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Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

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#1 Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von Satras » 21. Mär 2016, 22:28

]Hallo,Zusammen!

Durfte heute endlich meine neue Roadwin R 125 in Empfang nehmen. Dabei musste ich feststellen, dass die Beleuchtung nach einer neuen EU

Vorschrift vom Händler so umgerüstet werden muss, dass man das Abblendlicht NICHT MEHR AUSSCHALTEN kann. Sobald man die Zündung einschaltet

leuchtet die Lampe und das ist gerade wenn man mal was ausprobieren muss nicht besonders gut für die Batterie.

Da die Schalter aber vorhanden und alle benötigten Kabel nur durchtrennt und abisoliert wurden ist der Rückbau denkbar einfach.

Ob man das jetzt macht ist jedem selbst überlassen. Ich möchte nur die Information weitergeben.Gilt nur für Neuzulassungen!

Daher hier die Anleitung des Importeurs:

Infoblatt_BA8_Umrüstung Lichtanlage Roadwin (4) [265120].pdf


Liebe Grüße:

Satras
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#2 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von chopper15 » 21. Mär 2016, 22:48

Mag ja gut sein für Leute welche gerne das Licht einschalten vergessen. Ansonsten völliger Schwachsinn, welcher von einem Schreibtischtäter stammt, der die Tagfahrlichtverordnung für Zweiräder sehr genau nimmt. :?

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#3 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von Bastler » 22. Mär 2016, 00:00

Das wäre ja alles garnicht so schlimm, aber man kann dann kein TFL mehr dranbauen denn das darf mit Abblendlicht nicht brennen. Bei größeren Rollern und Motorrädern ist das aber schon länger so, sowie auch in anderen Ländern. Ich starte meinen Roller immer mit eingeschaltetem Licht und hatte noch nie Probleme beim Starten. Sollte es mal nicht mehr gehen weiß man das die Batt. dann weiß man das die Batt. schwächelt und bald ersetzt werden sollte.
Das hieße ja dann auch das bei Fernlicht das Abblendlicht mitbrennen müßte, ob das der Lima auf Dauer gut bekommt.

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#4 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von chopper15 » 22. Mär 2016, 19:27

Ob das Abblendlicht beim umschalten auf Fernlicht weiter leuchtet kommt auf die Schaltung der Stromkreise an. Ich nehme an das die Schaltung so modifiziert wurde dass das Abblendlicht ausgeht. Mit dem Tagfahrlicht hast du alle dings recht. Vielleicht ist Satras so nett und Probiert es aus und Teilt es uns mit.

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#5 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von Satras » 22. Mär 2016, 21:40

Man kann zwischen Abblendlicht und Fernlicht wechseln. Bei Fernlicht geht das Abblendlicht aus. Also bleibt eins von Beiden immer an.


Gruß: Satras

Für diesen Beitrag danken
chopper15

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#6 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von Bastler » 23. Mär 2016, 01:50

TFL anbauen ist dann nicht mehr. Was auch seltsam ist das sich Leeb um die Verantwortung drückt und es nicht selbst umbaut wo doch er der Importeur ist und die Fahrzeuge für den deutschen Markt verkauft. Wenn jetzt schon die Händler an neuen Maschienen rumschrauben sollen werden wohl noch mehr der Marke Daelim den Rücken als Vertragshändler kehren.
Es ist auch seltsam das es nur an der Roadwin erfolgen soll und nicht an den anderen Fahrzeugen von Daelim.

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#7 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von wavelow » 23. Mär 2016, 07:53

TFL anbauen ist dann nicht mehr. Was auch seltsam ist das sich Leeb um die Verantwortung drückt und es nicht selbst umbaut wo doch er der Importeur ist und die Fahrzeuge für den deutschen Markt verkauft.


TFL geht schon, nur muss dann wieder ein Schalter ran, der ja in diesem Falle schon vorhanden ist. Bei neueren Maschinen die ab Werk keinen mehr haben ist das aber echt ärgerlich. Da muss dann extra wieder einer rangefummelt werden. Dass die EU den Menschen nicht mal zutraut das Licht einzuschalten ist schon albern aber so sind die Zulassungskriterien.

Ich nehme an, dass diese Aktion natürlich Maschinen betrifft, die schon an die Händler ausgeliefert wurden. Gerade im Motorradbereich stehen die nicht selten Jahre bei den Händlern herum. Da ist es doch löblich, dass der Importeur auf sowas hinweist und der Endkunde nicht blöd dasteht. Obwohl in diesem Falle die Zulassungstelle davon eh nichts mitbekommt. Bei der ersten HU müsste man schon auf einen sehr, sehr pingeligen Prüfer treffen. Und selbst dann würde ich behaupten, den Lichtschalter selber installiert zu haben.

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#8 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von Bastler » 23. Mär 2016, 12:53

wavelow hat geschrieben:
TFL anbauen ist dann nicht mehr. Was auch seltsam ist das sich Leeb um die Verantwortung drückt und es nicht selbst umbaut wo doch er der Importeur ist und die Fahrzeuge für den deutschen Markt verkauft.


TFL geht schon, nur muss dann wieder ein Schalter ran.

Dann ist es aber wieder nicht mehr Vorschriftmäßig und das kann nicht Stand der Dinge sein. Vielleicht gibt es ja auch eine andere Vorschrift wenn TFL verbaut ist, was ja auch beim Einschalten der Zündung bzw. laufen des Motors angehen muß und nicht geschaltet sein darf. Vielleicht hat sich ja die Firma LEEB dieses Schriftstück selbst ausgedacht das es von daher nicht richtig passend formuliert wurde.
Ich kann mir eher vorstellen das es TFL oder Abblendlicht heißen könnte wobei dann aber wieder der Schalter nicht umgebaut werden darf.
TFL darf ja seit dem 1.4.2013 das Abblendlicht ersetzen.
Es gibt auch Zweiräder ohne Schalter wo das Licht erst angeht wenn der Motor läuft.

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#9 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von chopper15 » 23. Mär 2016, 20:25

Habe mir die EU Verordnung angesehen. Dort ist aufgeführt: mindestens eine automatische Beleuchtung oder automatisches Tagfahrlicht.

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#10 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von flamingstar80915 » 23. Mär 2016, 22:20

Die Lichtschaltung, die bei der Daelim Roadwin angesprochen wird, hatte ich vor 5 - 6 Jahren schon bei der Piaggio MP3 der 1. Serie, die hatte auch keinen Lichtschalter, das Licht war direkt nach einschalten der Zündung an und ließ sich auch nicht abschalten.

Die linke zum Gruß

Jörg


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#11 Re: Lichtanlage Roadwin R 125 EU Verordnung

von wavelow » 24. Mär 2016, 10:04

Dort ist aufgeführt: mindestens eine automatische Beleuchtung oder automatisches Tagfahrlicht.

Genau so ist das. Das bedeutet nicht, dass man keinen Schalter mehr anbauen darf. Es muss nur sichergestellt sein, dass eins von beiden immer eingeschaltet ist.

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