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Rechtslage nach Getriebeschaden

autospoznan

#1 Rechtslage nach Getriebeschaden

von autospoznan » 27. Mai 2008, 14:18

danke für die tips, meine 125er hat ein getriebeschaden, habe vor kurzem geschrieben von wegen im 5 gang geräusche, na ja muss mein händler reparieren habe die kiste erst 2 monate. weisst jemand ob ich das geld zurück verlangen könnte ? wie ist die rechtslage im so einem fall?

EDIT by fischi:
Thema geteilt. Ursprüngliches Thema:
http://www.daelim-forum.com/index.p ... 114.0.html
Zuletzt geändert von autospoznan am 27. Mai 2008, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.


fischi

#2 Rechtslage

von fischi » 27. Mai 2008, 22:53

Neu oder gebraucht gekauft?
Neu = Garantie
Gebraucht = Gewährleistung des gewerblichen Verkäufers

Wenn gebraucht (Herstellergarantie bereits abgelaufen) von privat gekauft, bleibst du definitiv auf den Kosten sitzen, debnn gerade wenn ein Verkaufsvertrag erstellt wurde, heißt es gekauft wie gesehen.

Bin aber kein Rechtsanwalt. Die Antwort hat halt nicht die Qualität einer Rechtsauskunft.


Oberbazi

#3 Rechtslage

von Oberbazi » 27. Mai 2008, 23:06

@autospoznan

Hey Auto,

mach bitte für einen neuen Gedanken (wie Deinen letzten) einen neuen Thread auf: sonst weiß keiner mehr, was er sich angucken soll hier.

@Fischi

Hi Matthias, kannst Du die letzten beiden Einträge verschieben?

Liebe Grüße

Oberbazi

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