16. Okt 2009, 21:55
Hallo Leute, habe eure Beiträge zum Thema Zusatzscheinwerfer mit Interesse gelesen und möchte meinen Senf dazugeben. Ich hatte vor fast 30 Jahren
eine Honda CB750 four mit Motorschutzbügel auf denen ich auch Zusatzscheinwerfer montiert hatte . Eine Seite einen Fernscheinwerfer andere Seite einen Breitstrahler (Nebelscheinwerfer). Bei einer Fahrzeugkontrolle durch unsere Freunde in grün wurde die Anordnung der Leuchten bemängeld weil dies
das "Lichtbild" einer Lock darstellt

, also Mängelkarte und vorführen. Auch das Argument das alle drei Scheinwerfer nie zusammen leuchten ( rein schaltungstechnisch ) , zog nicht. Ich weiß nicht ob sich da in der Zwischenzeit an den Vorschriften was geändert hat , also vor dem Schrauben den Tüv oder die grünen Freunde fragen.