23. Aug 2010, 00:10
Hallo erst mal.
Ich habe keine Lederkombi, kann dir also auch kein geheimes Geheimrezept verraten und so zu einem Geheimnisträger machen.
Aber es gibt Reinigungen, die auch Ledersachen wieder in Schuss bringen und desinfizieren. Erkundige dich doch einmal in der Reinigung deines Vertrauens - oder frage doch einfach mal deine Mutter oder Oma. Möglicherweise kennt Oma noch so ein altes Hausmittelchen.
Was die Erweiterung deines A1 auf A angeht, wird es vielleicht gar nicht so schlimm.
Lies das hier mal:
Drucksache 17/1574
17. Wahlperiode 05. 05. 2010
Antrag
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Arnold Vaatz, Volkmar Vogel (Kleinsaara), Gero Storjohann, Peter Altmaier, Steffen Bilger, Peter Götz, Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Ulrich Lange, Matthias Lietz, Stefan Müller (Erlangen), Daniela Raab, Patrick Schnieder, Reinhold Sendker, Peter Wichtel, Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Patrick Döring, Oliver Luksic, Werner Simmling, Torsten Staffeldt, Sebastian Körber, Petra Müller (Aachen), Birgit Homburger und der Fraktion der FDP
Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Par- laments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (dritte Führerscheinrichtlinie) auch zu regeln, dass
1. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 unter erleichterten Bedingungen (mit einer Einweisung und praktischen Prüfung, aber ohne Theorieprüfung) eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 erwerben können, wenn sie mindestens zwei Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 waren,
2. diese Grundsätze künftig auch auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A anzuwenden, wenn mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 vorlag,3. a) Inhaber einer Fahrerlaubnis, der früheren Führerscheinklasse 3, die vor dem 1. April 1980 erworben wurde, beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A2 neben den erleichterten Bedingungen, die für Fahrerlaubnis- inhaber der Klasse A1 gelten, nur eine spezifische theoretische Prüfung absolvieren müssen. Diese erstreckt sich ausschließlich auf die Kenntnisse zum Führen eines Zweirades dieser Klasse,
b) Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die länger als 15 Jahre im Besitz dieser Fahrerlaubnis sind, beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 nach einer spezifischen theoretischen Prüfung und einer praktischen Ausbil- dung lediglich eine praktische Prüfung absolvieren müssen,
4. das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre zu senken.
Berlin, den 5. Mai 2010
Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion Birgit Homburger und Fraktion
Drucksache 17/1574 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung
Die dritte Führerscheinrichtlinie ist am 19. Januar 2007 in Kraft getreten und muss spätestens bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Einige Änderungen des Führerscheinrechts, die vor allem das Problem des Füh- rerscheintourismus betrafen, sind bereits zum 19. Januar 2009 in Kraft getreten. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine frühzeitige Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht anstrebt.
Die Richtlinie erlaubt künftig ein einfacheres Verfahren für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A2, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits zwei Jahre lang im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 war. Da in diesen Fällen die theoretischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftrades schon unter Beweis gestellt worden sind und Fahrpraxis vorausgesetzt werden kann, ist es sachge- recht, nur noch eine Einführung und eine praktische Prüfung zur Bedingung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A2 zu machen.
Die Richtlinie sieht aber auch vor, dass – entgegen der bisherigen Situation – der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A nicht mehr ohne weiteres nach zwei- jähriger Inhaberschaft eines Führerscheins der Klasse A2 folgt. Wie beim stu- fenweisen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A2, soll auch in der Klasse A eine Einweisung und praktische Fahrprüfung ausreichen.
Fahrerlaubnisse der alten Führerscheinklasse 3, die vor dem 1. April 1980 er- worben wurden, umfassen die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder bis 125 ccm, die heute der Klasse A1 entspricht. Dennoch werden die Fahrer trotz ihrer oft langjährigen Erfahrung mit Zweirad-Neulingen gleichgestellt. Das ist nicht sachgerecht. Vielmehr sollen künftig eine praktische Prüfung und die Abfrage theoretischer zweiradspezifischer Kenntnisse sichern, dass eine hinreichende Qualifikation zur Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 vorliegt
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