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Fahrtenbuchauflage

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#1 Fahrtenbuchauflage

von VH1962 » 25. Feb 2016, 16:51

Lässt sich nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad der Fahrer trotz angemessenen Ermittlungsaufwandes der Behörden nicht ermitteln, verhängen die Straßenverkehrsbehörden gerne eine Fahrtenbuchauflage.  

Eine solche Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bezüglich des Betroffenen ist rechtlich zulässig, nicht jedoch bezüglich weiterer Fahrzeuge des Halters. 

Das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigte jüngst wieder diese Rechtsgrundsätze und führte hierzu weiter u.a. aus: 

Unverhältnismäßig ist allerdings die Fahrtenbuchauflage für die weiteren auf den Antragsteller zugelassenen Kraftfahrzeuge. Regelmäßig wird sich die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, auf das Fahrzeug beziehen, mit dem die nicht aufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, doch kann auch die Ausdehnung auf weitere Fahrzeuge des Halters geboten sein. 

Eine Anordnung, die mehrere oder alle Fahrzeuge eines Halters betrifft, stellt im Verhältnis zur Einzelanordnung eine erhebliche Erweiterung dar und bedarf deshalb einer ihre Auswirkungen berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung. 

VG NEUSTADT vom 5.11.2015, 3 L 967/15/NW 

Für diesen Beitrag danken
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#2 Re: Fahrtenbuchauflage

von Bastler » 25. Feb 2016, 17:17

Wie will man denn überhaupt bei einem Motorrad oder Motorroller feststellen wer der Halter ist. Geknipst wird von vorne und da ist kein Kennzeichen. Ich kenne allerdings eine Knipse die Speziell für Motorradfahrer aufgestellt wurde, da wird man erst von vorne und dann von hinten geknipst.


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#3 Re: Fahrtenbuchauflage

von akmsu74 » 25. Feb 2016, 17:58

@Bastler
Da gibts verschiedene Möglichkeiten.

Die neueren Anlagen, die in diesen "Säulen" untergebracht sind, fotografieren das Fahrzeug auch von hinten, wenn man vorbei gefahren ist. Gleiches gilt für viele Rot-Blitzer an Kreuzungen.
Und speziell, wenn es ein Motorradfahrer sehr übertreibt und regelmäßig an derselben Stelle (vielleicht sogar zu ähnlichen Zeiten) sehr viel zu schnell ist, stellt sich gerne mal ein Kollege unauffällig in die Nähe und schreibt das Nummernschild mit.

Der Knackpunkt ist der "angemessene Ermittlungsaufwand". Wenn es Fotos oder Videos vom Tathergang gibt, haben die Behörden eine sehr gute Chance, den wirklichen Fahrer auch heraus zu finden. Das wird aber eine Schweine-Arbeit und die machen sie sich nur, wenn sie RICHTIG sauer sind. Bei einem einmaligen Verstoß müssten da schon noch Personenschäden Dritter dazu kommen.
Wenn aber jemand - im Glauben, unidentifizierbar zu sein - regelmäßig wilde Sau spielt, kann das ein böses Erwachen geben. Selbst sehr dunkle Visiere helfen dann nicht und sobald vom Gesicht irgendwas erkennbar ist, ist die Identifikation nur noch eine Frage des Aufwandes...

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