10. Aug 2013, 12:56
10. Aug 2013, 13:36
10. Aug 2013, 13:50
10. Aug 2013, 18:39
AntiVir_X hat geschrieben:Hallo,
heute konnte ich endlich mal meine Roadwin R Fi probefahren. Dabei konnte ich problemlos etwa 115 bis 120 km/h fahren mit meinen 70 Kg. Nun hat die olle Zulassungsstelle eine Drossel in meinen Papieren eingetragen (obwohl man ja die vollen 15 PS ausnutzen darf seid Januar) was sich beim Fahren allerdings nicht so anfühlt. Ist dafür jetzt eine Berichtigung der Papiere notwendig ? Die Drossel soll angeblich eine abgeänderte Einspritzeinheit mit der Bezeichnung SA4-80 sein ...
Grüße Dennis
10. Aug 2013, 20:22
Waldläufer hat geschrieben:Wenn du den Führerschein vor 2013 erworben hast gilt noch das alte Recht. Auch wenn die Drossel vor 2013 eingetragen worden ist hat sie noch Bestand. Du mußt das nur für die Versicherung ändern denn die ist bei gedrosselten Fahrzeugen etwas teurer.