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-Drossel eingetragen , aber nicht vorhanden?-

10. Aug 2013, 12:56

Hallo,

heute konnte ich endlich mal meine Roadwin R Fi probefahren. Dabei konnte ich problemlos etwa 115 bis 120 km/h fahren mit meinen 70 Kg. Nun hat die olle Zulassungsstelle eine Drossel in meinen Papieren eingetragen (obwohl man ja die vollen 15 PS ausnutzen darf seid Januar) was sich beim Fahren allerdings nicht so anfühlt. Ist dafür jetzt eine Berichtigung der Papiere notwendig ? Die Drossel soll angeblich eine abgeänderte Einspritzeinheit mit der Bezeichnung SA4-80 sein ...

Grüße Dennis

Re: -Drossel eingetragen , aber nicht vorhanden?-

10. Aug 2013, 13:36

Wenn was in den Papieren steht, dann muss muss eine Änderung in jedem Fall wieder eingetragen werden.

Re: -Drossel eingetragen , aber nicht vorhanden?-

10. Aug 2013, 13:50

Ich habe an der Maschine nichts verändert, habe sie Montags gekauft und in den alten Papieren war die Drossel eingetragen. Wie kann ich nun selbst prüfen ob die Drossel noch vorhanden ist? Was erkennt man bei der Benzinpumpe?

Re: -Drossel eingetragen , aber nicht vorhanden?-

10. Aug 2013, 18:39

AntiVir_X hat geschrieben:Hallo,

heute konnte ich endlich mal meine Roadwin R Fi probefahren. Dabei konnte ich problemlos etwa 115 bis 120 km/h fahren mit meinen 70 Kg. Nun hat die olle Zulassungsstelle eine Drossel in meinen Papieren eingetragen (obwohl man ja die vollen 15 PS ausnutzen darf seid Januar) was sich beim Fahren allerdings nicht so anfühlt. Ist dafür jetzt eine Berichtigung der Papiere notwendig ? Die Drossel soll angeblich eine abgeänderte Einspritzeinheit mit der Bezeichnung SA4-80 sein ...

Grüße Dennis

Wenn du den Führerschein vor 2013 erworben hast gilt noch das alte Recht. Auch wenn die Drossel vor 2013 eingetragen worden ist hat sie noch Bestand. Du mußt das nur für die Versicherung ändern denn die ist bei gedrosselten Fahrzeugen etwas teurer.

Re: -Drossel eingetragen , aber nicht vorhanden?-

10. Aug 2013, 20:22

Waldläufer hat geschrieben:Wenn du den Führerschein vor 2013 erworben hast gilt noch das alte Recht. Auch wenn die Drossel vor 2013 eingetragen worden ist hat sie noch Bestand. Du mußt das nur für die Versicherung ändern denn die ist bei gedrosselten Fahrzeugen etwas teurer.


Da muss ich wiedersprechen. Auch mein Fahrlehrer bestätigte mir das absolut jeder A1 Fahrer , sei der Führerscheinerwerb vor oder in 2013, volle 15 PS haben darf. Zitat von motorradonline.de :

Das gilt für 16- und 17-Jährige A1-Piloten (vor oder nach dem Stichtag)

Mit Stichtag 19. Januar 2013 fällt die 80-km/h-Begrenzung für jugendliche Leichtkraftrad-Fahrer in Deutschland, unabhängig vom Datum der Führerscheinerteilung. Bislang dürfen 16- und 17-Jährige nur 125er fahren, die bauartbedingt auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt sind.


Bei der Versicherung ist das Motorrad als ungedrosselt mit 15 PS eingetragen. Ich denke ich fahre sicherheitshalber am Montag zum Tüv und frage was dort eine Leistungsüberprüfung kostet. Anschließend lasse ich die Papiere berichtigen, sicher ist sicher. Ich frag mich nur was mein "Freund & Helfer (Polizei) " dazu sagen wird wenn ich morgen angehalten werde, es ist ja kein Fahren ohne Fahrerlaubnis weil es bei der Versicherung als 15 PS eingetragen ist und ich mit meinem A1 Schein berechtigt bin Leichtkrafträder bis 125 ccm mit max. 11kw/15 PS zu fahren. Nur die Drossel ist noch fälschlicherweise eingetragen.

Grüße Dennis