16. Apr 2021, 10:29
Bleib tiefenentspannt!
Wenn sie immer noch angemeldet ist, hat der Verkäufer ein Problem. Du fährst auf seine Kosten, er zahlt die Versicherung. Er soll Dir die Papiere besorgen und gut isses. Tut er das nicht, muss er Dich auf Abmeldung verklagen. Das wäre deutlich aufwändiger für ihn, als mal eben zum Amt zu gehen.
Wie alt bist Du?
Man muss auch mal lernen, dass das Faktische im Leben einfach so ist, wie es ist. Der Verkäufer bekäme von mir jetzt eine wunderbare Lehrstunde in solchen Themen..
Roadwin21 hat geschrieben:Moin,
und es wird nochmal ne Runde komplizierter
Jetzt sagt die Zulassungsstelle auf einmal doch, nee die muss vorgelegen haben, sonst keine Zulassung.
...
Wenn ich das alles richtig verstehe, sind die Fakten:
- Die Maschine ist vom Verkäufer auf sich angemeldet worden
- Du hast sie gekauft und angemeldet übernommen
- Jetzt fehlt Dir (nur) die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Der Verkäufer ist nicht kooperativ
Wenn das so richtig dargestellt ist, hat der Verkäufer bei Anmeldung auf sich damals mit nahezu 100%-iger Sicherheit die fehlende ZB II gehabt. Eine Anmeldung von ihm ohne diese ZB II kenne ich nicht. Wenn er jetzt anderes behauptet, schwindelt er oder leidet unter Alzheimer oder so was...
Und noch ein moralischer Hinweis:
Wenn der wirklich Dir ggü. behauptet hat, dass er die Maschine damals ohne die ZB II angemeldet hat, dürfte er lügen. Alleine schon auf Basis dieser qualifizierten Annahme und Deinem Dir vermittelten Glauben, dass Du die von ihm gekaufte Maschine so umgemeldet bekommst, hätte ich zumindest jetzt Spaß mit dem! Das was er macht, ist nicht richtig!!!
fr