägt sich nur leider auch im Preis nieder... Habe ich jetzt selber gemerkt...
Ich wäre ja ehr für ne Abschaffung der 80 km/h Regelung, das ist meiner Meinung nach absoluter quatsch.
Man lernt in der Fahrschule ja sogar auf ner schnelleren Maschine...

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

28. Mai 2009, 00:01

Führerschein - Unterklasse A1



Die Unterklasse A1 wird in Österreich mit dem dreistelligen Zahlencode 111 als Zusatz zum Führerschein der Klasse B umgesetzt. Die Zusatzberechtigung gilt erst dann, wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse B nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben und der Zahlencode 111 im Führerschein eingetragen ist (dazu wird immer eine neue Scheckkarte angefertigt)



Einschränkungen für das Fahrzeug:

Hubraum höchstens 125 cm³

Motorleistung höchstens 11 kW (15 PS)



Mindestalter



An sich gibt es kein Mindestalter, aber:

Der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren "ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung" für die Klasse B sein. Dies bedeutet, dass Entziehungen in diese Zeit nicht einzurechnen sind; im Gegenteil: Nach einer Entziehung wird wieder von Null gerechnet.

Der Besitzer der Lenkberechtigung darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden.



Mehrphasen-Ausbildung



Die Ausbildung für die Unterklasse A1 unterliegt nicht dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.



Klasse B mit Code 111 im Ausland

Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG der EU nur als Option enthalten, nicht als Pflicht. Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit den oft auch als "Superleichtmotorrädern" bezeichneten Gefährten daher außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:

Italien

Luxemburg



Kein anderes Land akzeptiert den Code 111:

In Spanien ist die Lenkberechtigung für "Superleichtmotorräder" im Rahmen der Lenkberechtigung der Klasse B überhaupt nicht vorgesehen und wird daher auch Ausländern gegenüber nicht anerkannt.

Lenker von "Superleichtmotorrädern" benötigen auch in Griechenland jedenfalls einen Führerschein für Kraftfahrzeuge der Klasse A.

Deutschland verweigert ebenso die Anerkennung der "österreichischen Lösung".

Außerhalb der EU (USA, ...) wird diese Berechtigung sowieso nicht einmal ignoriert.



Wenn Sie dennoch eine Reise ins Ausland unternehmen, müssen Sie mitunter mit drakonischen Strafen rechnen. Neben einer hohen Geldstrafe droht nicht nur eine Sicherstellung des Fahrzeuges, Sie können bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz verlieren.

Stand: 070301
(Quelle: Fahrschule Fürböck, Mödling. (für URL bitte einloggen))

Re: Klarheit für den Führerschein-Jungle A1, Klasse 3 u. Code111

28. Mai 2009, 05:20

Weit Reisen kannste also dann nicht mit Deiner 125er und dem Code 111. :x