Roadwin 125, VJ 125 Roadwin, Roadwin 125 R, VJF, Roadsport 125
15. Apr 2021, 08:05
Moin,
habe mir kürzlich eine Daelim Roadwin VJ 125 aus 2004 zugelegt.
Jetzt zu meinem Problem:
in dem Landkreis wo sie vorher angemeldet war, waren die fehlenden Unterlagen kein Problem!
Bei meiner Zulassungsstelle, bestehen die Herrschaften jedoch auf eine COC bzw Übereinstimmungsbescheinigung, Betriebserlaubnis, wie auch immer.
Eine 2 Schrift ist nirgend mehr zu bekommen.
Kann mir jemand evtl mit einer Kopie oder ähnlichem dienen, bzw hat einen Tip wie man in diesem Fall verfährt?!
Ich habe echt bedenken, die Gute zeitnah zugelassen zu bekommen, es standen schon Sachen wie einzelabnahme etc im Raum, was natürlich preislich in keinerlei Relation steht.
Ich hoffe jemand von euch kann helfen.
Ich bedanke mich schon einmal im voraus.
Ride on
15. Apr 2021, 09:45
Bitte doch einfach jemanden aus einem anderen Landkreis, sie da zuzulassen. Ggf. macht der Vorbesitzer dies. Dann einfach ummelden.... Ein angemeldetes Fahrzeug umzumelden sollte kein Problem sein.
Ggf. hast Du auch Geschwister / Freunde / Bekannte in passenden Landkreisen.
Selbst habe ich mehrere 125er und nirgends ein COC Papier. Für mich ist das Schwachsinn, was die da wollen
fr
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Roadwin21
15. Apr 2021, 09:49
Hast du vom Verkäufer die Zulassungsbescheinigung teil 1 oder Betriebserlaubnis erhalten? Dan sollte die Zulassung kein Problem sein.
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Roadwin21
15. Apr 2021, 10:02
Danke für eure schnellen Antworten.
kleines Update:
Also das Fahrzeug ist noch im Landkreis des Verkäufers angemeldet und soll Montag in meinem an bzw umgemeldet werden.
Ich habe lediglich den Fahrzeugschein, Kaufvertrag und TÜV Bericht.
weitere Unterlagen, sind schon seit Jahren nicht mehr vorhanden und das war wohl auch nie ein Problem ?!
Nur meine Zulassungsstelle zickt jetzt rum und ich bin echt am verzweifeln
Ride on
15. Apr 2021, 10:44
Was heißt Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung1 oder 2 oder Betriebserlaubnis?
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Roadwin21
15. Apr 2021, 10:50
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, TÜV Bericht und Kaufvertrag sind vorhanden, das wars leider!
15. Apr 2021, 11:04
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und TÜV Bericht reichen Vollkommen aus für eine Zulassung. Das COC Papier wird nur bei Erstzulassung von Fahrzeugen aus bestimmten Ländern benötigt. Dein Fahrzeug war aber schon in D zugelassen was soll das also. Ich würde mit dem Dienstellenleiter sprechen und versuchen das zu Klären. Ich habe alle meine Gebrauchten ohne dieses Papier zugelassen. Wenn das Fahrzeug wie du schreibst noch zugelassen ist wozu dann das COC Papier, so was wird zum Ummelden nicht benötigt.
15. Apr 2021, 11:15
Ja ich bin auch echt genervt, hatte sonst auch nie Probleme!
Ich werde Deinen Rat mal befolgen und mir beim 2. Versuch am Montag, sollte es wieder gegenwind geben, den Dienststellenleiter kommen lassen.
Aussage des Sachbearbeiters war halt wie gesagt ihm fehle halt die COC, bzw Übereinstimmungserklärung, bzw Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und hat mich wieder weg geschickt"!
15. Apr 2021, 11:26
Ohne Betriebserlaubnis hätte keine Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ausgestellt, also muss diese mal vorhanden gewesen sein, was aber wenn du die Zulassungsbescheinigung 1 hast unrelevant ist. Ich habe für meine älteren Möp eine Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung 1, brauchte jedoch die Betriebserlaubnis nie zur Zulassung.
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Roadwin21
15. Apr 2021, 12:31
Hoffen wir einfach mal das Beste.
Danke schonmal für eure schnelle Hilfe!
Drückt mir am Montag die Daumen, ich halte euch auf dem Laufenden!
15. Apr 2021, 16:07
Das geht durcheinander...
Dir fehlt nicht nur die COC, was kein Problem sein darf. Dir fehlt neben der Zulassungsbescheinigung Teil I dann halt die Betriebserlaubnis, also ein weißes oder teils wohl noch blaues "Pappkärtchen". Manche haben statt dem "Fetzen" bei einer Zulassung auch einen richtigen KFZ Brief, also ne Zulassungsbescheinigung Teil II
(für URL bitte einloggen)).jpg bekommen.
Das aber finde ich richtig, was die Zulassungsstelle sagt. Dir fehlt ein wichtiges Dokument. M.E. kann der Verkäufer relativ einfach Ersatz bei seiner Zulassung besorgen (oder Du machst das für ihn mit Vollmacht). Er muss bestimmt nur den Verlust erklären (wohl ne Eidesstattliche Versicherung) und kann ne neue kriegen. Du aber solltest das nicht können, das Thema hatte ich gerade mit der Zulassungsbescheinigung Teil I.
fr
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Roadwin21
15. Apr 2021, 17:20
Da war die Aussage der Zulassungsstelle wo das Motorrad gerade noch angemeldet ist, stellen wir nicht aus auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, da bei denen für die Anmeldung nicht von Nöten.
Und das ist meine Zwickmühle.
15. Apr 2021, 17:38
Die Zulassungsbescheinigung teil 1 hat er doch dann braucht er die Betriebserlaubnis ME nicht, lasse mich gerne eines Besseren belehren.
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Roadwin21
15. Apr 2021, 19:13
Mach mal Fotos von dem, was Du hast bitte...
fr
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Roadwin21
15. Apr 2021, 19:31
Muss ich extern hochladen mom
-- Automatische Zusammenführung - 15. Apr 2021, 19:33 --
(für URL bitte einloggen)-- Automatische Zusammenführung - 15. Apr 2021, 19:39 --
Und noch diverse andere TÜV Berichte und entdrosselungsbescheinigung
15. Apr 2021, 20:31
Na also. Wie gesagt, Dir fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Mehr nicht. Das ist doch pille palle Kram. Sorry.
Der jetzige Halter und bei der Zulassung auch dort damit Berechtigte geht einfach zu seiner Zulassung (oder Du ggf. mit Vollmacht) und meldet den Verlust und beantragt Ersatz. Kostet dann Gebühren und etwas Geduld...
Schau mal hier, ist simpel:
(für URL bitte einloggen)fr
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Roadwin21
15. Apr 2021, 21:08
Dann werde ich den Kauf warscheinlich rückabwickeln müssen.
Weder Zulassungsstelle a noch b geschweige denn der Verkäufer sind zur Hilfe bereit.
Partei A sagt Partei B soll sich nicht so anstellen, geht ja bei uns auch.
Verkäufer sagt Partei A hat das so zugelassen, Dein Problem ich mache gar nix.
Also Griff ins Klo super
15. Apr 2021, 21:14
Wenn der Verkäufer so stur ist wird er das Möp kaum zurück nehmen wollen, er braucht doch nur seine Zulassungsstelle auf zu suchen oder anschreiben um das zu klären. So weit ich informiert bin sind die verpflichtet allen Anfragen nach zu gehen, auch wenn die von dir als Käufer kommt. Du kannst ja an Hand des Kaufvertrages nachweisen das es sich um dein Eigentum handelt.
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Roadwin21
15. Apr 2021, 21:34
Montag habe ich einen neuen Termin.
Dann soll sich doch bitte der Sachbearbeiter mit denen einschlagen, schließlich ist das sein Job.
Ich hab von dieser ganzen Bürokratie einfach zu wenig Ahnung und das reibt mich gerade schon wieder auf.
Ich möchte das Ding fahren und nicht noch wochenlang Ping Pong mit Ämtern spielen.
16. Apr 2021, 00:14
Ein Bekannter hat ähnliches hinter sich. Es fehlte die Zulassungsbescheinigung Teil I. Um die wieder zu bekommen, sollte der Verkäufer bei seiner Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Nur ging das nicht, weil die Maschine ja nicht mehr auf ihn angemeldet war.
Die neue Zulassungsstelle hätte im Rahmen der Anmeldung wohl eine neue ZB I ausgestellt. Aber zur Anmeldung wollten die Tüv haben. Der Tüv wollte ohne ZB I keine HU/AU machen. Erst sollte die ZB I besorgt werden.
Letztlich hat die alte Zulassungsstelle auf Bitten des Verkäufers der neuen Zulassungsstelle per Email mitgeteilt, dass alles i.O. ist. Damit hat die neue Zulassungsstelle erst mal helfen wollen. Dort hieß es dann aber, dass keine ZB I ausgestellt werden kann, weil dies nur im Rahmen der Zulassung ginge. Für die Zulassung aber braucht es Tüv. Für den Tüv aber sollte die ZB I vorgelegt werden... Der Hammer war, dass die Zulassungsstelle gemeint hat, dass der Tüv doch anhand der Betriebserlaubnis alle Daten für die Prüfung habe und die Prüfung machen könne. Man bot an, beim Tüv nachzuhaken. Alternativ hätte man irgendein Stück Papier ausgestellt, was vielleicht für den Tüv gereicht hätte.
Heute waren wir bei der Konkurrenz vom Tüv. Da die BE alle Daten vollumfänglich enthält, gab es problemlos 2 Jahre "Tüv". Mit dem Bericht geht es jetzt wieder zur Zulassungsstelle, die von der anderen Zulassungsstelle ja eine Email-Bestätigung vorliegen hat. Hoffentlich meldet die die 125er jetzt an. Eine COC gibt es übrigens nicht...
Daher:
Ich glaube, dass der Verkäufer zwingend mitspielen muss. Wenn die Maschine ja noch auf ihn angemeldet ist, wäre ich ein wenig entspannter als Du. Um sie abmelden zu wollen, was er ja sicherlich haben will (sonst zahlt er weiter Versicherung und Knöllchen gingen an ihn...), sollte er dann kooperationsbereiter werden. Wenn ich Du wäre, würde ich dem Verkäufer das schon klar machen...
fr
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Roadwin21