Roller kollidiert mit wendendem Pkw
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#1 Roller kollidiert mit wendendem Pkw
Ein Rollerfahrer überholt bei einem Stau die Wagenkolonne und kollidiert mit einem Pkw, der ausschert, um zu wenden. Das – verbotene - Überholen des Rollerfahrers wurde vom OLG München als deutlich weniger schuldhaft gewertet als das Wenden des PKW-Fahrers ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs. Ein umsichtiger Kraftfahrer hätte damit rechnen müssen, dass von hinten Fahrzeuge und insbesondere Zweiräder kommen können. Der Motorrollerfahrer haftet daher zu 30 Prozent, der wendende Autofahrer zu 70 Prozent (OLG München, Urteil v.13.09.2013, Az: 10 U 1919/12).
Quelle: Motorroller-Info.de
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