Zulassung von mehreren Rollern
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- Peter S
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#1 Zulassung von mehreren Rollern
Hallo Rollerfreunde, im November denkt man immer über seine Versicherungen nach,da beschäftigt mich schon seit einiger Zeit folgendes :
Habe insgesamt 3 Roller (Otello FI, Scarabeo, Honda Lead) zugelassen, alles 125ger, fahren kann ich natürlich immer nur mit einem, wenn überhaupt (im Moment, wg Wetter ).Da war doch für KFZ in der Diskussion mit dem einen Nummernschild, was für mehrere Fahrzeuge gilt. Steuerlich würde sich bei mir nichts ändern, da meine Rollersteuer wegen Geringfügigkeit nicht erhoben wird. Für die Versicherung sieht das jedoch anders aus.
Bin da noch auf dem "nichts genaues weiß man nicht - Stand" .
Hat von Euch schon jemand Erfahrung ?
LG Peter S
Habe insgesamt 3 Roller (Otello FI, Scarabeo, Honda Lead) zugelassen, alles 125ger, fahren kann ich natürlich immer nur mit einem, wenn überhaupt (im Moment, wg Wetter ).Da war doch für KFZ in der Diskussion mit dem einen Nummernschild, was für mehrere Fahrzeuge gilt. Steuerlich würde sich bei mir nichts ändern, da meine Rollersteuer wegen Geringfügigkeit nicht erhoben wird. Für die Versicherung sieht das jedoch anders aus.
Bin da noch auf dem "nichts genaues weiß man nicht - Stand" .
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LG Peter S
- Buddy53
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#2 Re: Zulassung von mehreren Rollern
Wechselkennzeichen
2011 wurde die Einführung Wechselkennzeichen für alle Arten motorisierter Zwei- und Dreiräder, und Anhänger bis 0,75 Tonnen beschlossen. Ein Wechselkennzeichen gilt nur jeweils 2 Fahrzeuge einer Sorte. Also 2 Anhänger, 2 PKW, oder 2 Motorräder, aber nicht 1 PKW + 1 Motorrad. Der zusätzliche Kennzeichenstreifen, der fest an den jeweiligen Fahrzeugen bleiben muss ("fahrzeugbezogener Teil") und rechts neben dem eigentlich Kennzeichen montiert wird, ist 6 cm breit. Dort wird auch die TÜV-Plakette verklebt. Oldtimer erhalten das H auf dem festen Abschnitt. So kann man einen Oldtimer und ein "normales" Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen bewegen.
Die Strafe für Fahrten ohne Wechselkennzeichen kostet 50 Euro. Parken auf öffentlichem Grund ohne Wechselkennzeichen kostet 40 Euro.
Die Kfz-Steuer ist für beide Fahrzeuge zu zahlen. Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen. Die Zulassungsstelle heftet bei der Ummeldung auf Wechselkennzeichen die Zulassungsscheine zusammen. Diese müssen dann stets zusammengeheftet bleiben.
Was die Kfz-Versicherungen jetzt daraus machen, muss man sehen. Von ihnen hängt ab, ob es überhaupt eine finanzielle Ersparnis geben wird.
PKW dürfen jetzt kürzere Kennzeichen erhalten, damit der Fahrzeugbezogene Teil auch noch in die üblichen Träger passt. Dies wird damit begründet, dass Motorradkennzeichen jetzt ja kleiner sind und dass dort daher keine kurzen Nummern mehr nötig sind. (Wer sich also gefragt hat, warum wir aus heiterem Himmel in den Genuss kleinerer Kennzeichen gekommen sind: Darum!)
(Quelle Motorrad-Wikki)
2011 wurde die Einführung Wechselkennzeichen für alle Arten motorisierter Zwei- und Dreiräder, und Anhänger bis 0,75 Tonnen beschlossen. Ein Wechselkennzeichen gilt nur jeweils 2 Fahrzeuge einer Sorte. Also 2 Anhänger, 2 PKW, oder 2 Motorräder, aber nicht 1 PKW + 1 Motorrad. Der zusätzliche Kennzeichenstreifen, der fest an den jeweiligen Fahrzeugen bleiben muss ("fahrzeugbezogener Teil") und rechts neben dem eigentlich Kennzeichen montiert wird, ist 6 cm breit. Dort wird auch die TÜV-Plakette verklebt. Oldtimer erhalten das H auf dem festen Abschnitt. So kann man einen Oldtimer und ein "normales" Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen bewegen.
Die Strafe für Fahrten ohne Wechselkennzeichen kostet 50 Euro. Parken auf öffentlichem Grund ohne Wechselkennzeichen kostet 40 Euro.
Die Kfz-Steuer ist für beide Fahrzeuge zu zahlen. Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen. Die Zulassungsstelle heftet bei der Ummeldung auf Wechselkennzeichen die Zulassungsscheine zusammen. Diese müssen dann stets zusammengeheftet bleiben.
Was die Kfz-Versicherungen jetzt daraus machen, muss man sehen. Von ihnen hängt ab, ob es überhaupt eine finanzielle Ersparnis geben wird.
PKW dürfen jetzt kürzere Kennzeichen erhalten, damit der Fahrzeugbezogene Teil auch noch in die üblichen Träger passt. Dies wird damit begründet, dass Motorradkennzeichen jetzt ja kleiner sind und dass dort daher keine kurzen Nummern mehr nötig sind. (Wer sich also gefragt hat, warum wir aus heiterem Himmel in den Genuss kleinerer Kennzeichen gekommen sind: Darum!)
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- Buddy53
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#3 Re: Zulassung von mehreren Rollern
Wechselkennzeichen
2011 wurde die Einführung Wechselkennzeichen für alle Arten motorisierter Zwei- und Dreiräder, und Anhänger bis 0,75 Tonnen beschlossen. Ein Wechselkennzeichen gilt nur jeweils 2 Fahrzeuge einer Sorte. Also 2 Anhänger, 2 PKW, oder 2 Motorräder, aber nicht 1 PKW + 1 Motorrad. Der zusätzliche Kennzeichenstreifen, der fest an den jeweiligen Fahrzeugen bleiben muss ("fahrzeugbezogener Teil") und rechts neben dem eigentlich Kennzeichen montiert wird, ist 6 cm breit. Dort wird auch die TÜV-Plakette verklebt. Oldtimer erhalten das H auf dem festen Abschnitt. So kann man einen Oldtimer und ein "normales" Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen bewegen.
Die Strafe für Fahrten ohne Wechselkennzeichen kostet 50 Euro. Parken auf öffentlichem Grund ohne Wechselkennzeichen kostet 40 Euro.
Die Kfz-Steuer ist für beide Fahrzeuge zu zahlen. Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen. Die Zulassungsstelle heftet bei der Ummeldung auf Wechselkennzeichen die Zulassungsscheine zusammen. Diese müssen dann stets zusammengeheftet bleiben.
Was die Kfz-Versicherungen jetzt daraus machen, muss man sehen. Von ihnen hängt ab, ob es überhaupt eine finanzielle Ersparnis geben wird.
PKW dürfen jetzt kürzere Kennzeichen erhalten, damit der Fahrzeugbezogene Teil auch noch in die üblichen Träger passt. Dies wird damit begründet, dass Motorradkennzeichen jetzt ja kleiner sind und dass dort daher keine kurzen Nummern mehr nötig sind. (Wer sich also gefragt hat, warum wir aus heiterem Himmel in den Genuss kleinerer Kennzeichen gekommen sind: Darum!)
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2011 wurde die Einführung Wechselkennzeichen für alle Arten motorisierter Zwei- und Dreiräder, und Anhänger bis 0,75 Tonnen beschlossen. Ein Wechselkennzeichen gilt nur jeweils 2 Fahrzeuge einer Sorte. Also 2 Anhänger, 2 PKW, oder 2 Motorräder, aber nicht 1 PKW + 1 Motorrad. Der zusätzliche Kennzeichenstreifen, der fest an den jeweiligen Fahrzeugen bleiben muss ("fahrzeugbezogener Teil") und rechts neben dem eigentlich Kennzeichen montiert wird, ist 6 cm breit. Dort wird auch die TÜV-Plakette verklebt. Oldtimer erhalten das H auf dem festen Abschnitt. So kann man einen Oldtimer und ein "normales" Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen bewegen.
Die Strafe für Fahrten ohne Wechselkennzeichen kostet 50 Euro. Parken auf öffentlichem Grund ohne Wechselkennzeichen kostet 40 Euro.
Die Kfz-Steuer ist für beide Fahrzeuge zu zahlen. Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen. Die Zulassungsstelle heftet bei der Ummeldung auf Wechselkennzeichen die Zulassungsscheine zusammen. Diese müssen dann stets zusammengeheftet bleiben.
Was die Kfz-Versicherungen jetzt daraus machen, muss man sehen. Von ihnen hängt ab, ob es überhaupt eine finanzielle Ersparnis geben wird.
PKW dürfen jetzt kürzere Kennzeichen erhalten, damit der Fahrzeugbezogene Teil auch noch in die üblichen Träger passt. Dies wird damit begründet, dass Motorradkennzeichen jetzt ja kleiner sind und dass dort daher keine kurzen Nummern mehr nötig sind. (Wer sich also gefragt hat, warum wir aus heiterem Himmel in den Genuss kleinerer Kennzeichen gekommen sind: Darum!)
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- Steigerwalddriver
#4 Re: Zulassung von mehreren Rollern
Als das Gesetz mit dem Wechselkenzeichen durchging war gleich klar wie der Hase läuft. Bei Autos bringt es fast nichts, aber bei Kleinkrafträdern die relativ günstig in der Versicherung sind, da verstehe ich die Frage schon fast nicht. Ich habe auch zwei Roller, der mit kleinen Versicherungsschild kostet mehr wie der welcher ein richtiges Nummernschild mit Landkreis hat. Wenn man nicht gerade ganz ohne Anhang ist dann kann man auch drei 125 ziger Fahrzeuge auf verschiedene Personen zulassen, auf den Opa, die Oma oder wen auch immer. Der Unfallfreiheitsrabatt geht hier viel schneller als bei Autos, in einem Jahr bei einer guten Versicherung 35 %. Das sind dann nach einem guten Jahr so um die 150 Euro Versicherungskosten oder etwas mehr. Die richtige Variante, da müsste man in die Schweiz umsiedeln. Da werden die Vorteile aber wieder von anderen Kosten aufgezehrt fürchte ich.
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