Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
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- Roadwin21
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#21 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Moin,
und es wird nochmal ne Runde komplizierter :shock:
Jetzt sagt die Zulassungsstelle auf einmal doch, nee die muss vorgelegen haben, sonst keine Zulassung.
Zulassungsstelle B sagt herkommen, wir stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, damit darf ich dann zum TÜV, für teuer Geld ne ABE ausstellen lassen und darf dann wieder zur Zulassungsstelle.
Das ist doch wohl hoffentlich nur ein Witz!
Der Verkäufer meldet sich nicht und nu habe ich den Salat.
Weiss jemand von euch ob man den kauf auf dieser Basis Rückabwickeln kann?!
und es wird nochmal ne Runde komplizierter :shock:
Jetzt sagt die Zulassungsstelle auf einmal doch, nee die muss vorgelegen haben, sonst keine Zulassung.
Zulassungsstelle B sagt herkommen, wir stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, damit darf ich dann zum TÜV, für teuer Geld ne ABE ausstellen lassen und darf dann wieder zur Zulassungsstelle.
Das ist doch wohl hoffentlich nur ein Witz!
Der Verkäufer meldet sich nicht und nu habe ich den Salat.
Weiss jemand von euch ob man den kauf auf dieser Basis Rückabwickeln kann?!
- fermoyracer
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#22 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Bleib tiefenentspannt!
Wenn sie immer noch angemeldet ist, hat der Verkäufer ein Problem. Du fährst auf seine Kosten, er zahlt die Versicherung. Er soll Dir die Papiere besorgen und gut isses. Tut er das nicht, muss er Dich auf Abmeldung verklagen. Das wäre deutlich aufwändiger für ihn, als mal eben zum Amt zu gehen.
Wie alt bist Du?
Man muss auch mal lernen, dass das Faktische im Leben einfach so ist, wie es ist. Der Verkäufer bekäme von mir jetzt eine wunderbare Lehrstunde in solchen Themen..
Wenn ich das alles richtig verstehe, sind die Fakten:
- Die Maschine ist vom Verkäufer auf sich angemeldet worden
- Du hast sie gekauft und angemeldet übernommen
- Jetzt fehlt Dir (nur) die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Der Verkäufer ist nicht kooperativ
Wenn das so richtig dargestellt ist, hat der Verkäufer bei Anmeldung auf sich damals mit nahezu 100%-iger Sicherheit die fehlende ZB II gehabt. Eine Anmeldung von ihm ohne diese ZB II kenne ich nicht. Wenn er jetzt anderes behauptet, schwindelt er oder leidet unter Alzheimer oder so was...
Und noch ein moralischer Hinweis:
Wenn der wirklich Dir ggü. behauptet hat, dass er die Maschine damals ohne die ZB II angemeldet hat, dürfte er lügen. Alleine schon auf Basis dieser qualifizierten Annahme und Deinem Dir vermittelten Glauben, dass Du die von ihm gekaufte Maschine so umgemeldet bekommst, hätte ich zumindest jetzt Spaß mit dem! Das was er macht, ist nicht richtig!!!
fr
Wenn sie immer noch angemeldet ist, hat der Verkäufer ein Problem. Du fährst auf seine Kosten, er zahlt die Versicherung. Er soll Dir die Papiere besorgen und gut isses. Tut er das nicht, muss er Dich auf Abmeldung verklagen. Das wäre deutlich aufwändiger für ihn, als mal eben zum Amt zu gehen.
Wie alt bist Du?
Man muss auch mal lernen, dass das Faktische im Leben einfach so ist, wie es ist. Der Verkäufer bekäme von mir jetzt eine wunderbare Lehrstunde in solchen Themen..
Roadwin21 hat geschrieben:Moin,
und es wird nochmal ne Runde komplizierter :shock:
Jetzt sagt die Zulassungsstelle auf einmal doch, nee die muss vorgelegen haben, sonst keine Zulassung.
...
Wenn ich das alles richtig verstehe, sind die Fakten:
- Die Maschine ist vom Verkäufer auf sich angemeldet worden
- Du hast sie gekauft und angemeldet übernommen
- Jetzt fehlt Dir (nur) die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Der Verkäufer ist nicht kooperativ
Wenn das so richtig dargestellt ist, hat der Verkäufer bei Anmeldung auf sich damals mit nahezu 100%-iger Sicherheit die fehlende ZB II gehabt. Eine Anmeldung von ihm ohne diese ZB II kenne ich nicht. Wenn er jetzt anderes behauptet, schwindelt er oder leidet unter Alzheimer oder so was...
Und noch ein moralischer Hinweis:
Wenn der wirklich Dir ggü. behauptet hat, dass er die Maschine damals ohne die ZB II angemeldet hat, dürfte er lügen. Alleine schon auf Basis dieser qualifizierten Annahme und Deinem Dir vermittelten Glauben, dass Du die von ihm gekaufte Maschine so umgemeldet bekommst, hätte ich zumindest jetzt Spaß mit dem! Das was er macht, ist nicht richtig!!!
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- Roadwin21
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#23 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Soweit alles korrekt was Du sagst, aber ich glaube ab und an dann doch nochmal an das Gute im Menschen.
Und die Aussage der Zulassungsstelle war tatsächlich auch, das die Zulassung von Leichtkrafträdern die vor 2005 EZ hatten, ohne ZBII durchgeführt wird.
Mein Hinweis an den Verkäufer, das die zusätzlich entstehenden Kosten auf ihn abgewälzt werden, scheint gefruchtet zu haben.
Man höre und staune, wie durch ein Wunder hat er beim erneuten Sichten seiner Unterlagen, doch tatsächlich die Betriebserlaubnis gefunden :?
Hat mich jetzt sicherlich ein paar graue Haare gekostet, es hat sich aber nochmal alles zum Guten gewendet.
Hoffen wir mal das jetzt Montag alles glatt geht.
Danke auf jedenfall für eure Gelduld und Hilfe
Und die Aussage der Zulassungsstelle war tatsächlich auch, das die Zulassung von Leichtkrafträdern die vor 2005 EZ hatten, ohne ZBII durchgeführt wird.
Mein Hinweis an den Verkäufer, das die zusätzlich entstehenden Kosten auf ihn abgewälzt werden, scheint gefruchtet zu haben.
Man höre und staune, wie durch ein Wunder hat er beim erneuten Sichten seiner Unterlagen, doch tatsächlich die Betriebserlaubnis gefunden :?
Hat mich jetzt sicherlich ein paar graue Haare gekostet, es hat sich aber nochmal alles zum Guten gewendet.
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#24 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Was so ein bisschen Druck alles bewirkt. Scheint sich alles noch zum Guten zu wenden.
- fermoyracer
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#25 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Klasse. Dann hätte ich noch präziser schreiben müssen: Zulassungsbescheinigung Teil II oder alternativ (und bei dem Baujahr wahrscheinlich) die sogenannte Betriebserlaubnis. Eines von beiden Dingen hätte der Verkäufer m.E. zwingend bei der Zulassung vorlegen müssen.
Druck oder Freundlichkeit?
Deine Zeilen suggerierten, dass Freundlichkeit nicht geholfen hatte, daher die Anregung "Druck". Aber egal, am Ende zählt das Ergebnis.
Zulassung:
Wenn Du
-) noch gültigen Tüv und den Tüv-Bericht dazu (Tüv, Dekra, GTÜ...) hast,
-) die ZB I,
-) die BE,
-) nen gültigen Lichtbildausweis,
-) das alte Kennzeichen (zum entstempeln),
-) die evB Nummer der Versicherung,
-) das Geld für die Gebühren und den Kennzeichenmacher,
dann wird die Zulassung funktionieren.
fr
Druck oder Freundlichkeit?
Deine Zeilen suggerierten, dass Freundlichkeit nicht geholfen hatte, daher die Anregung "Druck". Aber egal, am Ende zählt das Ergebnis.
Zulassung:
Wenn Du
-) noch gültigen Tüv und den Tüv-Bericht dazu (Tüv, Dekra, GTÜ...) hast,
-) die ZB I,
-) die BE,
-) nen gültigen Lichtbildausweis,
-) das alte Kennzeichen (zum entstempeln),
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-) das Geld für die Gebühren und den Kennzeichenmacher,
dann wird die Zulassung funktionieren.
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#26 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
DRUCK BAUT SICH NACH ALLEN SEITEN GLEICHMÄßIG AUF ;) ;)
Da kann man doch wieder mal sehen daß sich physikalische Gesetze auch durchaus im Alltag anwenden lassen.
Toll daß es noch geklappt hat,ich hatte mit meiner Hexagon das gleiche Dilemma hinter mir.
Gruß Volker + schönes WE
Da kann man doch wieder mal sehen daß sich physikalische Gesetze auch durchaus im Alltag anwenden lassen.
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- Roadwin21
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#27 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Moin,
so heute gehts zum Amt und wenn alles glatt läuft, kann sie ab mittag wieder offiziell auf die Straße :lol:
Crossing Fingers
so heute gehts zum Amt und wenn alles glatt läuft, kann sie ab mittag wieder offiziell auf die Straße :lol:
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- ManuelGoe
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#28 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
*Daumen drück* Dann mal gutes Gelingen!
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- chopper15
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#29 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Mit der vorhandenen Betriebserlaubnis sollte es keine Probleme geben.
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- Roadwin21
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#30 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Ich darf voll Freude und Stolz verkünden, das die Dame wieder offiziell am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Ich danke euch allen! ;D
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- fermoyracer
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#31 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Ein Herz in pink (oder ist es rot..), eine Dame und die Teilnahme am Verkehr... ;D
Dir viel Spaß damit 8-)
fr
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- chopper15
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#32 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Freut mich das es geklappt hat, nun kannst du bollern.
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- Roadwin21
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#33 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
fermoyracer hat geschrieben:Ein Herz in pink (oder ist es rot..), eine Dame und die Teilnahme am Verkehr... ;D
Dir viel Spaß damit 8-)
fr
Für die Art von Verkehr habe ich wen anders ;) ;D
- ManuelGoe
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#34 Re: Fehlende COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung HILFE
Allseits gute Fahrt!
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