Zulassung einer VC125F
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- FD1968
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#1 Zulassung einer VC125F
Hallo zusammen,
ich bin seit einer Woche Besitzer einer VC125F (Bj 1996) und jetzt vergebens auf der Suche nach einer Kfz Haftpflicht- Versicherung.
Folg. Problem:
Da in der Zulassung folg. KBA Nr. 0900 0000000 steht, findet bei keiner Versicherung jemand diesen Typ.
Angeblich soll es ein EU Import sein ??? Und ganz plötzlich kostet der dann rund 150 € nur Haftpflicht (bei der SF 24)?
Hat hier jemand bereits Erfahrungen / Tipps , was ich tun kann - die VS und VL Typen alles kein Problem - nur eben die VC nicht ?
Danke für eure Erfahrungen und Grüße aus dem bürokratischen Berlin
ich bin seit einer Woche Besitzer einer VC125F (Bj 1996) und jetzt vergebens auf der Suche nach einer Kfz Haftpflicht- Versicherung.
Folg. Problem:
Da in der Zulassung folg. KBA Nr. 0900 0000000 steht, findet bei keiner Versicherung jemand diesen Typ.
Angeblich soll es ein EU Import sein ??? Und ganz plötzlich kostet der dann rund 150 € nur Haftpflicht (bei der SF 24)?
Hat hier jemand bereits Erfahrungen / Tipps , was ich tun kann - die VS und VL Typen alles kein Problem - nur eben die VC nicht ?
Danke für eure Erfahrungen und Grüße aus dem bürokratischen Berlin
- chopper15
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#2 Re: Zulassung einer VC125F
Da dein Möp Bj. 96 ist solltest du außer der Zulassung noch die alte Betriebserlaubnis haben, mit welcher die Zulassung kein Problem sein sollte :?
- Für diesen Beitrag danken
- ferdi
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#3 Re: Zulassung einer VC125F
FD1968
für Importfahrzeuge muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Gruß Ferdi
für Importfahrzeuge muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Gruß Ferdi
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- Für diesen Beitrag danken
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#4 Re: Zulassung einer VC125F
So isses.
Als Ersatz kann die Betriebserlaubnis dienen, die für das Land ausgestellt wurde, in das das Fahrzeug erstmals ausgeliefert wurde. Gibt es eine solche, wird die, sofern es sich um ein EG-Land handelt, in D problemlos auf eine BE umgeschrieben. In letzterer sind dann auch die relevanten Typschlüssel enthalten.
Die COC-Verordnung gilt erst ab 2007, sodass Du an der Front wohl nichts erwarten kannst.
Allerdings hast Du eine kleine Chance, wenn Du mal lieb beim TÜV aufläufst und dumm fragst, ob sie Unterlagen für Dein Mopped haben. Sie werden welche haben, müssen Dir aber den Gefallen nicht tun.
Viel Glück
El
Als Ersatz kann die Betriebserlaubnis dienen, die für das Land ausgestellt wurde, in das das Fahrzeug erstmals ausgeliefert wurde. Gibt es eine solche, wird die, sofern es sich um ein EG-Land handelt, in D problemlos auf eine BE umgeschrieben. In letzterer sind dann auch die relevanten Typschlüssel enthalten.
Die COC-Verordnung gilt erst ab 2007, sodass Du an der Front wohl nichts erwarten kannst.
Allerdings hast Du eine kleine Chance, wenn Du mal lieb beim TÜV aufläufst und dumm fragst, ob sie Unterlagen für Dein Mopped haben. Sie werden welche haben, müssen Dir aber den Gefallen nicht tun.
Viel Glück
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