Roadwin 125, VJ 125 Roadwin, Roadwin 125 R, VJF, Roadsport 125
27. Feb 2012, 21:07
Hilfe ich bin am verweifeln!
Ich habe eine Roadwin R fi Bj: 2008
Ich werde jetzt 18 und möchte jetzt die Drossel entfernen/entfernen lassen.
In der Fahrzeugbescheinigung steht, dass die "Leistungsreduzierung durch geänderte Einspritzeinheit (KZ: SA4-80***) " erfolgt. Wer kann mir etwas über diese Drossel sage? Was kann ich machen/muss ich tun lassen um die Drossel zu entfernen. Ein Motorradfritze hat behauptet man müsse ein Steuerelement ausstauschen? Bitte helft mir!
Julle
27. Feb 2012, 21:46
Julle216 hat geschrieben: Ein Motorradfritze hat behauptet man müsse ein Steuerelement ausstauschen?
Ich weiß nicht, ob der Motorradfritze Recht hat, aber ich an deiner Stelle würde einfach mal bei einem Daelim-Vertragshändler nachfragen. Die wissen i.d.R. Bescheid, weil die nämlich eine Drosselung auf Wunsch vornehmen. Die entdrosseln also auch. Eine Daelim wird ab Werk immer ungedrosselt geliefert.
3. Mär 2012, 16:58
Ok dankeschön habe das moped jetzt entdrossel lassen und jetzt kommt der mechaniker und sagt die batterie ist zusammengebrochen und ich muss für 50 Euro eine neue kaufen, kann das sein oder is das das verschulden des machanikers??
20. Jan 2013, 12:03
Hallo Julle
Hats du denn nach dem Entdrosseln ein Bauteil mit bekommen , bzw wie sieht denn die Drossel aus. Würde mich mal interessieren weil , ich habe jetzt eine entdrosselte gekauft . Ich habe die Papiere und TÜV Eintragung mitbekommen aber kein Bauteil.
Gruß Dirk
20. Jan 2013, 15:28
silbervogel hat geschrieben:Hallo Julle
Hats du denn nach dem Entdrosseln ein Bauteil mit bekommen , bzw wie sieht denn die Drossel aus. Würde mich mal interessieren weil , ich habe jetzt eine entdrosselte gekauft . Ich habe die Papiere und TÜV Eintragung mitbekommen aber kein Bauteil.
Gruß Dirk
Ist die Drosslungspflicht nicht seid gestern ausser Kraft gesetzt worden?
"Führerscheinklasse A1
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4 (Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren"Quelle:
(für URL bitte einloggen)
20. Jan 2013, 16:25
Das gilt meines Wissens aber nur für die Fahrerlaubnis, welche ab dem 19.01.2013 erteilt wird!
20. Jan 2013, 17:35
Hi
Beides ist richtig. Sie muß nicht mehr entdrosselt werden. ( deswegen haben wir sie vom Verkäufer nocht aufmachen lassen ) Die Papiere haben wir mitbekommen aber wie gesagt kein Bauteil was ausgebaut wurde. Das kann man ja eventuell für den späteren wiederverkauf noch gebrauchen.
Die Tochter hat erst die Theorieprüfung bestanden , die Praktische muß sie noch und darf dann halt offen fahren.
Gruß Dirk